Hallo,
ich habe einmal folgende Frage:
Eine Person begeht eine Straftat mit hohem materiellen Schaden.
Dafür wird diese Straftat wird Person bei einem Strafprozess zu einer Gefängnisstrafe verurteilt. Ein Zivilprozess bezüglich des materiellen Schadens (Regressanspruch einer Versicherung) ist bis zur Haftentlassung (5 Jahre nach der Straftat) nicht eingeleitet worden.
Wielange kann noch mit einem Zivilprozess über Schadenersatz gerechnet werden und wann wäre
der Anspruch des Geschädigten verjährt,
nach 3 oder 10 Jahren?
vielen Dank für Antworten
Verjährung Schadensersatz?
29. Februar 2012
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Frage vom 29. Februar 2012 | 17:20
Von
Status: Frischling (25 Beiträge, 1x hilfreich)
Verjährung Schadensersatz?
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#1
Antwort vom 2. März 2012 | 15:24
Von
Status: Praktikant (958 Beiträge, 373x hilfreich)
quote:<hr size=1 noshade>Wielange kann noch mit einem Zivilprozess über Schadenersatz gerechnet werden <hr size=1 noshade>
Bis zur Verjährung.
quote:<hr size=1 noshade>nach 3 oder 10 Jahren? <hr size=1 noshade>
Nach 3 Jahren (zum Jahresende) ab schädigendem Ereignis und Kenntnis von der Person des Schädigers.
Die 10 Jahres des §199 II BGB sind nur die absolute Frist für den Fall, daß man erst später von der Person des Schädigers Kenntnis erhält.
Mathematisch formuliert:
Verjährungsende = max(10, 3 + x)
mit x = Jahre zwischen Ereignis und Kenntnis
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#2
Antwort vom 2. März 2012 | 15:25
Von
Status: Praktikant (958 Beiträge, 373x hilfreich)
... im vorliegenden Beispiel also spätestens 3 Jahre nach Verurteilung, wenn man davon ausgeht, daß allerspätestens mit der Verurteilung Kenntnis von der Person des Schädigers besteht.
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#3
Antwort vom 2. März 2012 | 17:09
Von
Status: Frischling (25 Beiträge, 1x hilfreich)
verstanden - vielen Dank für die Antwort
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