Verhindern das Konzept für eine App geklaut wird

28. September 2022 Thema abonnieren
 Von 
TS2022
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Verhindern das Konzept für eine App geklaut wird

Hallo,
ich will gleich zum Thema kommen.

Ich habe eine ziemlich interessante Idee für eine App. Jetzt benötige natürlich jemand der die App programmieren kann. Wenn ich jetzt aber jemand von der Idee erzähle, wie kann ich mir dann sicher sein das niemand die Idee klaut? Kann man da ein Vertrag anfertigen lassen? Wie geht man da am besten vor? Wie aufwendig ist so ein Vertrag?

In den nächsten Wochen habe ich ein komplettes Konzept ausgearbeitet. Dann brauche ich jemand der für mich Arbeitet, natürlich nicht als Angestellter sondern Freiberufler oder Selbständiger. Geldgeber brauche ich keine. Wo ich Programmierer finde weiß ich auch. Das einzige was mich noch verunsichert ist wie man verhindern kann das niemand das Konzept klaut und dann umsetzt.

Ich bedanke mich vorab schon mal bei euch.

Mit freundlichen Grüßen
TS2022

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5486 Beiträge, 2480x hilfreich)

Ideen kann man nicht schützen.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116263 Beiträge, 39236x hilfreich)

Zitat (von TS2022):
wie kann ich mir dann sicher sein das niemand die Idee klaut?

Gar nicht.



Zitat (von TS2022):
Kann man da ein Vertrag anfertigen lassen?

Ja



Zitat (von TS2022):
Wie geht man da am besten vor?

Man beauftragt einen entsprechenden Fachanwalt.

Das geht z.B. gleich hier https://www.frag-einen-anwalt.de/
oder hier: https://www.123recht.de/forum_forum.asp?forum_id=79



Zitat (von TS2022):
Wie aufwendig ist so ein Vertrag?

Relativ aufwändig, immer hin muss ein Fachanwalt im Vorfeld nicht nur ein paar Jahre studieren, sondern dann auch noch den Fachanwalt machen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
drkabo
Status:
Wissender
(15843 Beiträge, 9086x hilfreich)

Man kann natürlich mit jeder Person, der Sie von der Idee erzählen, einen Geheimhaltungsvertrag machen. Wenn der Vertrag ordentlich formuliert ist, darf von den Personen niemand die Idee "klauen".

Das Problem ist aber, dass Ideen und Konzepte in Deutschland nicht schutzfähig sind.
Wenn also Ihre App fertig programmiert ist, können Sie nicht verhindern, dass jemand, der die App sieht, ein Konkurrenzprodukt auf den Markt bringen kann. ("Tolle Idee, so eine App kann ich auch programmieren lassen")

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#4
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5402 Beiträge, 1814x hilfreich)

Naja, oft ist es ja schon ausreichend, wenn man "first to market" ist. Von daher macht es schon Sinn, in der Planungs- und Entwicklungsphase alle Beteiligten per NDA zum Stillschweigen zu verpflichten.

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