Hallo,
ich habe eine kurze Frage, bin aber nicht ganz sicher ob das hier das richtige Forum ist.
Ich habe in den Jahren 2001/2002 als Freiberufler für einen großen Touristikkonzern gearbeitet.
Alle meine Rechnungen wurden immer pünktlich bezahlt. Nun ist mir jedoch aufgefallen, dass bei einer Rechnung aus dem August 2001, lediglich ein Teil bezahlt wurde! Die Rechnung hatte 2 Posten. Der größere wurde bezahlt, der kleinere ca. 1500 € ist noch immer offen.
Ich habe daraufhin meinen ehemaligen Auftraggeber nochmals kontaktiert, jedoch keine große Zahlungsbereitschaft festgestellt.
Zuerst sagte man mir die Forderung sei verjährt, danach wollte man meine Rechtsform wissen. Zum Schluß meldete man sich gar nicht mehr!!
Ich bin davon ausgegeangen, dass meine Forderung noch nicht verjährt ist, bin mir aber nicht ganz sicher...
Nach wie vielen Jahren verjährt eine Forderung eines Freiberuflers gegenüber einer AG??
Muss man altes oder neues Recht anwenden??
Vielen Dank im vorraus
Gruß
Thomas
PS. Wahrscheinlich werde ich erstmal einen Mahnbescheid senden und danach einen Anwalt einschalten.
Verjährung von Forderung
Hi,
da die Forderung aus 2001 ist muss man zunächst altes Recht anwenden.
Danach verjährt die Forderung, sofern die Leistung für den Gewerbebetrieb des Schuldners erbracht wurde in 4 Jahren.
Aufgrund der Übergangsregelung des Art 229
§ 6 EGBGB läuft ab dem 01.01.2002 anstelle der alten Verjährungsfrist die neue, sofern diese kürzer ist.
Es gilt also ab 01.01.02 in deinem Fall eine Frist von 3 Jahren.
Da diese noch nicht abgelaufen ist, ist die Fordeung noch nicht verjährt.
Gruß
Rpfl.
Genau wie Rechtspfleger geschrieben hat!
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Hi,
danke für die Antworten. :-)
Ich werde jetzt erstmal einen Mahnbescheid verschicken.
Wenn sie Widerspruch einlegen werde ich dann einen Anwalt aufsuchen...
Gruß Tommy
Und jetzt?
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