Verlust / Diebstahl Mietwagenschlüssel

10. März 2023 Thema abonnieren
 Von 
go629165-44
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Verlust / Diebstahl Mietwagenschlüssel

Hallo zusammen,

wir (meine Freundin und ich) waren vor einiger Zeit in der Dominikanischen Republik mit dem Mietwagen unterwegs. Dort sind wir während eines Spaziergangs überfallen worden, wobei unter anderem auch der Mietwagenschlüssel geraubt wurde. Die ganze Geschichte wurde bei der Polizei vor Ort angezeigt und bestätigt.
Für den geraubten Schlüssel wurde die Kaution des Mietwagens einbehalten.
Für den Mietwagen bestand eine Verischerung zur Erstattung des Selbstbehaltes bzw. der Kaution. Aktuell wird uns diese jedoch verwehrt mit der Begründung auf folgende Bedingung
"Ausgenommen von der Erstattung sind: Verlust oder Beschädigung des Autoschlüssels"

Jetzt bin ich der Meinung Verlust ist etwas anderes als Diebstahl oder Raub. Denn versichert gewesen wäre auch der Diebstahl bzw. Raub des gesamten Fahrzeuges.
Liege ich mit meiner Meinung richtig oder kann man Verlust hier auch auf Diebstahl bzw. Raub beziehen, wie es die Versicherung macht?

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16 Antworten
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#1
 Von 
amz621718-85
Status:
Schüler
(332 Beiträge, 29x hilfreich)

Sehe ich auch so, dass Verlust ungleich Raub. Und wie hat die Versicherung (in Deutschland?) das begründet?

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#2
 Von 
amz621718-85
Status:
Schüler
(332 Beiträge, 29x hilfreich)

Sehe ich auch so, dass Verlust ungleich Raub. Und wie hat die Versicherung (in Deutschland?) das begründet?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 926x hilfreich)

Zitat (von go629165-44):
Denn versichert gewesen wäre auch der Diebstahl bzw. Raub des gesamten Fahrzeuges.
Unterscheide zwischen "gesamtes Fahrzeug" und "Schlüssel".

Zitat (von go629165-44):
Jetzt bin ich der Meinung Verlust ist etwas anderes als Diebstahl oder Raub.
Der Schlüssel ist verlustig gegangen. Ob nun dadurch, dass man diesen in den nächsten Fluss geworfen hat oder ihn verloren hat oder dass den Schlüssel jemand anderes an sich genommen hat.

Zitat (von go629165-44):
Liege ich mit meiner Meinung richtig
Nein.

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#4
 Von 
go629165-44
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von amz621718-85):
Und wie hat die Versicherung (in Deutschland?) das begründet?

Mehr oder weniger gar nicht....nur das Verlust des Schlüssels nicht abgedeckt ist.

Zitat (von bostonxl):
Der Schlüssel ist verlustig gegangen. Ob nun dadurch, dass man diesen in den nächsten Fluss geworfen hat oder ihn verloren hat oder dass den Schlüssel jemand anderes an sich genommen hat.


Hier bin ich halt unsicher, ob man Verlust so definiert.
In meinem Verständnis ist Verlust selbstverschuldet, da zahlt in der Regel keine Versicherung. Wenn ich mein Handy verliere zahlt meine Hausratversicherung es nicht.

Raub dahingegen ist für mich nicht selbstverschuldet. Wird mir mein Handy gewaltsam entwendet zahlt meine Hausratversicherung diesen Schaden.

Gibt es zu Verlust eine juristische Definition ob diese auch Diebstahl, Raub etc. beinhaltet.

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#5
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 926x hilfreich)

1. Nicht jede Hausratversicherung bezahlt den Raub eines Handys.

2. Diebstahl (unterscheide zu Raub) ist m.E. niemals in der Hausratvers. abgesichert.

3. Eine Definition zum Beitzverlust aus dem juraforum Lexikon:
Der Besitzverlust ist gegeben, wenn ein Besitzer die tatsächliche Herrschaft über eine Sache freiwillig oder unfreiwillig nicht mehr ausübt.

Danach umfasst der Verlust alle Arten des Abhandekommens.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120086 Beiträge, 39829x hilfreich)

Zitat (von go629165-44):
kann man Verlust hier auch auf Diebstahl bzw. Raub beziehen, wie es die Versicherung macht?

Verlust bezeichnet nicht nur die Handlung des Verlierens, sondern auch etwas, dass - warum auch immer - verloren gegangen ist

Verlust
durch eigenes Verschulden oder ungünstige Umstände etwas Wünschenswertes, Wichtiges nicht halten, bewahren können
https://www.duden.de




Zitat (von bostonxl):
2. Diebstahl (unterscheide zu Raub) ist m.E. niemals in der Hausratvers. abgesichert.

Zum Glück sind da ganz viele (alle?) Hausratversicherungen ganz anderer Meinung ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 926x hilfreich)

Zitat:
Zum Glück sind da ganz viele (alle?) Hausratversicherungen ganz anderer Meinung ...


Ach?

DEVK: Fällt das Smartphone aus Unachtsamkeit aus der Hand oder wird es durch einfachen Taschendiebstahl gestohlen, ist kein Leistungsanspruch gegeben.

Allianz: Smartphones außerhalb Wohnung nicht mit versichert

usw.

Allgemein:

Wird Ihnen unter Androhung von Gewalt Ihr Handy geraubt, dann ersetzt die Hausratversicherung den Schaden. Das gilt auch, wenn Ihr Mobiltelefon beispielsweise durch einen Leitungswasserschaden oder Brand innerhalb der Wohnung beschädigt oder zerstört wird. Wird Ihr Handy von einem Taschendieb gestohlen greift die Hausratversicherung hingegen in den meisten Fällen nicht. Ebenso wenig, wenn der Schaden durch eigenes Verschulden entstanden ist, wie zum Beispiel, wenn Ihnen ihr Telefon in die Toilette fällt oder wenn es zu Display- oder Bruchschäden kommt.

von https://www.check24.de/hausratversicherung/fragen/handy-versichert/

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120086 Beiträge, 39829x hilfreich)

Zitat (von bostonxl):
Allianz: Smartphones außerhalb Wohnung nicht mit versichert

Aber innerhalb der Wohnung ...



Zitat (von bostonxl):
DEVK: Fällt das Smartphone aus Unachtsamkeit aus der Hand oder wird es durch einfachen Taschendiebstahl gestohlen, ist kein Leistungsanspruch gegeben.

Aber beim Diebstahl in der Wohnung ...

Ergo, die Aussage
Zitat (von bostonxl):
2. Diebstahl (unterscheide zu Raub) ist m.E. niemals in der Hausratvers. abgesichert.

ist schlicht falsch ...



Zitat (von bostonxl):
Allgemein:

Lese man mal die AGB der Versicherungen und stelle fest das die Versicherung gegen Diebstahl einer der Kernpunkte einer solchen Versicherung ist und nur wenige Diebstähle nicht versichert sind.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 926x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Aber beim Diebstahl in der Wohnung ...

Ergo, die Aussage
Zitat (von bostonxl):
2. Diebstahl (unterscheide zu Raub) ist m.E. niemals in der Hausratvers. abgesichert.

ist schlicht falsch ...
Wie wäre es mal damit, Aussagen im Kontext der Fragestellung zu sehen? Oder meine Antwort im Kontext der direkt davor gestellten Fragen des TE zu sehen?

Zitat (von Harry van Sell):
Aber innerhalb der Wohnung ...
Ja. Ich könnte auch schreiben: "aber nicht auf einem Vulkan". :bang:

2x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Daskalos
Status:
Lehrling
(1035 Beiträge, 178x hilfreich)

dass die VS Verlust und Raub gleichsetzt, halte ich ja für sehr gewagt!

Verlust = verloren = aus der Tasche gefallen, vergessen wo ihn hingelegt usw

Raub = gewaltsam weggenommen!

Ich würde da mal in der Zentrale anrufen. Nicht in einer Filliale.

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#11
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 926x hilfreich)

Zitat (von Daskalos):
dass die VS Verlust und Raub gleichsetzt, halte ich ja für sehr gewagt!

Verlust = verloren = aus der Tasche gefallen, vergessen wo ihn hingelegt usw

Raub = gewaltsam weggenommen!
Wie wäre es, erstmal die anderen Beiträge zu lesen?
Zitat (von bostonxl):
Der Besitzverlust ist gegeben, wenn ein Besitzer die tatsächliche Herrschaft über eine Sache freiwillig oder unfreiwillig nicht mehr ausübt.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Kalanndok
Status:
Student
(2331 Beiträge, 363x hilfreich)

Selbst wenn man den Raub nicht als Verlust betrachten würde, sehe ich noch ein ganz anderes Problem:

Es müsste vom Beraubten der Nachweis(!) erbracht werden, dass der Schlüssel tatsächlich geraubt wurde und nicht während, vor oder nach dem Überfall anderweitig verlustig gegangen ist. Diesen Nachweis zu führen stelle ich mir ohne Kooperation des Räubers nahezu unmöglich vor.

Auch wenn es hart klingt und der Beraubte es sicher aus erster Hand besser weis, aber aus Sicht eines Außenstehenden gilt folgendes:
Bisher ist ja der Raub als solcher noch nicht mal nachgewiesen sondern lediglich von einer der beteligten Parteien behauptet.

-- Editiert von User am 13. März 2023 14:23

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#13
 Von 
go629165-44
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Antworten.
Der Definition nach, ist die Versicherung damit wohl auf der sicheren Seite.

Der Raub wurde in dem Sinne nachgewiesen, als das er von der Polizei aufgenommen wurde.
Entsprechend hat ja auch unsere Hausratversicherung die anderen geraubten Dinge wie Handy, Pässe, Rucksack etc. ersetzt. Nur den Schlüssel erstmal nicht, weil da ja prinzipiell der Selbstbehalt vom Mietwagenanbieter versichert war.
Werden dementsprechend jetzt versuchen, die kosten für den Schlüssel von der Hausratversicherung ersetzt zu bekommen.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Kalanndok
Status:
Student
(2331 Beiträge, 363x hilfreich)

Zitat (von go629165-44):
Der Raub wurde in dem Sinne nachgewiesen, als das er von der Polizei aufgenommen wurde.

Das ist erstmal lediglich eine Behauptung.
Nicht dass ich Dir die Geschichte nicht glauben würde, aber ein Nachweis, dass überhaupt ein Raub stattgefunden hat, ist das eben noch nicht. (Beispiel zur Verdeutlichung: Nur weil eine Person A eine Person B wegen Betrugs anzeigt, ist das noch kein Nachweis darüber, dass Person B auch wirklich Person A betrogen hat).

Ganz zu schweigen davon, dass ein ganz bestimmter Gegenstand geraubt wurde.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Stor199
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 1x hilfreich)

Es ist verständlich, dass Sie aufgrund der Situation frustriert sind. Allerdings kann es schwierig sein, Ihre Frage ohne Kenntnis der genauen Versicherungsbedingungen und des Wortlauts der Police zu beantworten.

In der Regel werden Verlust, Diebstahl und Raub als unterschiedliche Begriffe betrachtet und haben unterschiedliche Bedingungen in der Versicherung. Wenn die Versicherungsbedingungen jedoch den Verlust oder die Beschädigung des Autoschlüssels explizit ausschließen, kann es sein, dass die Versicherung nicht verpflichtet ist, für den geraubten Schlüssel zu zahlen.

Es wäre empfehlenswert, sich an einen Anwalt oder Experten für Versicherungsrecht zu wenden, der die genauen Bedingungen der Versicherung prüfen und Ihnen eine klare Antwort auf Ihre Frage geben kann.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16984 Beiträge, 5890x hilfreich)

Zitat (von Daskalos):
dass die VS Verlust und Raub gleichsetzt, halte ich ja für sehr gewagt!
Niemand setzt Verlust und Raub gleich. Raub ist lediglich eine der vielen Möglichkeiten wie es zu einem Verlust kommen kann.

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