Vor ca. 6 Jahren hatte ich meine Kfz-Versicherung gewechselt, weil die Konditionen mir nicht mehr zusagten. Weil die Kündigung 3 Tage zu spät einging, bot mir die alte Kfz-Versicherung an, wenn ich noch 3 weitere Monate zahle, dann könnte man den Vertrag trotzdem kündigen.
Auf diesen Deal ging ich ein und die Sache war für mich erledigt. Zu diesem Zeitpunkt befand ich mich schon im Ausland und meine Post wurde hier in Deutschland ordnungsgemäß von meiner Mutter abgewickelt.
Gestern traf mich fast der Schlag, als ich Post von einem Inkasso-Unternehmen bekam. Folgendes teilt man mir mit:
Zitat:in der vorbezeichneten Angelegenheit ist trotzt gerichtlicher Maßnahmen ein Ausgleich der Forderung, welche am heutigen Tag xxx,xx EUR beträgt, bis heute nicht erfolgt, so dass uns jetzt ein rechtskräftiger Vollstreckungstitel gegen Sie vorliegt.
Sollte die Forderung damals in den Wirren der Auswanderung wirklich nicht beglichen worden sein, hätte ich doch schon viel eher Post erhalten sollen/müssen. Ebenfalls wurde mir weder ein Mahnbescheid, noch Vollstreckungsbescheid zugestellt. Wie kommt das Inkasso-Unternehmen zu der Annahme, dass nun ein rechtskräftiger Vollstreckungstitel gegen mich vorliegt?
Nun meine Fragen:
1. Wäre solch eine Forderung nicht längst verjährt?
2. Soll ich einfach um Zusendung der Dokumentation über die gerichtlichen Maßnahmen bitten?