Verjährung - Welche verlängerten Verjährungsfristen nennt das Gesetz?

4. Juli 2010 Thema abonnieren
 Von 
merci0910
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Verjährung - Welche verlängerten Verjährungsfristen nennt das Gesetz?

Wir haben gerade das Thema Verjährung und ich komme einfach nicht wirklich mit den aufgaben weiter, vll kann mir hier einer helfen

Welche verlängerten Verjährungsfristen nennt das Gesetz?(jeweils mit Beispiel)

Welche Verjährungsfristen gelten für Mängelrügen aus Kauf- und Werkverträgen?

Welcher grundlegende Unterschied besteht zwischen Hemmung der Verjährung und Neubeginn der Verjährung?(= Unterbrechung)

Wir haben bei dm 2. januar 2007 an die Kreisjolben OHG eine Maschine verkauft. Der Kaufpreis war am 2. Februar 2007 fällig. Nachdem nach zweieinhalb Jahren noch keine Zahlung erfolgt ist, reichen wir am 20. Juni 2009 die Klage ein. Die Kreiskolben OHG wird am 30. September 2009 rechtskräftig verurteilt. Wann verjährt unser Anspruch?



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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Salvatori
Status:
Praktikant
(944 Beiträge, 282x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Welche verlängerten Verjährungsfristen nennt das Gesetz?(jeweils mit Beispiel) <hr size=1 noshade>


Kannst du §§195-199 BGB nicht selbst lesen und verstehen?

quote:<hr size=1 noshade>Welche Verjährungsfristen gelten für Mängelrügen aus Kauf- und Werkverträgen? <hr size=1 noshade>


Kannst du §438 BGB nicht selbst lesen und verstehen?

quote:<hr size=1 noshade>Welcher grundlegende Unterschied besteht zwischen Hemmung der Verjährung und Neubeginn der Verjährung? <hr size=1 noshade>


Neubeginn = Verjährung läuft von vorne los (also bei Tag 1).
Hemmung = Verjährung ist nur angehalten, läuft danach weiter (also z.B. bei Tag 272).

quote:<hr size=1 noshade>Die Kreiskolben OHG wird am 30. September 2009 rechtskräftig verurteilt. Wann verjährt unser Anspruch? <hr size=1 noshade>


Wenn keine Vollstreckungshandlungen vorgenommen werden, zum 31.12.2039 (30 Jahre zum Jahresende). Jede Vollstreckungshandlung läßt die Verjährung neu beginnen, daher kann man die Verjährung theoretisch unendlich strecken.

quote:<hr size=1 noshade>Der Kaufpreis war am 2. Februar 2007 fällig. <hr size=1 noshade>


Dann wäre der Anspruch zum 31.12.2010 verjährt, wenn ihr nicht Klage erhoben hättet.

-- Editiert am 04.07.2010 19:05

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#2
 Von 
merci0910
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

danke hat eht super geholfen, hab da noch so ne aufgabe vll kannst du mri auch hier helfen wär echt supi

Ein bekannter bittet sie um ihren rat, weil er einem freund seines Sohnes am 5. Maai 2009 ein Darlehen in Höhe von 500 euro zum Kauf eines Computers gewährt hat. Die Rückzahlung sollte in einem Betrag nach einem Jahr erfolgen.
1. wann verjährt diese Forderung?
2. Da der Freund seines Sohnes entgegen seiner Zusage den Betrag nicht innerhalb eines Jahres ansparen konnte, bittet er Ihren Bekannten am 1. Mai 2010 um Zahlungsaufschub. Ihr Bekannter stundet die Rückzahlung für ein halbes Jahr. Wann verjährt die Forderung?


Am 2. Oktober 2006 hat der Inhaber Ihrer KFZ werkstat an Ihrem Privatwagen eine Reperatur vorgenommen. Die Rechnung in Höhe von 870 Euro geht Ihnen am 2. November 2006 zu.
1. Wann ist die Forderung verjährt=
2. Am 15. Dezember 2009 erhalten sie da sie die Rechnung noch nicht bezahlt haben eine Mahnung. Da Sie unter dauerstress stehen reagieren sie darauf nicht und weisen den Inhaber der KFZ werkstat darauf hin, nachdfem er ihnen am 14. februar eine zweite mahnung schickt, dass die Forderung verjährt sei und sie jetzt nicht mehr zahlen. Haben sie das Recht die Zahlung zu verweigern?
Gesetzliche Grundlage ist anzugeben!

liebe grüße

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#3
 Von 
Salvatori
Status:
Praktikant
(944 Beiträge, 282x hilfreich)

quote:
wann verjährt diese Forderung?


3 Jahre zum Jahresende ab Fälligkeit (5.5.2010), also zum 31.12.2013.

Mit der Stundung wird das Darlehen erst zum 5.11.2010 fällig, damit bleibt die Verjährung aber, da die Jahresgrenze nicht überschritten wurde.

quote:
Haben sie das Recht die Zahlung zu verweigern?


Eine "normale" Mahnung (im Gegensatz zum Mahnbescheid) hemmt die Verjährung nicht. Der Anspruch ist also zum 31.12.2009 verjährt, Pech für die Werkstatt.


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#4
 Von 
Rosenquarz
Status:
Schüler
(280 Beiträge, 101x hilfreich)

Schau doch auch mal im "foreno.de" vorbei. Da wird Dir ebenfalls geholfen.

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