Verlust der Betriebsrente durch 99 % Rentenmodell

13. September 2024 Thema abonnieren
 Von 
Sophia28
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Verlust der Betriebsrente durch 99 % Rentenmodell

Hallo zusammen,
ich bin pflegende Angehörige. Von der Deutschen Rentenversicherung wurde mir deshalb das Modell der 99% Rente empfohlen, um über den Renteneintritt hinaus, Rentenpunkte für die Pflegetätigkeit sammeln zu können. Es wurde nicht darauf hingewiesen, dass dies Auswirkungen auf eine betriebliche Altersversorgung haben kann und ich habe dem Rat der DRV vertraut. Dadurch habe ich einen erheblichen finanziellen Schaden erlitten, da ich den Anspruch auf die Betriebsrente für mehr als ein Jahr verloren habe. Ein Jahr deshalb, weil die Bearbeitung meines Rentenantrages über ein Jahr gedauert hat, erst mit dem Rentenbescheid konnte ich den Antrag auf Betriebsrente stellen und erst mit der Antwort der BRV war für mich der Schaden erkennbar.

Daraufhin habe ich eine Klage beim Sozialgericht auf Umwandlung in eine Vollrente rückwirkend zum Renteneintritt eingereicht, die nun ohne mündliche Verhandlung abgewiesen wurde mit der Begründung, dass der Hinweis im Formblatt R0101 gegeben wird.

Ich möchte das gerne anfechten, wie seht ihr die Aussicht auf Erfolg, bin mir nicht sicher, ob ich einen Anwalt einschalten soll, wäre für Tipps und eure Einschätzung sehr dankbar.

Gruß Sophia




3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(129544 Beiträge, 41329x hilfreich)

Zitat (von Sophia28):
Ich möchte das gerne anfechten, wie seht ihr die Aussicht auf Erfolg

Irgendwo bei 0 - wenn man wichtige Sachen nicht liest, fällt das regelmäßig unter "selber schuld".


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
de Bakel
Status:
Student
(2644 Beiträge, 624x hilfreich)

Zitat (von Sophia28):
wie seht ihr die Aussicht auf Erfolg

0 oder weniger ;)

In dem Formblatt steht schon auf Seite 1: "Haben Sie Ansprüche auf Renten aus der privaten oder betrieblichen Altersversorgung, zum Beispiel aus der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes, sollten Sie sich dort informieren, ob sich Ihre Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung auf diese Ansprüche auswirkt."

-- Editiert von User am 13. September 2024 23:34

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#3
 Von 
-Laie-
Status:
Legende
(18137 Beiträge, 6066x hilfreich)

Zitat (von Sophia28):
mit der Begründung, dass der Hinweis im Formblatt R0101 gegeben wird.
Sorry, aber wer sich nicht durchliest was er unterschreibt und beantragt...........
Ich sehe ebenfalls keinerlei Chance für eine Anfechtung.

Signatur:

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