Hallo,
wenn jemand einen Gegenstand verleiht, ohne eine Frist zur Rückgabe zu vereinbaren, geht dann die Sache nach einer bestimmten Zeit in das Eigentum des anderen über oder gibt es dafür keine Verjährungsfristen?
Für Antworten im voraus besten Dank!
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Verjährungsfrist für Leihgabe
2. November 2010
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Frage vom 2. November 2010 | 20:43
Von
Status: Beginner (59 Beiträge, 5x hilfreich)
Verjährungsfrist für Leihgabe
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#1
Antwort vom 3. November 2010 | 06:57
Von
Status: Schüler (176 Beiträge, 81x hilfreich)
Du bist Besitzer der Sache, aber nicht Eigentümer. Der Besitz der Sache geht nicht in Eigentum über
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#2
Antwort vom 3. November 2010 | 08:18
Von
Status: Beginner (59 Beiträge, 5x hilfreich)
Danke - dann gibt es keine Frist, in der ich den vor einem Jahr verliehenen Gegenstand zurückfordern muß? Mündliche Anfragen brachten bislang nichts.
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#3
Antwort vom 3. November 2010 | 10:34
Von
Status: Praktikant (886 Beiträge, 301x hilfreich)
Herausgabeansprüche aus Eigentum verjähren erst nach 30 Jahren.
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