Verjährte Forderung verkaufen ?

9. Mai 2016 Thema abonnieren
 Von 
Darkwolf91
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 3x hilfreich)
Verjährte Forderung verkaufen ?

Person A bekommt einen Brief vom Anwalt, nachdem eine Forderung einer Bank nun an diesen verkauft wurde. Person A solle angeblich schulden (Dispo Überziehung) bei einer Bank gehabt haben, jedoch weis Person A davon nichts und zudem gibt es wohl keine Auszuge die dies belegen. Der Anwalt versuchte seit Jahren die Forderung unter Druck einzutreiben. Dennoch wurden die „Schulden" auch auf Aufforderung der Beweispflicht nicht belegt. Die Forderung ist nun fast 5 Jahre Alt und somit doch verjährt. Dennoch hat der Anwalt nun die Forderung der Bank gekauft. Es gibt keinen Titel oder sonstiges, lediglich einen Wiederspruch von Person A, das er die Forderung nicht anerkennt. Kann so eine Forderung nach dem diese verjährt ist denn überhaupt verkauft werden? Falls ja, beginnt die Verjährungsfrist dann erneut? Wie ist die Rechtlage?

Wie ich erfahren habe zählt bei einem Dispo die Verhährung zum Ende des Jahres - 3 Jahre
Bei einem Richtigen Bank Kredit Ende des Jahres 10 Plus 3 Jahre

Oder hat sich mittlerweile etwas geändert ?

-- Editier von Darkwolf91 am 09.05.2016 15:59

-- Editier von Darkwolf91 am 09.05.2016 15:59

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10684 Beiträge, 4205x hilfreich)

Zitat:
Die Forderung ist nun fast 5 Jahre Alt und somit doch verjährt.


Wenn Ihnen das Konto gekündigt wurde eventuell.
Die Verjährungsfrist beginnt mit Ende des Jahres zu laufen, in dem Ihnen die Bank das Konto bzw. den Dispokredit gekündigt hat.
Haben Sie denn überhaupt die Einrede der Verjährung erhoben, denn das müssen Sie schon machen.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38432 Beiträge, 14000x hilfreich)

Durch die Einrede der Verjährung wird lediglich - sofern erhoben - die Geltendmachung eines Anspruchs gehemmt, der Anspruch wird nicht vernichtet. Belegen muss der Forderungsinhaber im übrigen erst bei Gericht. Vorher nicht.

wirdwerden

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120001 Beiträge, 39814x hilfreich)

Zitat:
Wie ich erfahren habe zählt bei einem Dispo die Verhährung zum Ende des Jahres - 3 Jahre
Bei einem Richtigen Bank Kredit Ende des Jahres 10 Plus 3 Jahre

Es gibt entweder 3 Jhare oder 10 Jahre.
Und bei einem Dispo würde ich mich nicht auf die 3 Jahre verlassen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

3x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
TheSilence
Status:
Lehrling
(1650 Beiträge, 1044x hilfreich)

Zitat:
Kann so eine Forderung nach dem diese verjährt ist denn überhaupt verkauft werden?


Klar. Sofern dem Käufer die Verjährung mitgeteilt wird, ist das auch kein Betrug.

Zitat:
Falls ja, beginnt die Verjährungsfrist dann erneut?


Nein.

1x Hilfreiche Antwort

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