Hallo zusammen,
ich bin pflegende Angehörige. Von der Deutschen Rentenversicherung wurde mir deshalb das Modell der 99% Rente empfohlen, um über den Renteneintritt hinaus, Rentenpunkte für die Pflegetätigkeit sammeln zu können. Es wurde nicht darauf hingewiesen, dass dies Auswirkungen auf eine betriebliche Altersversorgung haben kann und ich habe dem Rat der DRV vertraut. Dadurch habe ich einen erheblichen finanziellen Schaden erlitten, da ich den Anspruch auf die Betriebsrente für mehr als ein Jahr verloren habe. Ein Jahr deshalb, weil die Bearbeitung meines Rentenantrages über ein Jahr gedauert hat, erst mit dem Rentenbescheid konnte ich den Antrag auf Betriebsrente stellen und erst mit der Antwort der BRV war für mich der Schaden erkennbar.
Daraufhin habe ich eine Klage beim Sozialgericht auf Umwandlung in eine Vollrente rückwirkend zum Renteneintritt eingereicht, die nun ohne mündliche Verhandlung abgewiesen wurde mit der Begründung, dass der Hinweis im Formblatt R0101 gegeben wird.
Ich möchte das gerne anfechten, wie seht ihr die Aussicht auf Erfolg, bin mir nicht sicher, ob ich einen Anwalt einschalten soll, wäre für Tipps und eure Einschätzung sehr dankbar.
Gruß Sophia
Verlust der Betriebsrente durch 99 % Rentenmodell
13. September 2024
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Frage vom 13. September 2024 | 20:09
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Verlust der Betriebsrente durch 99 % Rentenmodell
#1
Antwort vom 13. September 2024 | 20:51
Von
Status: Unbeschreiblich (129544 Beiträge, 41329x hilfreich)
Zitat :Ich möchte das gerne anfechten, wie seht ihr die Aussicht auf Erfolg
Irgendwo bei 0 - wenn man wichtige Sachen nicht liest, fällt das regelmäßig unter "selber schuld".
#2
Antwort vom 13. September 2024 | 23:33
Von
Status: Student (2644 Beiträge, 624x hilfreich)
Zitat :wie seht ihr die Aussicht auf Erfolg
0 oder weniger
In dem Formblatt steht schon auf Seite 1: "Haben Sie Ansprüche auf Renten aus der privaten oder betrieblichen Altersversorgung, zum Beispiel aus der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes, sollten Sie sich dort informieren, ob sich Ihre Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung auf diese Ansprüche auswirkt."
-- Editiert von User am 13. September 2024 23:34
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#3
Antwort vom 18. September 2024 | 15:14
Von
Status: Legende (18137 Beiträge, 6066x hilfreich)
Sorry, aber wer sich nicht durchliest was er unterschreibt und beantragt...........Zitat :mit der Begründung, dass der Hinweis im Formblatt R0101 gegeben wird.
Ich sehe ebenfalls keinerlei Chance für eine Anfechtung.
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