Hallo,
A hat sich in einem Medizin-Forum angemeldet, aber ohne die Adresse bekannt zu geben. Nun schreibt A dort wortwörtlich, dass es ihm gesundheitlich immer schlechter geht und ihm der Lebenswille fehlt sich weiter behandeln zu lassen.
Der Forenbetreiber sieht dies als Suizidankündigung und informiert die Polizei.
Welche Folgen könnte dies haben?
MfG
Vermeintliche Suizidankündig im Internet
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Dass A rechtzeitig geholfen wird.
ZitatWelche Folgen könnte dies haben? :
Wohl gar keine.
Denn es ist weder strafbar die Behandlung zu verweigern, noch kann die Polizei die Behandlung erzwingen.
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Und wohl auch erst recht, weil die Polizei nicht befugt ist, ....für Behandlungen.
Welche Folgen sind eigentlich gemeint? Die für den Forenbetreiber oder die für den Suizid-Kandidaten?
Der Selbstmordkandidat hat keine Bestrafung nach dem StGB zu befürchten, da der Suizidversuch als Ausdruck des Selbstbestimmungsrechts in Deutschland straffrei ist.
Der Forenbetreiber hat sich mit dem Informieren der Polizei richtig verhalten (eth./moral. gesehen und ggfs. unter dem Aspekt (unterlassene) Hilfeleistung). Wie die Poliziei dann weiter vorgeht, kann unterschiedlich sein: Entweder kann man Angehörige erreichen und/oder schaltet den sozialpsych. Dienst des Gesundheitsamtes ein. Sind keine Angehörige oder Bezugspersonen da, kann der Amtsarzt u. U. eine Einweisung veranlassen.
Sind keine Angehörige oder Bezugspersonen da, kann der Amtsarzt u. U. eine Einweisung veranlassen. Die kann er auch veranlassen, wenn Angehörige/Bezugspersonen da sind.
Entweder kann man Angehörige erreichen und/oder schaltet den sozialpsych. Dienst des Gesundheitsamtes ein. Nichts mit entweder - man stellt ihn dem Amtsarzt vor und der entscheidet, ob er einen Antrag auf Zwangsunterbringung stellt.
Gut, dass du nochmal Korrektur gelesen hast, aber "kann" bleibt "kann" und "und/oder" ist kein "entweder".und eine Zwangsunterbringung wird das letzte Mittel bleiben!
Schade, dass du nicht die erste Antwort verfassen konntest, dann hätten wir uns die unqualifizierten Beiträge dazwischen sparen können :-)
Dürfte das nicht von der Krankheit abhängen?
Ich les hier keine Suizidankündigung. Nicht unbedingt jedenfalls. In einem Forum für Borderline ist das natürlich anders zu werten als in einem für Krebspatienten. Aber ich les aus der Aussage so grundsätzlich erstmal keine Suizidankündigung. Und dann hat sich der Forenbetreiber meiner Ansicht schon weit aus dem Fenster gehängt, da die Polizei zu schicken.
Kein Forenbetreiber kann einfach die Polizei schicken. Er kann der Polizei lediglich zeigen, was da geschrieben worden ist bzw. das vorlesen. Wie die Polizei die Äußerungen bewertet, das ist deren Angelegenheit und nicht die des Forenbetreibers.
wirdwerden
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