Hallo, ich war gestern in der Wohnung eines Freundes drinne weil ich mein Ersatzhandy wieder haben musste von ihm! Das weiß er aber auch schon länger! Der Vermieter hat mich in seine Wohnung gelassen weil ich ihm gesagt habe das ich mein Ersatzhandy wieder haben muss! Soweit auch alles gut.. nun will aber mein Kollege mich anzeigen wegen unerlaubten Betreten seiner Wohnung! Kann er das?
Vermieter lässt mich in die Wohnung.
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?



Natürlich.
Und den Vermieter gleich noch mit, weil der hat ohne Genehmigung auch nichts in der Wohnung verloren oder diese aufzuschließen.
Dann kann er doch aller höchstens nur den Vermieter anzeigen? Er hat es mir erlaubt in die Wohnung zu gehen.
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ZitatDann kann er doch aller höchstens nur den Vermieter anzeigen? :
Wenn ich dir erlaube ohne Führerschein den Streifenwagen zu fahren, bekommst Du keine Strafe?
ZitatEr hat es mir erlaubt in die Wohnung zu gehen. :
Das konnte er gar nicht, ebenso wenig wie ich dir erlauben könnte mit dem Polizeiwagen zu fahren....
Er hat mich aber in die Wohnung gelassen..
Zitat:ZitatDann kann er doch aller höchstens nur den Vermieter anzeigen? :
Wenn ich dir erlaube ohne Führerschein den Streifenwagen zu fahren, bekommst Du keine Strafe?
ZitatEr hat es mir erlaubt in die Wohnung zu gehen. :
Das konnte er gar nicht, ebenso wenig wie ich dir erlauben könnte mit dem Polizeiwagen zu fahren....
SIE waren unberechtigt in der Wohnung.ZitatDann kann er doch aller höchstens nur den Vermieter anzeigen? Er hat es mir erlaubt in die Wohnung zu gehen. :
Warum war ich unberechtigt in der Wohnung wenn der Vermieter mich in die Wohnung gelassen hat? Das macht gar keinen Sinn
Zitat:SIE waren unberechtigt in der Wohnung.ZitatDann kann er doch aller höchstens nur den Vermieter anzeigen? Er hat es mir erlaubt in die Wohnung zu gehen. :
Und? Wenn ich Ihnen im Kino den Seiteneingang öffne, damit Sie ohne Bezahlen einer Eintrittskarte den Film ansehen - meinen Sie, dann wären Sie unschuidig? Weil ... ich habe Sie ja hinein gelassen?ZitatEr hat mich aber in die Wohnung gelassen.. :
Es ist ganz einfach: Sie haben Hausfriedensbruch begangen. Da der Vermieter wohl nicht mit in der Wohnung war, könnte man ihm nur eine Mithilfe zum Hausfriedensbruch unterstellen.
ich hoffe mal für Sie, dass Ihr "Freund" nicht auch noch Anzeige wegen Diebstahl stellt, weil außerdem noch ein anderes Smartphone fehlt und die 500 Euro, die auf dem Wohnzimmertisch lagen ...
@MarcoDe
Also, dein „Freund" hat dir erlaubt, in seine Wohnung zu gehen und irgendein „Arbeitskollege" will dich jetzt anzeigen?
Wo ist jetzt das Problem, denn dein Freund wird doch dann bestätigen, dass es abgesprochen war, dass du seine Wohnung betreten darfst.
Der Vermieter hätte ich ohne Rücksprache mit deinem Freund nicht in die Wohnung lassen dürfen. Fand diese Rücksprache statt? Wenn nicht, sollte dein Freund vom Vermieter den Wohnungsschlüssel zurückfordern.
Gruß
Uwe
ZitatKann er das? :
Wenn er sich in deutscher Sprache verständigen kann, wird er es wohl können.
Zitatich war gestern in der Wohnung eines Freundes drinne :
Und ohne Erlaubnis? Dann wäre die Anzeige berechtigt.
Zitat:Dann kann er doch aller höchstens nur den Vermieter anzeigen?
Nicht allerhöchstens, aber ebenfalls!
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