Verkehrssicherungspflicht Mieter

26. Dezember 2012 Thema abonnieren
 Von 
detben
Status:
Beginner
(58 Beiträge, 22x hilfreich)
Verkehrssicherungspflicht Mieter

Guten Morgen Ratgeber,

eine Wohnungsgenossenschaft schreibt alle 24 Mietparteien (3 Wohneinheiten a 8 Mietparteien) an und weißt darauf hin das diese für die Verkehrssicherungspflicht verantwortlich sind.
Im Mietvertrag wird auch darauf hingewiesen.
Reicht diese Mitteilung aus?
Oder muss von Seiten des Vermieters die Koordination erfolgen (Erstellen eines Planes wer, wann, was)
Muss der Vermieter genaue Angaben machen, wo genau die Verkehrssicherungspflicht durchzuführen ist?(Grundstücksgrenzen angeben)

Es gibt keinen Hausmeister, es existiert bisher auch kein Plan wer, wann, was machen muss.

freue mich auf Rückmeldungen und allen noch einen schönen 2. Weihnachtstag

detben


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-- Editiert detben am 26.12.2012 09:32




3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
detben
Status:
Beginner
(58 Beiträge, 22x hilfreich)

gibt es niemanden der mir etwas dazu schreiben kann ? :wipp:

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#2
 Von 
Ebenezer
Status:
Lehrling
(1235 Beiträge, 630x hilfreich)


Soweit ich weiss gibt es dazu in Deutschland keine Judikatur.

In Österreich ist ausgeurteilt, dass der Vermieter im Rahmen seiner Überwachungspflichten verpflichtet ist, auch die Organisation eines Räumplanes zu übernehmen oder diese jedenfalls zu "fördern".

Ich gehe davon aus, dass die deutschen Gerichte das ähnlich sehen würden da die Überwachungspflicht ja gerade eine effektive Ausübung der Verkehrssicherungspflicht trotz Delegation sicherstellen soll und nur in diesem Fall auch die Haftungsprivilegierung gerechtfertigt scheint.

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#3
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5949 Beiträge, 2620x hilfreich)

Man kann sich das meiner Meinung nach auch umgekehrt herleiten.

Es passiert etwas, es entstehen Schadensersatzansprüche.
Die Wohnungsgenossenschaft sagt: "nö, die Mieter haften".

Wie sollen die denn haften, Gesamtschuldnerisch? Die Mieter haben ja miteinander überhaupt keinerlei Vertragsverhältnis.

Wenn ein einzelner Mieter genannt werden kann "Mieter 12 hatte an diesem Tag in diesem Bereich Räumdienst", dann ist das sicherlich darstellbar, aber so pauschal kann sich ein Vermieter sicherlich nicht der Verantwortung entziehen.

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