Verhalten eines Anwalts

7. Mai 2013 Thema abonnieren
 Von 
guest-12312.06.2013 12:30:34
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 2x hilfreich)
Verhalten eines Anwalts

26.03.2013 Termin bei einem Anwalt.
Nach mehr als 30 Minuten Wartezeit endlich dran. (Ich hatte ja Zeit mitgebracht)

Gespräch verläuft anfangs recht gut, als dann aber die Sprache auf ein Berechtigungsschein den ich habe kommt, werde ich plötzlich und unerwartet mitten im Gespräch unterbrochen und es wird mitgeteilt das der nächste Klient hereingerufen werden müsse. Dies nach noch nicht einmal 20 Minuten!! Ich hatte noch Fragen!

In den darauf folgenden Tagen und Wochen Versuchte ich mehrmals mit dem Anwalt in Kontakt zu treten per Mail und Telefonisch.
Keine Reaktion so das ich dann irgendwann dem Telefonist mitteilte das Herr Anwalt scheinbar kein Interesse hätte und das er mir dies doch selber mitteilen soll und ich einen anderen Anwalt Konsultieren werde.
Immer noch keine Reaktion.

Ich machte nun einen Termin bei einem anderen Anwalt der jetzt am 10.05.ist.

03.05.2013 dann erhalte ich ein Schreiben vom ersten Anwalt der die Gegenseite anschrieb.
Die Vorgehensweise wurde mit mir nicht besprochen nach dieser lange Zeit des Schweigens seitens des Anwaltes, auch habe ich das Schreiben erst erhalten als es schon verschickt war somit konnte ich etwaige Fehler nicht berichtigen.
Ist dieses Verhalten Korrekt?
Da mir der Zweite Anwalt besser zusagt wie soll ich nun vorgehen.
Was kann ich dem ersten Schreiben, denn 2 Anwälte kann ich nicht bezahlen!!!
Muss ich nun das einschreiten dieses ersten Anwalt bezahlen?
Was würdet Ihr an meiner Stelle tun oder Schreiben?

Bedanke mich für jeden Tip

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-- Editiert Mireille64 am 07.05.2013 00:32

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
JuBiPe
Status:
Lehrling
(1091 Beiträge, 564x hilfreich)

quote:
auch habe ich das Schreiben erst erhalten als es schon verschickt war


Ein RA ist nicht verpflichtet, Schreiben vorab (!) dem Mandanten vorzulegen, außer dies war explizit so vereinbart.

quote:
Muss ich nun das einschreiten dieses ersten Anwalt bezahlen?


Solange das Mandat nicht beweisbar vor Tätigwerden des Anwalts gekündigt war, ja. Da du oben nur von Telefonaten sprichst, wirst du wohl nicht beweisen können, das Mandat gekündigt zu haben.

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12312.06.2013 12:30:34
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 2x hilfreich)

Danke für Ihre Antwort JuBiPe.

Nun da ich bisher noch nie mit Anwälten zu tun hatte und Novizin auf diesem Terrain bin, ist mir Ihre Antwort schon hilfreich. Danke

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Tommok
Status:
Praktikant
(578 Beiträge, 310x hilfreich)

Anscheinend hast Du ihn weder mandatiert noch mit dem Aufsetzen eines Schreibens beauftragt. Das würde ich dann auch nicht zahlen, das Gegenteil (den Auftrag) müsste er dann beweisen.

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120059 Beiträge, 39822x hilfreich)

Hat der Anwalt den Schein bekommen?

Hast Du was unterschrieben? Wenn ja was genau?

Weswegen warst Du dort, Erstberatung oder Auftragserteilung?



quote:
03.05.2013 dann erhalte ich ein Schreiben vom ersten Anwalt der die Gegenseite anschrieb.

Wessen Inhaltes?



quote:
auch habe ich das Schreiben erst erhalten als es schon verschickt war somit konnte ich etwaige Fehler nicht berichtigen.

Wenn das nicht explizit (idealerweise schriftlich) vereinbart war, muss er das auch nicht.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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