Verkauf eines Mehrfamilienhaus Erbengemeinschaft

7. Dezember 2015 Thema abonnieren
 Von 
Katrin70
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)
Verkauf eines Mehrfamilienhaus Erbengemeinschaft

Hallo liebe 123 Gemeinde,
ich habe ein riesen Problem. Mein Bruder und mir gehört ein Mehrfamilienhaus zu gleichen Teilen seitdem 01/2011.Wir haben Mieteinnahmen und mein Bruder wohnt dort. Seit nunmehr diesem Datum verwaltet mein Bruder das Haus alleine ohne Rücksprache mit mir. Lange Rede kurzer Sinn. Ich wohne nicht dort und er lässt mich überhaupt nicht in die Unterlagen schauen oder sonstiges. Die ganzen Jahre hat er sich auch geweigert zu verkaufen nun vor ca.5 Monaten kam ein Kaufinteresent und wir wurden uns auch wohl gemerkt immer getrennt einig. Also ich weiß nicht was er mit den Käufer ausgemacht hat und angeblich anderstrum genauso. Nun stand der Notartermin an natürlich getrennt und ich bekam am Freitag die vorläufige Urkunde zugesendet. Von den ganzen Absprachen keine Spur mehr. Mein Bruder und der Käufer haben mit dem Notar einen Vertrag ausgehaltet der zum Himmel stinkt.
Ursprünglich ich 100 000 Euro und mein Bruder 70 000 weil er möchte dort zu einem niedrigen Mietpreis wohnen bleiben will und die Übernahme der Grundschuld in Höhe von 82 000.
Nun Kaufpreis 80 000 Euro mein Bruder, danach Ablöse der Grundschuld und der Rest für mich. Gesamtkaufpreis jetzt 170 000 Euro.
Für mich ist das Betrug zumal der Käufer mir 10 000 Euro bar anbot wenn ich diesen Vertrag unterschreibe am 09.12.15.
Meine Frage ich habe einen mündlichen Kaufvertrag mit der Kaufsumme zu 100 000 Euro der ist doch bindend oder?
Kann ich meinen Bruder und den Käufer anzeigen wegen versuchten Betrug was anders ist es ja nicht. Man hat eindeutig versucht mich zu täuschen. Was kann ich tun ich möchte das Haus los werden aber nicht für einen Apfel und Ei. Geschätzter Wert des Hauses 450 000 Euro.

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
JenAn
Status:
Student
(2517 Beiträge, 2552x hilfreich)

Zitat:
ich habe einen mündlichen Kaufvertrag mit der Kaufsumme zu 100 000 Euro der ist doch bindend oder?


Nicht notariell beurkundete Kaufverträge über Immobilien sind nichtig.

Zitat:
Man hat eindeutig versucht mich zu täuschen.


Wo denn? Du müßtest den Kaufvertrag doch mit unterschreiben, damit er wirksam wird. Und ihn natürlich vorher lesen. Also worüber wurdest du deiner Ansicht nach getäuscht?

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Methadir
Status:
Praktikant
(794 Beiträge, 407x hilfreich)

Du willst ein 450k-Euro Haus beim derzeitigen Immobilienmarkt für 170k Euro verkaufen, nur weil Du es "loswerden" willst? Ich würde mich eher drum kümmern, dass Deine Rechte als Miteigentümer durchgesetzt werden und die Mieteinnahmen nehmen. Was willst Du mit einem Haufen Bargeld bei den aktuellen Zinssätzen.

Einfach mal ne klare Ansage machen, dass Dir das Haus zur Hälfte gehört und Du Einsicht haben willst. Das ist absolut verständlich und wenn Dein Bruder immer noch abblockt, hat er sich selbst zuzuschreiben, wenn ein Anwalt ihm das erklärt.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Katrin70
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

Seit dem Tod beider Elternteile versuche ich mit einem Anwalt meinen Bruder klar zumachen das mir die Hälfte gehört und somit die gleichen Rechte habe wie er. Der Anwalt von mir ist nicht in der Lage es irgendwie zu klären. Ich komme nirgendwo rein bekomme keine Unterlageneinsicht nur für teueres Kopiergeld und dann auch nicht alles. Er hat den Steuerberater gewechselt und der neue gibt keine Auskunft und so weiter und so weiter. Miete geht auf ein Hauskonto auf dem ich kein Zugriff habe. Selbst das Anschreiben der Mieter das ab den und den Tag ein neues Betriebskonto eingerichtet(Sperrkonto) wird und nur noch dort die Miete einzugehen hat wird von meinem Bruder untergraben und die Mieter werden bedroht und damit ist wieder alles beim alten. Also bitte eine andere Lösung nennen. Mittlerweile fehlen mir auch die finan.Mittel um alles weiter zumachen.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Methadir
Status:
Praktikant
(794 Beiträge, 407x hilfreich)

Das finde ich etwas eigenartig. Normaler sollte Dein Anwalt Deine Rechte Deinem Bruder klar mitteilen und wenn der nicht einlenkt, den Rechtsweg beschreiten. Warum ist letzteres nicht geschehen? Anscheinend bekommst DU ja nichtmal die Mieteinnahmen, die Dir zustehen. Da muss sich ja nun in 4 Jahren einiges angesammelt haben. Was soll denn damit passieren, wenn das Haus verkauft wird?

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
TheSilence
Status:
Lehrling
(1650 Beiträge, 1045x hilfreich)

Zitat:
Also bitte eine andere Lösung nennen.


1. Klage auf Auskunft (das sollte der Anwalt wissen/machen).

2. Mit dem Bruder einigen, zu welchem Preis du ihm deine Hälfte verkaufst. Ihm wird ja klar sein, daß er ohne deine Zustimmung mit dem Haus nichts anfangen und allenfalls "seine Hälfte" verkaufen könnte, aber nicht z.B. "seine Mietwohnung", weil die dir auch zu 50% gehört. (Genauer: gehört zwei Personen ein Haus zu gleichen Teilen, gehört damit nicht automatisch "die linke Hälfte" dem A und "die rechte Hälfte dem B".)

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Katrin70
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

Also den Anwalt habe ich nicht mehr aus diesem Grunde. Mieteinnahmen was soll damit passieren keine Ahnung. Und was das Abkaufen betrifft mehrere Angebote gemacht basierend auch auf dem Gutachten. Kann nicht zahlen und will auch nicht sein Motto.Und jetzt diese Sache mit dem Käufer. Ich hoffe jetzt versteht Ihr das ich nicht mehr aus noch ein weiß. Entweder ich behalte meine Hälfte kann ich mir nicht leisten oder verkaufe sie . Geht auch nicht weil Bruderherz sagt nein und wer kauft eine Hälfte die ungeteilt ist.? Habe mich auf den Käufer eingelassen weil ich endlich froh war das nun endlich verkauft werden soll.Den auf meine Käufer die ich Ihm bot reagierte er teilweise sehr agressiv wenn diese mit mir zusammen das Gespräch mit Ihm suchten. Mein Bruder ist mit allen Wassern gewaschen und schreckt vor nichts zurück. Du wohnst hier nicht hast keine Rechte alles meins. Also was tun gegen soviel Frechheit bleibt mir einfach die Sprache weg.

-- Editiert von Katrin70 am 08.12.2015 12:49

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Methadir
Status:
Praktikant
(794 Beiträge, 407x hilfreich)

Keine Ahnung, was Du hier jetzt hören willst. Die juristische Lösung, ist einen Anwalt zu beauftragen um genau zu eruieren, was Deine Rechte sind, und die dann gerichtlich durchsetzen lassen. So glasklar, wie Du das hier schilderst, zahl das am Ende Dein Bruder.
Da ich mir aber beim Besten willen nicht vorstellen kann, dass das Dein bisheriger Anwalt nicht hingekriegt hätte, scheint da irgendwas zu fehlen. Evtl. Dein Wille, das konsequent zu betreiben.

Wenn Dein Bruder Kaufinteressenten ablehnt und nun plötzlich zu deutlich niedrigerem Preis verkauft werden soll, dann klingt das so, als wäre da etwa faul. Würde ich nicht machen. dann schon eher in die Zwangsversteigerung treiben.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Katrin70
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

Mag sein das ich nicht konsequent genug war mag auch vieleicht daran liegen das es mein Elternhaus ist und es mein Bruder ist. Und der Anwalt einfach ,mal keine Lust mehr hatte für so einen Fall zu arbeiten. Ich fahre morgen zum Amtsgericht lass die Zwangsvollstreckung beantragen bzw. Teilungsversteigerung und den gibt es kein zurück mehr. Und ganz ehrlich Eure Antworten haben mich darin bestärkt. Lieber ein Schrecken mit Ende als ein Schrecken ohne Ende. Danke

1x Hilfreiche Antwort

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