Vernichtung von Fremdeigentum

10. Januar 2016 Thema abonnieren
 Von 
bonoman
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Vernichtung von Fremdeigentum

Ich habe vor einem Jahr meinen Limited Edition Video Ipod an eine Firma namens Podmod geschickt, damit die einen neuen Akku einbauen jedoch habe ich dann völlig vergessen mich darum zu kümmern und die Firma hat sich auch 6 Monate lang nicht bei mir gemeldet. Als ich im Dezember die Sache klären wollte sagte man mir, das wenn ich nicht sofort die Diagnose Gebühr + eine Lagergebühr bezahle mein Ipod vernichtet wird und das auf E-mails die ich schreibe nicht mehr geantwortet wird sowie das ich von Telefonischen Anfragen absehen solle. Da der Preis bei ungefähr 60 Euro liegen soll und ich dies in diesem Monat nicht zahlen kann habe ich nun Angst das mein Ipod der einen Sammlerwert von 1000 Euro hat von den vernichtet wird. Das kann doch eine Firma nicht einfach machen. Mein Eigentum einfach vernichten wobei ich nicht glaube das die den vernichten sondern noch Geld damit machen wollen. Was kann ich nun tun. Einen Anwalt kann ich mir nicht leisten und jetzt bin ich total verzweifelt. Hat jemand Ahnung ob dies rechtens ist und was ich machen kann?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3146x hilfreich)

Nein, sie können den nicht einfach vernichten, dafür gibt es keine Rechtsgrundlage. Sie dürften ihn allerhöchstens öffentlich versteigern lassen und dann ihre Forderung vom Erlös abziehen. Der Rest wäre an Dich auszukehren.

Es ist auch noch die Frage, ob eine Lagergebühr überhaupt rechtens ist. Wenn sie in den AGB vereinbart ist, dann evtl. ja - müsste man die genaue Formulierung anschauen. Als Schadenersatz eher nicht (für den wird ja nicht extra ein Lagerplatz gemietet, also entstehen keine Kosten beim Reparaturservice) und selbst wenn erst ab dem Zeitpunkt, an dem Du in Verzug gesetzt wird. Das ist dann frühestens Dezember, wenn überhaupt schon ein Verzug vorliegt.

Ich würde denen sofort ein Einwurfeinschreiben schicken und dort klipp und klar schreiben, dass es keinerlei Rechtsgrundlage für eine Vernichtung gibt und Du eine solche mit einer Strafanzeige wegen Unterschlagung sowie Schadenersatzforderungen begegnen wirst. Zudem würde ich nach der Rechtsgrundlage für die Lagergebühr fragen und diese Forderung zurückweisen.

Dann würde ich zusehen, dass ich die Diagnosekosten so schnell wie möglich bezahle und dann umgehend die Rückgabe des Geräts fordern. Das mit Fristsetzung (14 Tage nach Datum) und der Ankündigung, nach Fristablauf einen Anwalt einzuschalten.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
TheSilence
Status:
Lehrling
(1650 Beiträge, 1044x hilfreich)

Zitat:
und Du eine solche mit einer Strafanzeige wegen Unterschlagung sowie Schadenersatzforderungen begegnen wirst


Wobei die Unterschlagung zweifelhaft sein dürfte - Vernichtung ist ja gerade keine Zueignung (so wie "wegnehmen und wegwerfen" kein Diebstahl ist).
Evtl. würde der TE auch das Problem bekommen, nachzuweisen, was genau vernichtet worden sein soll. Kann er beweisen, einen besonders wertvollen iPad (und nicht nur "irgendeinen") an die Firma geschickt zu haben?
Bei jemandem, der Anfang des Monats schon keine 60 EUR mehr über hat, wird wohl angezweifelt werden, er sei im Besitz eines 1000-EUR-iPods gewesen.

-- Editiert von TheSilence am 11.01.2016 13:30

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