Hallo,
habe heute ein Schreiben vom Jugend/Sozialamt bekommen.
Es geht um ein Darlehen gem.§15a Bshg zur Übernahme eines Energiekostenrückstands aus dem Sommer 1996.
Da handelte es sich wohl um meine Zeit in der Lehre---ich kann mich wirklich nicht mehr so genau erinnern-dachte allerdings, ich hätte alle meine Schulden schon bis 1997 bezahlt.
Jedenfalls wollen die jetzt nach fast 13 Jahren knapp 600 Euro von mir---wie sieht es in diesem Fall mit der Verjährung aus???Kann man mit den Behörden vielleicht handeln??gruss und vielen dank im voraus!
Verjährung!!!!!!!
12. Januar 2009
Thema abonnieren
Frage vom 12. Januar 2009 | 20:34
Von
Status: Frischling (29 Beiträge, 8x hilfreich)
Verjährung!!!!!!!
#1
Antwort vom 13. Januar 2009 | 10:27
Von
Status: Praktikant (960 Beiträge, 465x hilfreich)
Bei Darlehen beginnt die Verjährung erst zu laufen, wenn sie fällig werden. Wann wurde deines denn fällig?
#2
Antwort vom 13. Januar 2009 | 16:59
Von
Status: Schüler (373 Beiträge, 161x hilfreich)
Wenn du die Schulden bezahlt hast, warum willst du mit der Behörde verhandeln?
(vorrausgesetzt du kannst es belegen)
Und jetzt?
Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon
303.802
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Ähnliche Themen
-
4 Antworten
-
3 Antworten
-
5 Antworten