Verlorenes Paket ohne Beleg

10. Mai 2022 Thema abonnieren
 Von 
mikaki
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Verlorenes Paket ohne Beleg

Guten Abend zusammen,

ich hoffe ich bin mit meinem Anliegen hier richtig.

Vor einem Monat habe ich im Internet über eine Platform Schuhe zu einem Preis von ca. 300€ verkauft.

Über die Platform habe ich ein Retourenlabel bekommen, welches auf den Karton geklebt und bei DPD abgegeben werden musste.

In unserem Büro kommt täglich 2x der DPD Fahrer vorbei und holt die Pakete ab, jedoch bekommen wir keine Quittung oder Beleg dazu. Ab einer bestimmten Menge von Paketen, ist er anscheinend auch nicht verpflichtet dies zu tun.

Das Paket wurde unten abgestellt und auch vom Fahrer abgeholt, jedoch erfolgte kein Scan und das Paket wurde nie vom System erfasst. Seit den gibt es auch keine Spur vom Paket.

Während meines Anrufs bei DPD wurde mir nur mitgeteilt, dass für unser Büro nur ein Abholauftrag vorliegt und Retourenpakete gar nicht erst vom Fahrer mitgenommen werden dürfen.

Die Platform benötigt einen Beleg, damit die Versicherung greift und ich mein Geld bekommen kann, jedoch kann und will der Fahrer dies nicht bestätigen bzw. ausgeben.

Kann man hier rechtlich gegen den Fahrer vorgehen? Der Scan des Paketes erfolgt laut ihm im Depot, wo er nicht mehr zuständig ist, jedoch wurde dort nach Nachfrage auch kein verlorenes Paket gemeldet bzw. gefunden.


Über Ratschläge würde ich mich sehr freuen.

Viele Grüße

-- Editiert von Moderator topic am 11.05.2022 17:59

-- Thema wurde verschoben am 11.05.2022 17:59




8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5903 Beiträge, 2602x hilfreich)

Zitat (von mikaki):
und auch vom Fahrer abgeholt


Wie genau kann man das nachweisen?

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128654 Beiträge, 41085x hilfreich)

Zitat (von mikaki):
Kann man hier rechtlich gegen den Fahrer vorgehen?

Da sehe ich nicht mal mit dem Hubble Teleskop eine Erfolgsaussicht...



Fangen wir mal beim ersten Schritt an:
Zitat (von mikaki):
Das Paket wurde unten abgestellt und auch vom Fahrer abgeholt

Welche gerichtsfesten Beweise hat man denn, sowohl für das eine als auch für das andere?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5463 Beiträge, 939x hilfreich)

Zitat (von mikaki):
In unserem Büro kommt täglich 2x der DPD Fahrer vorbei und holt die Pakete ab, jedoch bekommen wir keine Quittung oder Beleg dazu.
Also kein Nachweis.

Zitat (von mikaki):
Das Paket wurde unten abgestellt und auch vom Fahrer abgeholt
Und das kannst Du wie nachweisen?

Zitat (von mikaki):
Während meines Anrufs bei DPD wurde mir nur mitgeteilt, dass für unser Büro nur ein Abholauftrag vorliegt und Retourenpakete gar nicht erst vom Fahrer mitgenommen werden dürfen.
Also hat der Fahrer das Paket wohl nicht mitgenommen.

Zitat (von mikaki):
Die Platform benötigt einen Beleg, damit die Versicherung greift und ich mein Geld bekommen kann
Korrekt.

Zitat (von mikaki):
jedoch kann und will der Fahrer dies nicht bestätigen bzw. ausgeben.
Klar. Warum sollte er auch?

Zitat (von mikaki):
Kann man hier rechtlich gegen den Fahrer vorgehen?
Nein.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
mikaki
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Erstmal vielen Dank für eure Antworten!

- Ich dachte in solchen Fällen, dass man eine Eidesstattliche Erklärung abgeben kann, dass man das Paket abgegeben hat. Da ich es aber nicht in einem Versandshop, sondern im Büro zur Abholung abgegeben habe, kenne ich hier die Grundlagen nicht
- Das Paket habe ich zusammen mit einem Arbeitskollegen abgestellt, kann man hier von einem Zeugen sprechen?
- Genau eine Woche zuvor wurde ebenfalls ein Paket ab den gleichen Empfänger unten abgelegt und vom Fahrer abgeholt und auch korrekt versendet. Ich habe nach ein paar Stunden per Sendungsverfolgung das Paket sogar tracken können. Nur bei diesem Paket erfolgte eben kein Scan.

Selbstverständlich werde ich in Zukunft nicht mehr so leichtsinnig mit der Paketabgabe umgehen, insbesondere Abholung ohne Nachweis.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128654 Beiträge, 41085x hilfreich)

Zitat (von mikaki):
- Ich dachte in solchen Fällen, dass man eine Eidesstattliche Erklärung abgeben kann

Nein, auch wenn diverse Unternehmen immer wieder so was verlangen.



Zitat (von mikaki):
- Das Paket habe ich zusammen mit einem Arbeitskollegen abgestellt, kann man hier von einem Zeugen sprechen?

Ja, das wäre ein Zeuge..



Jetzt müsste man nur noch die entscheifende Beweislücke schließen ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5463 Beiträge, 939x hilfreich)

Zitat (von mikaki):
Ich dachte in solchen Fällen, dass man eine Eidesstattliche Erklärung abgeben kann, dass man das Paket abgegeben hat. Da ich es aber nicht in einem Versandshop, sondern im Büro zur Abholung abgegeben habe, kenne ich hier die Grundlagen nicht
Ohne Bedeutung.

Zitat (von mikaki):
Das Paket habe ich zusammen mit einem Arbeitskollegen abgestellt, kann man hier von einem Zeugen sprechen?
Ja, aber nur dafür, dass Du ein Paket abgestellt hast. Mehr nicht.

Zitat (von mikaki):
Genau eine Woche zuvor wurde ebenfalls ein Paket ab den gleichen Empfänger unten abgelegt und vom Fahrer abgeholt und auch korrekt versendet. Ich habe nach ein paar Stunden per Sendungsverfolgung das Paket sogar tracken können. Nur bei diesem Paket erfolgte eben kein Scan.
Mag sein. Hat aber nichts mit dem aktuellen Paket zu tun.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
cirius32832
Status:
Unparteiischer
(9496 Beiträge, 2016x hilfreich)

Wenn es niemand gesehen hat, dass der DPD Fahrer das Paket mitgenommen hat, kannst du die Abholung durch DPD leider auch nicht beweisen

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
drkabo
Status:
Legende
(18732 Beiträge, 10135x hilfreich)

Sie brauchen einen Beweis dafür, dass der Paketfahrer das Paket mitgenommen hat.
Ein Beweis, dass Sie das Paket abgestellt haben, reicht nicht.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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