Verjährung b. Ratenzahlung / BGB §774, Bürge

7. Januar 2011 Thema abonnieren
 Von 
james blond
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Verjährung b. Ratenzahlung / BGB §774, Bürge

Hello liebe Leser,

folgende Thematik:
Person A (weibl.) war mit B (männl.) verheiratet. B hat "windige" Versicherungsgeschäfte getätigt und Prämie auf Abschlüsse kassiert - allerdings mit der Pflicht bei einer zu frühen Policen-Kündigung der Vers.nehmer die Prämien (anteilig) zurückzuzahlen. Dieses Modell musste gegenüber dem Arbeitgeber mit einer Bürgschaft abgesichert werden. Bürgen waren die Ehefrau A und Person C. Nach vollzogener Scheidung wurde nun Recht gegen A gesprochen; Einspruch wurde nicht eingelegt - und zwar müssen die Kommissionen von A an den Gläubiger (mittlerweile ein Inkassounternehmen) bezahlt werden. A beabsichtigt Ratenzahlung. Person C wurde anscheinend nicht weiter belangt, obwohl finanziell bessergestellt als Person A.

Wie verhält es sich nun mit dem gesetzlichen Forderungsübergang §774 BGB an Person A, wenn sie Gesamtschuld nicht vor Ablauf der Jahresende +3 Jahre an die Gläubiger bezahlt hat?
Kann vorsorglich die Gesamtforderung in den Mahnbescheid gegen Person B gesetzt werden? Die geforderten Prämienrückzahlungen sind in 2008 gegen den Schuldner bzw. seine Bürgen entstanden.

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-- Editiert am 07.01.2011 08:48

-- Editiert am 07.01.2011 15:59

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