Verjährung der Forderung?

28. Juli 2015 Thema abonnieren
 Von 
RonLens
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 9x hilfreich)
Verjährung der Forderung?

Vor ca. 6 Jahren hatte ich meine Kfz-Versicherung gewechselt, weil die Konditionen mir nicht mehr zusagten. Weil die Kündigung 3 Tage zu spät einging, bot mir die alte Kfz-Versicherung an, wenn ich noch 3 weitere Monate zahle, dann könnte man den Vertrag trotzdem kündigen.

Auf diesen Deal ging ich ein und die Sache war für mich erledigt. Zu diesem Zeitpunkt befand ich mich schon im Ausland und meine Post wurde hier in Deutschland ordnungsgemäß von meiner Mutter abgewickelt.

Gestern traf mich fast der Schlag, als ich Post von einem Inkasso-Unternehmen bekam. Folgendes teilt man mir mit:

Zitat:
in der vorbezeichneten Angelegenheit ist trotzt gerichtlicher Maßnahmen ein Ausgleich der Forderung, welche am heutigen Tag xxx,xx EUR beträgt, bis heute nicht erfolgt, so dass uns jetzt ein rechtskräftiger Vollstreckungstitel gegen Sie vorliegt.


Sollte die Forderung damals in den Wirren der Auswanderung wirklich nicht beglichen worden sein, hätte ich doch schon viel eher Post erhalten sollen/müssen. Ebenfalls wurde mir weder ein Mahnbescheid, noch Vollstreckungsbescheid zugestellt. Wie kommt das Inkasso-Unternehmen zu der Annahme, dass nun ein rechtskräftiger Vollstreckungstitel gegen mich vorliegt?

Nun meine Fragen:
1. Wäre solch eine Forderung nicht längst verjährt?
2. Soll ich einfach um Zusendung der Dokumentation über die gerichtlichen Maßnahmen bitten?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Entweder Bluff und es ist verjährt oder man hat tatsächlich noch schnell vor der Verjährung einen Titel erwirkt und das bedeutet 30 Jahre Wirksamkeit. Daher macht 2. Sinn um zu prüfen ob das stimmt.
Abgesehen davon läuft die Versicherung nur so lange wie das Auto angemeldet ist. Wie lange wurde trotz Auswanderung das Auto noch versichert?

-- Editiert von Mr.Cool am 28.07.2015 14:21

Signatur:

Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
RonLens
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 9x hilfreich)

Zitat:
oder man hat tatsächlich noch schnell vor der Verjährung einen Titel erwirkt


Hätte ich dafür nicht einen Mahnbescheid bzw. Vollstreckungsbescheid vorher erhalten müssen?
Die Aussage
Zitat:
bis heute nicht erfolgt, so dass uns jetzt ein rechtskräftiger Vollstreckungstitel gegen Sie vorliegt.

macht mich ein wenig stutzig.

2x Hilfreiche Antwort

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