Hallo,
folgendes fiktives Szenario:
Gruppe ABCD (4 Personen) mieten sich für eine Woche in das Ferienhaus an der See von Person E ein. Dieser kommt ebenfalls aus dem Heimatort, so dass eine Komunikation recht problemlos abläuft. Das Ferienhaus besteht aus 4 Wohnungen zu denen man mittels einfachen 4 Stelligen analogen Ziffernschlössern sich zutritt verschaffen kann. Ebenso der Wellnessbereich im Keller. Gruppe ABCD waren zu diesem Zeitraum die einzigen Gäste. Kein Hausmeister bzw. Putzfrau waren in dieser Zeit anwesend.
Vermieter E besuchte nach dem Aufenthalt das Ferienhaus und stellte erhebliche Mängel fest. So ging 2 Gegenstände von geringeren Wert (je ca. 10€) kaputt aber auch ein größerer Schaden im Wellnessbereich soll verursacht wurden sein. Durch Manipulation der Heizanlage soll der Pool zu stark aufgeheizt wurden sein, aufgrund dessen soll in den 5 Tagen Aufenthalt ein Schimmelschaden entstanden sein. Nun soll dieser von einer Fachfirma beseitigt werden. Ohne weitere Belege wird schriftlich die Übernahme der Kosten gefordert. Ob dieser Schaden tatsächlich von der Grupper her rührt, kann noch nicht beurteilt werden bzw. werden Belege benötigt.
Es wurde von der Gruppe eine Tasche vergessen, die Vermieter E wieder in den Heimatort mitnahm. Darin sind Handyladekabel, Geldbörse mit Ausweis, Krankenkarte, etc.
Vermieter E weigert sich die Tasche herauszugeben, so lange nicht der angebliche Schaden beglichen wurde. Jedoch wird dringend die Krankenkarte benötigt um lebensnotwendige Medikamente beim Arzt sich verschreiben zu lassen. Wie kommt man am Besten schnellstmöglich an die Tasche?
Danke für die Hilfe.
-- Editiert von Moderator am 23.09.2017 14:40
-- Thema wurde verschoben am 23.09.2017 14:40
Vermietung Ferienwohnung - Schäden
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
ZitatWie kommt man am Besten schnellstmöglich an die Tasche? :
A) Polizei einschalten. und mitteilen das der Vermieter Geldbörse mit Ausweis, Krankenkarte, etc. zurückhält und insbesondere die Krankenkarte dringend benötigt wird um lebensnotwendige Medikamente beim Arzt verschreiben zu lassen.
In ländlichen Gegenden kann das Erfolg haben, in Großstäden sind die so ausgelastet, das das wohl nicht funktionieren dürfte.
B) Mit Zeugen hingehen, herausgabe von Ausweis, Krankenkarte, etc. herausfordern und insbesondere darauf hinweisen, das die Krankenkarte dringend benötigt wird um lebensnotwendige Medikamente beim Arzt verschreiben zu lassen.
Wenn er das nicht macht, direkt am Montag zum Gericht gehen und eine einstweilige Verfügung beantragen.
Alternativ ruft man bei der Krankenkasse an und lässt sich eine Bescheinigung über die Mitgliedschaft faxen oder mailen.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Hallo,
selbstverstaendlich muessen die Mieter einer FEWO Schaeden ersetzen, die man waehrend der Mietzeit am oder im Mietobjekt verursacht. Deshalb niemals in eine FEWO ohne gegenseitig abgezeichnetes Uebergabeprotokoll einziehen. Der Vermieter kann dazu auch einen Beauftragten schicken.
Das ist hier nicht geschehen! Also kommt es darauf an, wer was beweisen kann. Kann z.B. der Vermieter beweisen, dass die Pool-Heizung vor dem Einzug der Gruppe einwandfrei funktionierte, dann hat die Gruppe insgesamt ein Problem bzw. die Person aus der Gruppe, die die FEWO buchte und somit Vertragspartner des Vermieters ist.
Ebenso sollte man nie eine FEWO ohne Rueckgabeprotokoll verlassen.
Waere ich Vermieter wuerde ich die Tasche zurueck zum Mietobjekt bringen und den Zugangscode aendern. Dann wuerde ich den Mietern mitteilen, dass die Tasche im Objekt abgeholt werden kann aber nur in Gegenwart eines Zeugen (Hausmeister).
(Editiert - Sie wollen hier doch wohl nicht zu Straftaten anstiften)
Viele Gruesse
bernardoselva
-- Editiert von Moderator am 25.09.2017 15:37
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
2 Antworten
-
1 Antworten
-
7 Antworten