Verjährungsfrist für Leihgabe

2. November 2010 Thema abonnieren
 Von 
Henry86
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 5x hilfreich)
Verjährungsfrist für Leihgabe

Hallo,
wenn jemand einen Gegenstand verleiht, ohne eine Frist zur Rückgabe zu vereinbaren, geht dann die Sache nach einer bestimmten Zeit in das Eigentum des anderen über oder gibt es dafür keine Verjährungsfristen?
Für Antworten im voraus besten Dank!


-----------------
" "

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Meridol
Status:
Schüler
(176 Beiträge, 81x hilfreich)

Du bist Besitzer der Sache, aber nicht Eigentümer. Der Besitz der Sache geht nicht in Eigentum über

-----------------
""

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Henry86
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 5x hilfreich)

Danke - dann gibt es keine Frist, in der ich den vor einem Jahr verliehenen Gegenstand zurückfordern muß? Mündliche Anfragen brachten bislang nichts.

-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
RoseTyler
Status:
Praktikant
(886 Beiträge, 301x hilfreich)

Herausgabeansprüche aus Eigentum verjähren erst nach 30 Jahren.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.724 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.205 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen