Hallo,
darf man als Privatperson eine Hebebühne vermieten? Oder als normaler Gewerbetreibender?
Oder muss man dazu eine "Ausbildung" haben? Entsprechende Gefahrenhinweise könnte man ja beilegen.
Vermietung Hebebühne erlaubt
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Zitat:Entsprechende Gefahrenhinweise könnte man ja beilegen.
Kann man.... Hat man auch an
- regelmässige Wartungsintervalle und Wartungskosten
- Vorschriftsmässige Wartung gemäss den bestimmungen des Arbeitschutzgesetz
usw.... gedacht???
Beilegen wird meines wissens nicht reichen. Bei einer Hebebühne halte ich eine Einweisung vor Ort für zwingend erforderlich.
Im Zweifel wird aber sich eh die Versicherung des Fahrzeughalters an den Vermieter wenden, wenn ein Auto von der Bühne gefallen ist oder schlimmer noch die Bühne einen Menschen unter sich begraben hat.
Und spätestens hier sollte man sehen, dass gewerblich besser ist. Eine entsprechende Betriebshaftpflicht hilft dann auch weiter.
Tüv ist vorhanden, so wie es sein soll.
Darf ich die Einweisung selbst durchführen?
Das heißt, ich muss nun bei der Betriebshaftpflicht, was sie fordern um im Schadensfall auch zu zahlen?
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.
Zitatwenn ein Auto von der Bühne gefallen :
Es gibt auch noch andere Hebebühnen.
gruß charly
Macht man die Vermietung denn aus Spaß an der Freude, oder gedenkt man auch Einnahmen zu erzielen?
Lustige Frage ;-)
Aus reiner Freude, würde ich es nicht machen. Wäre schön, wenn der ein oder andere EURO dabei rausspringen würde, aber ich will daraus keine Firma und den Hauptteil meiner Einnahmen machen.
Aber ich würde sie nur an Privatpersonen vermieten. Macht es denn einen Unterschied, ob ich es an eine Firma oder eine Privatperson vermiete? Macht es einen Unterschied, ob ich mitkomme und bei der Arbeit dabei bin? Ich selbst habe keine Firma.
Zitataber ich will daraus keine Firma und den Hauptteil meiner Einnahmen machen. :
Der Anteil spielt dabei keine Rolle. gewerbliches Handeln unterstellt eine regelmäßigkeit, eine Gewinnerzielungsabsicht, etc.
Ob die Geschäftspartner Privat oder Gewerblich auftreten ist dazu irrelevant. Das könnte jedoch für die Ausgestaltung dieses Geschäftsmodell durchaus von Interesse sein. Kurzum, ohne ins Detail zu gehen: dem gewerblichen Mieter wird ein höheres Maß an Eigenverantwortung zugesagt, während man beim privaten Mieter durchaus davon ausgehen muss, dass er sich ohne ausreichendes "Händchenhalten" bei der Benutzung der Bühne schwer verletzt oder gar umkommen wird.
Zitat:
...Aus reiner Freude, würde ich es nicht machen. Wäre schön, wenn der ein oder andere EURO dabei rausspringen würde...
...Aber ich würde sie nur an Privatpersonen vermieten. ...
Damit wärst Du mind. Einzelunternehmer und müsstest die enstprechenden Einnahmen beim Finanzamt angeben. Und eine Betriebshaftpflicht ist sehr zu empfehlen; kann ja viel Unfug mit einer Hebebühne getrieben werden.
LG
Ally
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