Verrechnungsscheck, wer darf einreichen?

3. Dezember 2008 Thema abonnieren
 Von 
bibbs
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 8x hilfreich)
Verrechnungsscheck, wer darf einreichen?

Hallo Fories,

hab da mal wieder eine Frage.

Ehemann und Ehefrau leben getrennt, haben getrennte Konten,
getrennte Wohnsitze.

Ehefrau bekommt von Kfz-Versicherung des Ehemannes einen
V-Scheck zugestellt, da die Versicherung noch die alte Anschrift
hinterlegt hatte. Ehemann bekommt diesen nie zu Gesicht, Ehefrau
geht hin, nimmt diesen Scheck und reicht ihn bei ihrer Bank
auf ihrem Konto ein.

Wer haftet hier? Die noch Ehefrau, die Bank, oder die Versicherung?
Welche Möglichkeiten gibt es?

LG

Bibbs


-- Editiert von bibbs am 03.12.2008 08:37

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Die Ehefrau haftet. Da auf Verrechnungsschecks "oder Überbringer" vermerkt ist, kann den jeder auf sein Konto einzahlen.

4x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
bibbs
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 8x hilfreich)

Hallo Hamburgerin!

Sie kann den einreichen, aber sie wäre haftbar zu machen, weil der
Scheck nicht auf ihren Namen ausgestellt war, oder?

LG

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2465x hilfreich)

Die Versicherung haftet gegenüber dem VS Nehmer. Wobei der sich ein Teil der Schuld anrechnen lassen muss weil er die falsche Ansschrift angegeben hatte. Die Frau gegenüber der Versicherung weil sie einen Scheck eingelöst hat der nicht an Sie gerichtet war. Der Postbote haftet weil er fremde Post in den falschen Kasten geworfen hat.

Normalerweise verklagt die Versicherung die Frau und zaht dann neu aus. Könnte auch ne Strafanzeuge draus werden, das sie Post geöffnet hat die nicht an sie gerichtet war.

K.

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#5
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8003 Beiträge, 4497x hilfreich)

...Die Versicherung haftet gegenüber dem VS Nehmer. Wobei der sich ein Teil der Schuld anrechnen lassen muss weil er die falsche Ansschrift angegeben hatte.
Woher soll die Versicherung die neue Anschrift wissen?

...Der Postbote haftet weil er fremde Post in den falschen Kasten geworfen hat....
Weshalb sollte der Postbote den Brief falsch eingeworfen haben?
Am Briefkasten steht üblicherweise nur der Nachname.

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2465x hilfreich)

"Woher soll die Versicherung die neue Anschrift wissen?"
Die können nun den Scheck sperren lassen und wenn sie das nicht tun haften sie dafür

"Am Briefkasten steht üblicherweise nur der Nachname."
An deinem, an meinem steht auch der Vorname. Je nachdem was wie was warum haftet mal der ein mal der andere.

Dazu müsste mal alle Tatsachen kennen. aher kann man weder "Der haftet" noch der "haftet nicht" sagen.

K.S

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#7
 Von 
bibbs
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 8x hilfreich)

Der Scheck ist keine Rückerstattung sondern ein aktuell abzurechnender Schadenfall.

Noch Ehefrau hat absichtlich das Geld unterschlagen.

Es wurde dem Ehemann nicht gesagt, dass ein V-Scheck der Versicherung eingegangen ist.

Schwierige Kiste, die Versicherung stellt auf stur und sagt nur "der V-Scheck wurde am xx.xx. eingelöst...


1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2465x hilfreich)

Klage gegen die Versicherung mit Streitverkündung gegen die Frau. Zahlt der eine nicht dann eben der andere.

K.

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#9
 Von 
bibbs
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 8x hilfreich)

Die Versicherung ist informiert, stellt sich aber wie gesagt stur.

2x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2465x hilfreich)

Denen ist doch egal ob Sie Probleme mit Ihrer Frau haben und vergessen haben ihre Adresse zu ändern. Die haben bezahlt.

Ich würde mich mit meiner Frau auseinandersetzen, die hat doch die Kohl eingesackt. Am besten von den Unterhaltszahlungen abziehen.

sonst bleibt nur die Klage

K.

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#11
 Von 
bibbs
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 8x hilfreich)

ja, da bleibt wohl nichts anderes über als die "Klage" bzw. der Abzug über die Unterhaltszahlungen...

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