Verjährung - Rückforderung eines Betrages

11. Oktober 2011 Thema abonnieren
 Von 
firejohn
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Verjährung - Rückforderung eines Betrages

Sehr geehrten Damen und Herren,

in den Jahren 2000 oder 2001 wurde ich Opfer eines Betrügers. In einem Flohmarkt gab der Mann eine CPU für 350DM auf. Dieses kaufte ich per Vorrauszahlung durch Überweisung.

Im Jahre 2005 wurde das amtsgerichtlich in Bonn geklärt. Die Anwaltskanzlei vermittelte meine e-Mail Adresse an den Betrüger.

Mit diesem Betrüger vereinbarte ich, da er nicht die volle Summe auf einmal zurückzahlen konnte, dass er mir 20€ im Monat zurückzahlen soll.

Von August bis Dezember 2005 zahlte er mir insgesamt 60€. Diese Sache behielt ich lange Zeit im Hinterkopf und lies ihm Zeit, da ich dachte er wäre in finanzieller nicht so guter Lage.

Nun seit dieser Woche schrieb ich ihn wieder an, wie es mit dem Restbetrag in Höhe von 115€ (wir hatten zum damaligen Zeitpunkt 175€ in Raten ausgemacht).

Zuerst behauptete er sich zu erinnern, alles zurückbezahlt zu haben. Ich wieß das zurück und sagte nochmals es seien nur 60€ mit genauem Datum an.

Jetzt meinte er, ich zitiere:
"Nach Paragraph § 214 Abs. 1 des BGB nach dieser Vorschrift bin ich ausdrücklich nicht mehr verpflichtet die Forderung von ihnen zu erfüllen, da diese längst Verjährt ist."

Ist das wirklich so?
Nach einiger Recherche bin ich auch auf die 30jährigen Verjährungen gestoßen (§197), die auch weiterhin in bestimmten Fällen gelten.

Da heißt es unter anderem (§197):
3. rechtskräftig festgestellte Ansprüche,
4. 4Ansprüche aus vollstreckbaren Vergleichen oder vollstreckbaren Urkunden,

Ist mein Fall eines dieser genannten?


Ich danke im Vorraus für eine Antwort!

Gruß


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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119470 Beiträge, 39731x hilfreich)

quote:
Ist mein Fall eines dieser genannten?

Das könnte man beurteilen, wenn du DAS
quote:
Im Jahre 2005 wurde das amtsgerichtlich in Bonn geklärt.

etwas detailierter ausführen würdest. Ins besondere in Bezugnahme auf ein mögliches Urteil.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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#2
 Von 
Dieter25
Status:
Lehrling
(1970 Beiträge, 995x hilfreich)

Handelt es sich um ein zivilrechtliches Urteil, mit dem du rechtskräftig zur Zahlung einer Geldforderung verurteilt worden bist, würde die Verjährung mindestens 30 Jahre betragen.

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#3
 Von 
firejohn
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für eure Anworten!

Nebenbei wurde nicht ich zu einer Geldforderung verurteilt, sondern ein Anderer ; ).

Über das Urteil weiß ich leider nichts detailliertes. Meine Bank hatte sich damals darum gekümmert und gab es weiter.
Danach war ich bei der Polizei und machte meine Aussage.

Irgendwann bekam ich dann eine E-Mail einer Anwaltskanzlei, dass meine E-Mail Adresse an den Betrüger weitergegeben wurde. Und das sie mit Erscheinen beim Amtsgerichtstermin in Bonn für ihnen die Sache erledigt sei.

So dann verlief es weiter mit der Besprechung der Rückzahlung und er ging darauf ein mir 20€ monatlich zurückzuzahlen. Jedoch musste ich ab und zu wieder ihn daran erinnern bzw. nochmalig, obwohl er schon einmal überwiesen hatte, meine Bankdaten übermitteln.

Also, da es im Amtsgericht verlief, besteht hier eine 30jährige Verjährungsfrist?

Ich meine für manche würden die 115€ (Restbetrag) nicht weh tun, aber ich hatte damals als Jugendlicher fast mein ganzes Kapital dafür verschwendet. Und das Geld war damals mehr wert : )


Gruß

-- Editiert firejohn am 11.10.2011 12:52

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#4
 Von 
Ilsa1939
Status:
Bachelor
(3728 Beiträge, 1170x hilfreich)

quote:
Ist mein Fall eines dieser genannten?


Wenn es ein Gerichtsurteil eines Zivilgerichtes oder einen entsprechenden gerichtlichen Vergleich gibt.

Bei der letzten Mail hört sich die ganze Geschichte „merkwürdig" an, so als ob das alles an Ihnen vorbeigelaufen sei, was bei einem Zivilprozess, wo Sie ja Kläger wären, kaum denkbar ist. Ist das Amtsgericht von dem Sie reden, vielleicht ein Strafgericht gewesen, und hat der Täter im Rahmen des Strafprozesses Schadenswiedergutmachung gelobt? Dann ist das zwar ’ne tolle, aber keine rechtliche Sache. Ein Strafgerichtsurteil, was den Betrüger verurteilt, hindert nicht die Verjährung zivilrechtlicher Schadenersatzansprüche.


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#5
 Von 
Lenina Huxley
Status:
Praktikant
(969 Beiträge, 434x hilfreich)

quote:
Mit diesem Betrüger vereinbarte ich, da er nicht die volle Summe auf einmal zurückzahlen konnte, dass er mir 20€ im Monat zurückzahlen soll.


Das wurde in 2005 vereinbart, richtig?
350 EUR in 20-EUR-Monatsraten ziehen sich dann über 18 Monate. Wenn die erste Rate im August 2005 fällig war, war folglich die letzte dann im Januar 2007 fällig.
Ansprüche aus 2007 sind zum 31.12.2010 verjährt.

Solange du also kein Zivilurteil hast, in dem der Betrüger zur Rückzahlung des Geldes an dich verurteilt worden ist, hat er mit seinem Verjährungseinwand recht.

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"War mein Rat hilfreich? Freue mich immer über Bewertungen mit 3-5 Sternen. :) "

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#6
 Von 
firejohn
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank Harry van Sell, Dieter25, Ilsa1939 und Lenina Huxley für eure Antworten, sehr freundlich (und sozial ^^).

Ich werde dann bei der Bank bzw. der Anwaltskanzlei nochmal nachfragen was das genau war. Dann weiß ich schon bescheid ob ja oder nein.


Einen schönen Herbst wünsch ich euch.

Gruß

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0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119470 Beiträge, 39731x hilfreich)

Unter Umständen gelingt es dir ja eine Kopie des Urteils zu erlangen?


Eventuell das Dokument / die Dokumente mal scannen und dann hier einstellen? Personenbezogene Daten, Firmennamen Aktenzeichen etc. bitte unkenntlich machen.
www.imageshack.us ist ein Bilderdienst mit dem man kostenlos ohne Anmeldung die Scans hierhin verlinken kann.





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#8
 Von 
Lenina Huxley
Status:
Praktikant
(969 Beiträge, 434x hilfreich)

quote:
Unter Umständen gelingt es dir ja eine Kopie des Urteils zu erlangen?


Wozu? Wenn der Betreffende nicht Partei war (und wenn er das gewesen wäre, wüßte er das), kann er aus dem Urteil nichts vollstrecken. Damit ist auch verjährungstechnisch nichts zu holen.

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"War mein Rat hilfreich? Freue mich immer über Bewertungen mit 3-5 Sternen. :) "

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119470 Beiträge, 39731x hilfreich)

quote:
und wenn er das gewesen wäre, wüßte er das

Naja, ich kenne schon ein paar Mandanten die gar nicht mitbekamen, das sie da an einem Verfahren beiligt waren ...





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