Vermietung Hebebühne erlaubt

6. Mai 2019 Thema abonnieren
 Von 
sunshineh2022
Status:
Beginner
(125 Beiträge, 6x hilfreich)
Vermietung Hebebühne erlaubt

Hallo,

darf man als Privatperson eine Hebebühne vermieten? Oder als normaler Gewerbetreibender?

Oder muss man dazu eine "Ausbildung" haben? Entsprechende Gefahrenhinweise könnte man ja beilegen.

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7250 Beiträge, 1526x hilfreich)

Zitat:
Entsprechende Gefahrenhinweise könnte man ja beilegen.


Kann man.... Hat man auch an
- regelmässige Wartungsintervalle und Wartungskosten
- Vorschriftsmässige Wartung gemäss den bestimmungen des Arbeitschutzgesetz
usw.... gedacht???

Beilegen wird meines wissens nicht reichen. Bei einer Hebebühne halte ich eine Einweisung vor Ort für zwingend erforderlich.

Im Zweifel wird aber sich eh die Versicherung des Fahrzeughalters an den Vermieter wenden, wenn ein Auto von der Bühne gefallen ist oder schlimmer noch die Bühne einen Menschen unter sich begraben hat.

Und spätestens hier sollte man sehen, dass gewerblich besser ist. Eine entsprechende Betriebshaftpflicht hilft dann auch weiter.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#2
 Von 
sunshineh2022
Status:
Beginner
(125 Beiträge, 6x hilfreich)

Tüv ist vorhanden, so wie es sein soll.
Darf ich die Einweisung selbst durchführen?
Das heißt, ich muss nun bei der Betriebshaftpflicht, was sie fordern um im Schadensfall auch zu zahlen?

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#3
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 893x hilfreich)

.

Zitat (von cirius32832):
wenn ein Auto von der Bühne gefallen


Es gibt auch noch andere Hebebühnen. ;)


gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

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#4
 Von 
guest-12303.07.2019 16:29:14
Status:
Lehrling
(1396 Beiträge, 429x hilfreich)

Macht man die Vermietung denn aus Spaß an der Freude, oder gedenkt man auch Einnahmen zu erzielen?

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#5
 Von 
sunshineh2022
Status:
Beginner
(125 Beiträge, 6x hilfreich)

Lustige Frage ;-)
Aus reiner Freude, würde ich es nicht machen. Wäre schön, wenn der ein oder andere EURO dabei rausspringen würde, aber ich will daraus keine Firma und den Hauptteil meiner Einnahmen machen.

Aber ich würde sie nur an Privatpersonen vermieten. Macht es denn einen Unterschied, ob ich es an eine Firma oder eine Privatperson vermiete? Macht es einen Unterschied, ob ich mitkomme und bei der Arbeit dabei bin? Ich selbst habe keine Firma.

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#6
 Von 
guest-12303.07.2019 16:29:14
Status:
Lehrling
(1396 Beiträge, 429x hilfreich)

Zitat (von sunshineh2022):
aber ich will daraus keine Firma und den Hauptteil meiner Einnahmen machen.


Der Anteil spielt dabei keine Rolle. gewerbliches Handeln unterstellt eine regelmäßigkeit, eine Gewinnerzielungsabsicht, etc.
Ob die Geschäftspartner Privat oder Gewerblich auftreten ist dazu irrelevant. Das könnte jedoch für die Ausgestaltung dieses Geschäftsmodell durchaus von Interesse sein. Kurzum, ohne ins Detail zu gehen: dem gewerblichen Mieter wird ein höheres Maß an Eigenverantwortung zugesagt, während man beim privaten Mieter durchaus davon ausgehen muss, dass er sich ohne ausreichendes "Händchenhalten" bei der Benutzung der Bühne schwer verletzt oder gar umkommen wird.

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#7
 Von 
Ally McBeal
Status:
Schüler
(376 Beiträge, 95x hilfreich)

Zitat (von sunshineh2022):


...Aus reiner Freude, würde ich es nicht machen. Wäre schön, wenn der ein oder andere EURO dabei rausspringen würde...

...Aber ich würde sie nur an Privatpersonen vermieten. ...



Damit wärst Du mind. Einzelunternehmer und müsstest die enstprechenden Einnahmen beim Finanzamt angeben. Und eine Betriebshaftpflicht ist sehr zu empfehlen; kann ja viel Unfug mit einer Hebebühne getrieben werden. :)

LG

Ally

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