Vermieter lässt mich in die Wohnung.

19. Dezember 2019 Thema abonnieren
 Von 
MarcoDe
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Vermieter lässt mich in die Wohnung.

Hallo, ich war gestern in der Wohnung eines Freundes drinne weil ich mein Ersatzhandy wieder haben musste von ihm! Das weiß er aber auch schon länger! Der Vermieter hat mich in seine Wohnung gelassen weil ich ihm gesagt habe das ich mein Ersatzhandy wieder haben muss! Soweit auch alles gut.. nun will aber mein Kollege mich anzeigen wegen unerlaubten Betreten seiner Wohnung! Kann er das?

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5548 Beiträge, 2499x hilfreich)

Natürlich.

Und den Vermieter gleich noch mit, weil der hat ohne Genehmigung auch nichts in der Wohnung verloren oder diese aufzuschließen.

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#2
 Von 
MarcoDe
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Dann kann er doch aller höchstens nur den Vermieter anzeigen? Er hat es mir erlaubt in die Wohnung zu gehen.

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#3
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4212x hilfreich)

Zitat (von MarcoDe):
Dann kann er doch aller höchstens nur den Vermieter anzeigen?


Wenn ich dir erlaube ohne Führerschein den Streifenwagen zu fahren, bekommst Du keine Strafe?

Zitat (von MarcoDe):
Er hat es mir erlaubt in die Wohnung zu gehen.


Das konnte er gar nicht, ebenso wenig wie ich dir erlauben könnte mit dem Polizeiwagen zu fahren....

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
MarcoDe
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Er hat mich aber in die Wohnung gelassen..

Zitat (von spatenklopper):
Zitat (von MarcoDe):
Dann kann er doch aller höchstens nur den Vermieter anzeigen?


Wenn ich dir erlaube ohne Führerschein den Streifenwagen zu fahren, bekommst Du keine Strafe?

Zitat (von MarcoDe):
Er hat es mir erlaubt in die Wohnung zu gehen.


Das konnte er gar nicht, ebenso wenig wie ich dir erlauben könnte mit dem Polizeiwagen zu fahren....

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

Zitat (von MarcoDe):
Dann kann er doch aller höchstens nur den Vermieter anzeigen? Er hat es mir erlaubt in die Wohnung zu gehen.
SIE waren unberechtigt in der Wohnung.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
MarcoDe
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Warum war ich unberechtigt in der Wohnung wenn der Vermieter mich in die Wohnung gelassen hat? Das macht gar keinen Sinn

Zitat (von guyfromhamburg):
Zitat (von MarcoDe):
Dann kann er doch aller höchstens nur den Vermieter anzeigen? Er hat es mir erlaubt in die Wohnung zu gehen.
SIE waren unberechtigt in der Wohnung.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

Zitat (von MarcoDe):
Er hat mich aber in die Wohnung gelassen..
Und? Wenn ich Ihnen im Kino den Seiteneingang öffne, damit Sie ohne Bezahlen einer Eintrittskarte den Film ansehen - meinen Sie, dann wären Sie unschuidig? Weil ... ich habe Sie ja hinein gelassen?

Es ist ganz einfach: Sie haben Hausfriedensbruch begangen. Da der Vermieter wohl nicht mit in der Wohnung war, könnte man ihm nur eine Mithilfe zum Hausfriedensbruch unterstellen.

ich hoffe mal für Sie, dass Ihr "Freund" nicht auch noch Anzeige wegen Diebstahl stellt, weil außerdem noch ein anderes Smartphone fehlt und die 500 Euro, die auf dem Wohnzimmertisch lagen ...

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Uwe Mettmann
Status:
Praktikant
(564 Beiträge, 226x hilfreich)

@MarcoDe

Also, dein „Freund" hat dir erlaubt, in seine Wohnung zu gehen und irgendein „Arbeitskollege" will dich jetzt anzeigen?

Wo ist jetzt das Problem, denn dein Freund wird doch dann bestätigen, dass es abgesprochen war, dass du seine Wohnung betreten darfst.

Der Vermieter hätte ich ohne Rücksprache mit deinem Freund nicht in die Wohnung lassen dürfen. Fand diese Rücksprache statt? Wenn nicht, sollte dein Freund vom Vermieter den Wohnungsschlüssel zurückfordern.


Gruß

Uwe

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120363 Beiträge, 39880x hilfreich)

Zitat (von MarcoDe):
Kann er das?

Wenn er sich in deutscher Sprache verständigen kann, wird er es wohl können.



Zitat (von MarcoDe):
ich war gestern in der Wohnung eines Freundes drinne

Und ohne Erlaubnis? Dann wäre die Anzeige berechtigt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8414 Beiträge, 3774x hilfreich)

Zitat:
Dann kann er doch aller höchstens nur den Vermieter anzeigen?


Nicht allerhöchstens, aber ebenfalls!

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