Verkauf von FFP2-Masken in Bäckereien

13. Februar 2021 Thema abonnieren
 Von 
seek2know
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)
Verkauf von FFP2-Masken in Bäckereien

Ist es erlaubt, dass Bäckereien neuerdings FFP2 Masken verkaufen, obwohl das nicht im Gewerbeschein angegeben ist?

Welche Strafe droht wenn Bäckerei FFP2 Masken bewirbt, es sich dann herausstellt, dass Gütesiegel fehlen

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128649 Beiträge, 41011x hilfreich)

Zitat (von seek2know):
Ist es erlaubt, dass Bäckereien neuerdings FFP2 Masken verkaufen, obwohl das nicht im Gewerbeschein angegeben ist?

Durchaus, denn das muss unter Umständen gar nicht eingetragen werden.
Und es kann ja auch sein, das es dauert bis der Nachtrag drin ist.



Zitat (von seek2know):
Welche Strafe droht wenn Bäckerei FFP2 Masken bewirbt, es sich dann herausstellt, dass Gütesiegel fehlen

Kommt ganz darauf an, was das für Gütesiegel sein sollten - Gütesiegel sind ja nur optional. Wurden die Gütesiegel denn auch beworben?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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