Verjährung!!!!!!!

12. Januar 2009 Thema abonnieren
 Von 
guest-12323.06.2009 07:54:16
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 8x hilfreich)
Verjährung!!!!!!!

Hallo,
habe heute ein Schreiben vom Jugend/Sozialamt bekommen.
Es geht um ein Darlehen gem.§15a Bshg zur Übernahme eines Energiekostenrückstands aus dem Sommer 1996.
Da handelte es sich wohl um meine Zeit in der Lehre---ich kann mich wirklich nicht mehr so genau erinnern-dachte allerdings, ich hätte alle meine Schulden schon bis 1997 bezahlt.
Jedenfalls wollen die jetzt nach fast 13 Jahren knapp 600 Euro von mir---wie sieht es in diesem Fall mit der Verjährung aus???Kann man mit den Behörden vielleicht handeln??gruss und vielen dank im voraus!

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Wellkamp
Status:
Praktikant
(961 Beiträge, 462x hilfreich)

Bei Darlehen beginnt die Verjährung erst zu laufen, wenn sie fällig werden. Wann wurde deines denn fällig?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Jogibear.
Status:
Schüler
(373 Beiträge, 161x hilfreich)

Wenn du die Schulden bezahlt hast, warum willst du mit der Behörde verhandeln?

(vorrausgesetzt du kannst es belegen)

0x Hilfreiche Antwort

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