Antwort vom 12.1.2004 | 18:03
Von Status: Student (2646 Beiträge, 407x hilfreich)
Willkommen in der deutschen Bürokratie! Würde mal sagen, dass es da einiger behördlicher Genehmigungen bedarf. Zunächst stellt das Vorhaben wohl eine über den sog. Gemeingebrauch hinausgehende Sondernutzung öffentlicher Strassen und Wege dar, so dass mit Sicherheit eine Ausnahmegenehmigung des jeweils zuständigen Trägers der öffentlichen Strassen- und Wege-Last einzuholen wäre. Was diese Genehmigung kostet, hängt wohl von den lokalen Gebührensatzungen ab und kann daher von hier nicht prognostiziert werden.
Daneben könnte ich mir angesichts der Tatsache, dass es sich um den Verkauf von Backwaren handelt, vorstellen, dass es einer Genehmigung der zuständigen Lebensmittelkontrollstelle (im Zweifel beim Ordnungsamt?) bedarf.
Da es sich mit Sicherheit um ein Gewerbe handeln dürfte, brauchen Sie zusätzlich wohl auch noch einen Gewerbeschein - damit einher geht mE eine "Zwangs"-Mitgliedschaft in der örtlichen IHK.
Und das ist nur das, was mir jetzt auf Anhieb einfällt und erhebt daher keinesfalls den Anspruch auf Vollständigkeit...
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"fiat justitia et pereat mundus..."