Vermeintliche Suizidankündig im Internet

6. März 2017 Thema abonnieren
 Von 
guest-12310.05.2021 10:15:37
Status:
Schüler
(173 Beiträge, 42x hilfreich)
Vermeintliche Suizidankündig im Internet

Hallo,
A hat sich in einem Medizin-Forum angemeldet, aber ohne die Adresse bekannt zu geben. Nun schreibt A dort wortwörtlich, dass es ihm gesundheitlich immer schlechter geht und ihm der Lebenswille fehlt sich weiter behandeln zu lassen.

Der Forenbetreiber sieht dies als Suizidankündigung und informiert die Polizei.

Welche Folgen könnte dies haben?

MfG

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5538 Beiträge, 2497x hilfreich)

Dass A rechtzeitig geholfen wird.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119332 Beiträge, 39711x hilfreich)

Zitat (von Sternenbande):
Welche Folgen könnte dies haben?

Wohl gar keine.
Denn es ist weder strafbar die Behandlung zu verweigern, noch kann die Polizei die Behandlung erzwingen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Und wohl auch erst recht, weil die Polizei nicht befugt ist, ....für Behandlungen.

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8406 Beiträge, 3769x hilfreich)

Welche Folgen sind eigentlich gemeint? Die für den Forenbetreiber oder die für den Suizid-Kandidaten?


Der Selbstmordkandidat hat keine Bestrafung nach dem StGB zu befürchten, da der Suizidversuch als Ausdruck des Selbstbestimmungsrechts in Deutschland straffrei ist.

Der Forenbetreiber hat sich mit dem Informieren der Polizei richtig verhalten (eth./moral. gesehen und ggfs. unter dem Aspekt (unterlassene) Hilfeleistung). Wie die Poliziei dann weiter vorgeht, kann unterschiedlich sein: Entweder kann man Angehörige erreichen und/oder schaltet den sozialpsych. Dienst des Gesundheitsamtes ein. Sind keine Angehörige oder Bezugspersonen da, kann der Amtsarzt u. U. eine Einweisung veranlassen.


0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32811 Beiträge, 17245x hilfreich)

Sind keine Angehörige oder Bezugspersonen da, kann der Amtsarzt u. U. eine Einweisung veranlassen. Die kann er auch veranlassen, wenn Angehörige/Bezugspersonen da sind.
Entweder kann man Angehörige erreichen und/oder schaltet den sozialpsych. Dienst des Gesundheitsamtes ein. Nichts mit entweder - man stellt ihn dem Amtsarzt vor und der entscheidet, ob er einen Antrag auf Zwangsunterbringung stellt.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8406 Beiträge, 3769x hilfreich)

Gut, dass du nochmal Korrektur gelesen hast, aber "kann" bleibt "kann" und "und/oder" ist kein "entweder".und eine Zwangsunterbringung wird das letzte Mittel bleiben!

Schade, dass du nicht die erste Antwort verfassen konntest, dann hätten wir uns die unqualifizierten Beiträge dazwischen sparen können :-)

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Yogi1
Status:
Student
(2030 Beiträge, 934x hilfreich)

Dürfte das nicht von der Krankheit abhängen?

Ich les hier keine Suizidankündigung. Nicht unbedingt jedenfalls. In einem Forum für Borderline ist das natürlich anders zu werten als in einem für Krebspatienten. Aber ich les aus der Aussage so grundsätzlich erstmal keine Suizidankündigung. Und dann hat sich der Forenbetreiber meiner Ansicht schon weit aus dem Fenster gehängt, da die Polizei zu schicken.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38325 Beiträge, 13978x hilfreich)

Kein Forenbetreiber kann einfach die Polizei schicken. Er kann der Polizei lediglich zeigen, was da geschrieben worden ist bzw. das vorlesen. Wie die Polizei die Äußerungen bewertet, das ist deren Angelegenheit und nicht die des Forenbetreibers.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.480 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.801 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen