Verlauf einer Dringliche Anregung der Prüfung der Erforderlichkeit einer Betreuung

19. Dezember 2024 Thema abonnieren
 Von 
Viacorse
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Verlauf einer Dringliche Anregung der Prüfung der Erforderlichkeit einer Betreuung

Hallo. Ich musste aufrund einer geschädigten Miteigentümerin eine Anregung tätigen-

Kurze Erklärung: Der Mieteigentümer eines Mehrfamilienhauses, möchte nicht mehr vermieten, verweigert ein Hausverwalter. Möchte Verkaufen, jedoch meldet dieser sich nicht mehr, diesbezüglich. Die Kreditraten laufen weiter ohne Mieteinnahmen. Auch er schädigt sich damit. In einem Rechtsstreit lies er folgendes durch seinen Bevollmächtigten verlauten:

1.)
"Dem Antragsteller ist es nach Ablauf der Jahre nicht mehr möglich, auch im Hinblick
darauf, dass er teilweise sehr stark psychisch angeschlagen ist, Aufwendungen dezidiert nachzuweisen"

2.)
„Nach Aussage des Anwaltes sei der Miteigentümer wohl „Krank" und auch wirkte dieser
„Verwirrt"!

Ich habe nun, bei Gericht eine Dringliche Anregung der Prüfung der Erforderlichkeit einer Betreuung angefordert.

Nun habe ich von Dritten erfahren, dass dieser Miteigentümer 2 Zeitzeugen erbringen muss, dass der Betroffene keine Betreuung benötigt. Wie könnte der weitere Verlauf vom Gericht sein? Könnte ein Gutachten erstellt werden? Erhalte ich eine Nachricht vom Betreuungsgericht über den Ausgang? MfG

Wie geht es dann weiter?

-- Editiert von User am 19. Dezember 2024 12:26

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(36582 Beiträge, 6171x hilfreich)

Zitat (von Viacorse):
Ich habe nun, bei Gericht eine Dringliche Anregung der Prüfung der Erforderlichkeit einer Betreuung angefordert.
Konnte die Geschädigte das nicht selbst veranlassen?

Dieser Eigentümer ist zumindest durch einen Bevollmächtigten und/oder Anwalt vertreten, der Erklärungen abgibt. Daran könnte anzuknüpfen sein.

Zitat (von Viacorse):
Wie könnte der weitere Verlauf vom Gericht sein?
So oder so... Das wirst du abwarten müssen. Das Betreuungsgericht hat zu prüfen und entspr. weiter zu verfahren.

Zitat (von Viacorse):
Erhalte ich eine Nachricht vom Betreuungsgericht über den Ausgang?
Über den Ausgang evtl. nicht unbedingt. Oder bist du Bevollmächtigter der Geschädigten?
Zitat (von Viacorse):
Wie geht es dann weiter?
So oder so... Das kommt auf die Antwort des Gerichts an, welche du oder die Geschädigte abwarten muss.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128294 Beiträge, 40965x hilfreich)

Zitat (von Viacorse):
Nun habe ich von Dritten erfahren, dass dieser Miteigentümer 2 Zeitzeugen erbringen muss, dass der Betroffene keine Betreuung benötigt

Ja, und mir hat gestern einer erzählt, die Erde sei eine Scheibe.



Zitat (von Viacorse):
Wie könnte der weitere Verlauf vom Gericht sein?

Es wird ein Betreuungsverfahren initiiert.



Zitat (von Viacorse):
Könnte ein Gutachten erstellt werden?

Möglicherweise.



Zitat (von Viacorse):
Erhalte ich eine Nachricht vom Betreuungsgericht über den Ausgang?

In der Regel erhalten unbeteiligte Dritte das nicht.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Viacorse
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Über den Ausgang evtl. nicht unbedingt. Oder bist du Bevollmächtigter der Geschädigten?

Ja, natürlich. Sie hatte auch eine Vorsorge- und Patientenverfügung. des Miteigentümers. Diese liegt ihr nur noch als Kopie vor. Diese wurde bis heute nicht widerrufen.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(40561 Beiträge, 14370x hilfreich)

Nicht jedes unvernünftiges Verhalten führt zu einer Betreuung. Man hat das gute Recht, sich selbst zu schädigen. Immerhin ist der Betroffene ja anwaltlich vertreten. Eigentlich sollte mit dem Anwalt auch eine Einigung über das weitere Procedere möglich sein. Wenn das nicht funktioniert, wäre zu überprüfen, ob nicht eine Auseinandersetzungsversteigerung des Objekts in Betracht kommt und sinnvoll ist. Jedenfalls wird durch die Einrichtung einer Betreuung das Problem hier nicht gelöst.

wirdwerden

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