Hallo zusammen,
Ich habe eine rechtliche Frage zum „Verkauf" eines Kleingartens.
Der Garten wurde durch einen Gutachter auf 1500€ geschätzt.
Aufgrund von privatem Inventar wurde der Garten für 2500€ (Festpreis) inseriert.
Es gab 3 Interessenten, die bereit waren den Kaufpreis zu zahlen. Mündliche Zusage
Diese haben wir dem Vorstand vorgestellt und der Vorstand hat einen dieser 3 Bewerber genommen.
Nachdem mit uns, dem neuen Pächter und dem Vorstand der Vertrag unterzeichnet wurde, teilte der Pächter mit, dass er doch nicht die 2500€ zahlen möchte sondern nur 2000€.
Können wir von dem Vertrag zurücktreten, da er sich an die mündliche Vereinbarung nicht hält.
Habe gelesen, dass mündliche Absprachen gem. BGB genauso ihre Gültigkeit haben.
Oder gibt es eine andere Möglichkeit an das restliche Geld zu kommen? Sowohl der Vorstand als auch die anderen Mitbewerber können bezeugen, dass es die Absprache von 2500€ gab.
Der Vertrag über die Pacht beinhaltet aber natürlich nur den Wert des Gutachtens (da das Geld erstmal an den Vorstand überwiesen wird), die Restzahlung sollte unmittelbar an uns erfolgen.
Er hat vor Unterzeichnung kein einziges Mal angedeutet dass ihm der Kaufpreis zu hoch ist.
Über Antworten und Tipps würde ich mich freuen.
Verkauf Kleingartenanlage
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?



ZitatHabe gelesen, dass mündliche Absprachen gem. BGB genauso ihre Gültigkeit haben. :
Ja, das ist korrekt.
Meist scheitert es jedoch schon am beweisen, das es diese überhaupt gab.
Und das alles nützt halt nichts, wenn man dann einen schriftlichen Vertrag aufsetzt, der anderes beinhaltet und die mündliche Vereinbarung somit abändert / ersetzt.
Den Garten kann man doch gar nicht verkaufen. Den hat man doch selbst nur gepachtet.
Bestenfalls kann man das Inventar des Gartens an einen neuen Pächter verkaufen
ZitatNachdem mit uns, dem neuen Pächter und dem Vorstand der Vertrag unterzeichnet wurde :
Da steht doch (hoffentlich) drin, dass die Übertragung des Pachtvertrages vom alten Pächter auf den neuen Pächter vom neuen Pächter inklusive des aktuellen Inventars des Gartens durch Zahlung von 2500 EUR an den alten Pächter zu vergüten ist.
Falls es in dem Vertrag nur um die Übertragung des Pachtvertrages und sonst nichts geht, dann hat man eben keinen Vertrag übers Inventar und man kann sich entscheiden, ob man den Garten räumt oder das Angebot über 2000 EUR für das Inventar annimmt.
Einen Kaufvertrag fürs Inventar sehe ich hier noch nicht. Oder hätte man dem Käufer nach seiner Zusage denn das Inventar auch ausgehändigt, wenn er nicht den Pachtvertrag übernommen hätte (das wäre nämlich die Bedeutung von "Kaufvertrag ist zustandegekommen")?
-- Editiert von User am 9. April 2024 14:16
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
ZitatDa steht doch (hoffentlich) drin, dass die Übertragung des Pachtvertrages vom alten Pächter auf den neuen Pächter vom neuen Pächter inklusive des aktuellen Inventars des Gartens durch Zahlung von 2500 EUR an den alten Pächter zu vergüten ist. :
Lesen hilft ...
ZitatDer Vertrag über die Pacht beinhaltet aber natürlich nur den Wert des Gutachtens (da das Geld erstmal an den Vorstand überwiesen wird), die Restzahlung sollte unmittelbar an uns erfolgen. :
ZitatEinen Kaufvertrag fürs Inventar sehe ich hier noch nicht. :
Was sonst als das Inventar des Pachtgeländes sollte da verkauft worden sein?
Allerdings wäre der Wortlaut des Vertrages doch mal interessant zu lesen.
Zitatteilte der Pächter mit, dass er doch nicht die 2500€ zahlen möchte sondern nur 2000€. :
Ist diese Mitteilung irgendwie in Textform o.ä. gekommen?
Dann wäre auch dieser Wortlaut interessant mal zu lesen.
ZitatNachdem mit uns, dem neuen Pächter und dem Vorstand der Vertrag unterzeichnet wurde, teilte der Pächter mit, dass er doch nicht die 2500€ zahlen möchte sondern nur 2000€. :
Können wir von dem Vertrag zurücktreten, da er sich an die mündliche Vereinbarung nicht hält.
Habe gelesen,
Wie, es gibt etwa keinen Vertrag zur Zahlung der 2500 aber Pachtvertrag wurde schon unterschrieben? Wie kann man denn sowas schaffen?
Der Pachtvertrag beinhaltet den Kaufpreis für die Pflanzen, Beete und Bauten.
Das private Inventar wir Gartenmöbel etc werden nicht in dem Pachtvertrag festgehalten, da das Privatsache ist.
Vorab wurden alle Bewerber mündlich darüber in Kenntnis gesetzt, dass der Garten einen Wert von 1500€ hat und das private Inventar für 1000€ dazu verkauft werden soll.
Alle Bewerber waren damit einverstanden.
Erst nach unterzeichnen des Pachtvertrags sagte der neue Pächter dass er nicht einverstanden ist.
Nein, in einem solchen Pachtvertrag wird nur der Wert der festen Garten Bestandteile wie Pflanzen, Bauten, Beete aufgeführt. Nicht das private Inventar.
Und wie man sowas schaffen kann?! In dem man eine mündliche Absprache trifft und davon ausgeht, dass sich daran gehalten wird.
Hinterher ist man immer schlauer…
Mich hat einfach nur interessiert ob sich jemand damit auskennt, dass wir zu gutgläubig waren, wissen wir jetzt selber. Das hilft nur nicht….
Der Pachtvertrag beinhaltet den Kaufpreis für die Pflanzen, Beete und Bauten.
Das private Inventar wir Gartenmöbel etc werden nicht in dem Pachtvertrag festgehalten, da das Privatsache ist.
Vorab wurden alle Bewerber mündlich darüber in Kenntnis gesetzt, dass der Garten einen Wert von 1500€ hat und das private Inventar für 1000€ dazu verkauft werden soll.
Alle Bewerber waren damit einverstanden.
Erst nach unterzeichnen des Pachtvertrags sagte der neue Pächter dass er nicht einverstanden ist.
Nein, in einem solchen Pachtvertrag wird nur der Wert der festen Garten Bestandteile wie Pflanzen, Bauten, Beete aufgeführt. Nicht das private Inventar.
Und wie man sowas schaffen kann?! In dem man eine mündliche Absprache trifft und davon ausgeht, dass sich daran gehalten wird.
Hinterher ist man immer schlauer…
Mich hat einfach nur interessiert ob sich jemand damit auskennt, dass wir zu gutgläubig waren, wissen wir jetzt selber. Das hilft nur nicht….
Möchtest du auf einen teuren und vermutlich erfolglosen Rechtsstreit hinaus?ZitatDas hilft nur nicht…. :
Vielleicht hilft es, noch einen Versuch der Einigung zu starten?
Das wäre zB
-*Handeln, verhandeln*, bis man eine einvernehmliche Einigung findet?
-Bei diesen Zahlen--- zb auf 250,- runterhandeln? Er sollte also 750,- fürs Inventar zahlen...
-Oder man entfernt Inventar im Wert von 500,- aus dem KG ?
-Oder man entfernt das gesamte Inventar aus dem KG, pocht auf den Vertrag und ist mit 1.500,- zufrieden?
Um es Mal ein wenig aufzudröseln:
Eigentlich geht es hier doch um zwei Verträge. Ein Vertrag (1500) zwischen dem Verein und dem neuen Pächter den sie vermittelt haben und der das immobile Inventar betrifft, das ihnen gar nicht gehört hat. Der Vertrag wurde mittlerweile unstrittig geschlossen und steht vor der Abwicklung.
Dann gibt es einen zweiten Vertrag, der das bewegliche Inventar, das ihnen gehört hat und den Verkauf für 1.000€ an den neuen beinhaltet. Der Vertrag wurde, wenn überhaupt, nur mündlich geschlossen.
Will man abseits der Frage ob ein klarer isolierter Kaufvertrag für das bewegliche Inventar nach Lösungen suchen ist m.e. die Frage entscheidend, ob man den Abschluss des immobilen Vertrages abhängig machen durfte vom Abschluss des Vertrages für die beweglichen Sachen zu selbst bestimmten Konditionen. Und hier neige ich zu einem nein.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
1 Antworten
-
5 Antworten
-
6 Antworten
-
2 Antworten
-
11 Antworten