Versäumnisurteil angeklagter lügt, anwalt schweigt

30. September 2010 Thema abonnieren
 Von 
warwara
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Versäumnisurteil angeklagter lügt, anwalt schweigt

Guten Tag allen die das lesen,

ich habe ein großes problem,

Ich weis genau der angeklagte hat gelogen, wurde aber nicht als Zeuge geladen und konnte deshalb nicht Vorsprechen.
Der Kläger kannte aber einige details nicht die der Angeklagte aufführte (obwohl diese nichts mit dem eigentlichen Fall zu tun haben) Der Anwalt des Klägers lies sich nicht zu wort kommen. Anwalt des angeklagten stellte Antrag auf versäumnissurteil und bekam Recht. Klägeranwalt stellte keinen Antrag.

Ich habe beweise das der Angeklagte gelogen hat. Ich war bei den Gesprächen die der Angeklagte aufführt dabei. Kann ich als Zeuge Einspruch erheben?
Wie kann der Kläger unter Verwendung meiner Aussage Einspruch erheben?

Es waren alles nur mündliche gespräche der Richter will aufzeichnungen, listen wann wo was gesagt wurde. wir waren eine Familie da wird sowas doch nicht dokumentiert, wie kommen wir dennoch zu unserem Recht. es geht um 15000€ Schulden und um einen riesen Batzen Anwaltskosten.

Bitte helft mir ist dringen, nur noch 12 Tage Zeit für Einspruch!

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18 Antworten
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#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38470 Beiträge, 14009x hilfreich)

Du hast mit dem Verfahren gar nichts zu tun. Beide Parteien waren anwaltlich vertreten. Wenn der Anwalt des Klägers nicht aufgetreten ist, keinen Antrag gestellt hat, dann wir das seine Gründe haben. Es ist immer noch preiswerter, sich ein Versäumnisurteil "einzufangen" als ein Urteil nach einer streitigen Verhandlung. Offensichtlich hat der Kläger zu wenige Infos für eine erfolgreiche Klageschrift mit einem obsiegenden Urteil gegeben. Das kann dann auch nicht mehr durch eine Zeugenaussage korrigiert werden. Der Zeuge kann nur Sachvortrag bestätigen, der bereis niedergelegt ist. Wenn das nicht der Fall war, war das Versäumnisurteil der prozessual vernünftige Weg. Der Kläger weiss, was er zu tun hat, er ist anwaltlich vertreten. Er weiss auch, dank der Hinweise des Gerichts, was vorzutragen ist und wie vorzutragen ist. Wenn dieser Sachvortrag nicht möglich ist, dann ist das Verfahren verloren.

wirdwerden

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#2
 Von 
RoseTyler
Status:
Praktikant
(886 Beiträge, 301x hilfreich)

quote:
Der Kläger kannte aber einige details nicht die der Angeklagte aufführte (obwohl diese nichts mit dem eigentlichen Fall zu tun haben)


Wenn die nichts mit dem Fall zu tun haben, ist doch irrelevant, was der Beklagte (nicht "Angeklagte", das war kein Strafprozeß) noch so nebenbei erzählt hat.

quote:
der Richter will aufzeichnungen, listen wann wo was gesagt wurde


Das kann ich mir weniger vorstellen; eher will er doch vermutlich eine substantiierte Darstellung, was nun vorgefallen ist und kein Hin und Her von "aber der hat doch..." - "nein, vielmehr hat jener...".

quote:
Der Anwalt des Klägers lies sich nicht zu wort kommen.


Wenn deine Zeugenaussage genau so brauchbar ist wie deine Darstellung hier, hätte die sowieso nicht viel geändert.

quote:
Wie kann der Kläger unter Verwendung meiner Aussage Einspruch erheben?


Das ist ja der Vorteil der Flucht in die Säumnis; der Kläger könnte deine Aussage in seinem Einspruch als neues Beweismittel einbringen, selbst wenn es davor "verspätet" gewesen wäre.

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38470 Beiträge, 14009x hilfreich)

....was den Kläger bzw. dessen Anwalt aber nicht von der Pflicht entbindet, substantiiert alles darzustellen. Lediglich für die substantiierte Darstellung kann er Beweis anbieten durch den Zeugen.

wirdwerden

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#4
 Von 
guest-12301.10.2010 11:24:52
Status:
Beginner
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#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38470 Beiträge, 14009x hilfreich)

Ohne Beweisaufnahme ist ein Versäumnisurteil preiswerter. Und, die Gefahr, dass verspäteter Vortrag nicht berücksichtigt werden kann, besteht auch nicht. Aber, die Threaderöffnerin war ja bei der Verhandlung gar nicht dabei. Ist auch nicht ihre Angelegenheit, sondern die des Klägers.

wirdwerden

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#6
 Von 
guest-12301.10.2010 11:24:52
Status:
Beginner
(81 Beiträge, 152x hilfreich)

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#7
 Von 
warwara
Status:
Beginner
(91 Beiträge, 7x hilfreich)

was heist dann Versäumnissurteil?
das bekommt man doch auch wenn man garnicht erscheint?

und das heist das der Kläger alle auslagen selber Trägt,
und das er sein Geld das er dem Beklagten geliehen hat nie wieder sieht.

also es geht da rum das der beklagte behauptet er habe gedacht es wäre eine schenkung und kein darlehen.

Und ein anderer Anwalt der als Zeuge aufgefürt wurde vor dem der beklagte über das gleiche Geld noch vor zwei Jahren von einem Darlehen sprach wurde von dem Anwalt des beklagten herunter gestuft, angeblich weil dieser mit dem damaligem anwalt des beklagten jetzt eine gemeinsame Kanzlei besitzt.
Was aber keiner der beteiligten wusste das es falsch ist.

der BEklagte lügt und ich habe echt keine Ahnung wie man das nachweisen könnte.
Ich bin insofern involviert weil ich mit den Klägern verwandt bin und sie dazu ermutigt habe gegen ihn vorzugehen.

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#8
 Von 
warwara
Status:
Beginner
(91 Beiträge, 7x hilfreich)

Also das idt die genaue Sachlage:
Mein Ex hat zu unserer Ehezeiten Geld geliehen.
meine Eltern haben gebürgt.
alles unter Verwandtschaft und ohne Schriftliche Verträge.
das Geld sollte nach einem Jahr zurückgezahlt worden sein.
Da hatten wir aber immer noch kein Geld und Baten um Aufschub, wieder ohne irgendeiner Aufzeichnung.
16.12.2004 wurde das Geld überwiesen. Somit wäre es 16.12.2005 fällig die Klage wurde aber erst 2009 gestellt, deshalb plädiert der Anwallt des Beklagten auf Verjährung.
Der Aufschub wurde mehrfach gewährt zuletzt nach dem Versprechen im März 2007 zurückzuzahlen. Im März2007 wurde aber nicht mal die Hälfte des Darlehens getilgt.
somit trat der Gläubiger an meine Eltern heran und verlangte von ihnen das Geld.
Jetzt wollen sie das Geld von ihm. das ist der eine Punkt des Verfahrens.

Das zweite: Der Beklagte hat einen Kredit über meine Eltern bekommen, hat auch brav die Raten gezahlt, bis zu dem Tag als er beschloss mich zu verlassen, es fehlen nun 5Raten.
Der EX behauptet es wären meine Schulden und er war nur so freundlich meine Raten zu zahlen.

Das dritte meine Eltern haben diesem „Beklagten" Geld geliehen um ein Grundstück zu kaufen auf dem er dann mit mir ein Haus gebaut hat, das nach langem Zuständigkeits- hik hak nun leider Verkauft wurde. Ein Gewinn springt dabei nicht raus, Schuldenfreiheit eventuell.
Dieses Geld wollen sie nun auch wieder was der EX aber Plötzlich als Schenkung sieht.




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#9
 Von 
guest-12301.10.2010 11:24:52
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#10
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38470 Beiträge, 14009x hilfreich)

@ St. Thomas: ich stimme dir zu. Trotzdem erbarme ich mich soweit. Ein Versäumnisurteil ergeht dann, wenn man keinen Antrag stellt. Der Anwalt hat sich nach Rücksprache mit dem Kläger für diese Variante entschieden. Das Gericht hat offensichtlich deutliche Hinweise gegeben. Das was da vorzutragen war, ist offensichtlich nicht vorgetragen worden.

Allerdings erschliesst sich mir eines auch nicht? Wieso soll für Euer gemeinsames Haus nur der Ehemann den Kredit erhalten haben (wenn es denn einer war).

wirdwerden

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#11
 Von 
guest-12301.10.2010 11:24:52
Status:
Beginner
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#12
 Von 
warwara
Status:
Beginner
(91 Beiträge, 7x hilfreich)

quote:
Schwiegersohn hat Töchterchen sitzen gelassen, ist also der schäbige Hund, Töchterchen kann dies als Zeugin natürlich bestätigen.



Tja so kann man das auch sehen.

Aber wenn dann bitte alles so, wenn es alles unseres ist, dan auch alles oder es ist alles seins. Bei uns ist es halt so das alles seins ist. Er hat Töchterchen sitzen lassen, ohne Geld, mit 7,5Tausend minus auf dem einen Konto, das Töchterchen abzahlen muss weil ihr name da mit drin steht, 1,5 Tausend auf dem Anderen Konto, das er freundlicher weise noch kurz davor auf Ihren Namen schrieb, aber solange die Karte noch nicht eingezogen war sich bedient hat. 15T sin innerhalb weniger Wochen Verschwunden, belegbare Barabhebungen am Automaten mit seiner Karte. Ach und solange sich Töchterschen zu den Eltern verzogen hat, zum AUSHEULEN weil der achsogarnichtdummeHund sie hat sitzen lassen, hat dieser Die WASCHMASCHIENE den TROCKNER das TVgerät und sämtliche Möbel aus dem Haus geschleppt aus dem er zuvor ausgezogen ist mit der Anderen Hälfte der Möbel. Weil er den Schlüssel schon abgegeben hat, musster er dummer weise die Möbel aus dem Fenster Tragen. Doch die angerückte Polizei konnte nichts tun: In seinem Ausweis stand ja diese Adresse, und es hat ja jeder das Recht sein Haus auszuräumen so wie es ihm Passt.

Das die Kinder nach diesen Ferien in dem Haus nicht mehr schlafen konnte aus Angst vor Einbrechern ist ja auch absolut in ordnung. Der Liebe PAPI hat es nicht so gemeint, die MAMI ist schuld sie war so böse und hat ihm das ganze hab und gut nicht freiwillig überlassen.

Is schon Gut, die welt ist halt so, wer den Schaden hat braucht für den Spott nicht sorgen!

Danke Euch habt mir ein wenig weiter geholfen, ich humpel schon ins ziel und wenn ich die letzten Meter kriechen muss.

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#13
 Von 
warwara
Status:
Beginner
(91 Beiträge, 7x hilfreich)

quote:
euer gemeinsames Haus
das sollte es werden, aber es ist nur eine als Notwonung eingerichtete Baustelle gewesen. Und Nein Er soll es nicht alleine bezahlen, ich habe bereits mehr als genug bezahlt. sihe oben

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#14
 Von 
guest-12301.10.2010 11:24:52
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0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
warwara
Status:
Beginner
(91 Beiträge, 7x hilfreich)

Sorry mein Fehler hatte es eilig, konte die Rechtschreibfehler nicht korigieren

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#16
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38470 Beiträge, 14009x hilfreich)

Ich denke, Dir ist hier sehr deutlich aufgeführt worden, unter welchen Bedingungen die Fortsetzung des Verfarhens sinnvoll erscheint. Dies hat der Richter deutlich gesagt. Entweder der Kläger kann das bieten, okay, oder eben nicht. Aber ein Zeuge hat noch nie einen schlüssigen substantiierten Sachvortrag ersetzt.

Soviel dazu. Jetzt zu der anderen Sache. In diesem Verfahren ist es mal schnurzegal, was Du Deinem Mann schuldest oder was er Dir schuldet. Das müsst Ihr unter Euch ausmachen. Ist eine völlig andere Baustelle.

Und noch etwas: Hass war schon immer ein schlechter Ratgeber.

wirdwerden



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#17
 Von 
RoseTyler
Status:
Praktikant
(886 Beiträge, 301x hilfreich)

quote:
Und ein anderer Anwalt der als Zeuge aufgefürt wurde vor dem der beklagte über das gleiche Geld noch vor zwei Jahren von einem Darlehen sprach wurde von dem Anwalt des beklagten herunter gestuft, angeblich weil dieser mit dem damaligem anwalt des beklagten jetzt eine gemeinsame Kanzlei besitzt.
Was aber keiner der beteiligten wusste das es falsch ist.


Oh Mann, ich dachte mir schon, daß das so ein unausgegorenes Laienverständnis ist.
Also:

Wenn der "andere Anwalt" als Zeuge "aufgeführt" wurde, dann müßte er, wenn er einen Wert für das Verfahren haben soll, ja auch als solcher vernommen werden. Und dann könnte er ja sagen, "das es falsch ist", denn das würde er ja wissen.
Wenn er aber nicht als Zeuge geladen ist, weil das Gericht seine Aussage nach Darstellung des Klägers nicht für relevant hält, ist auch völlig schnurz, was an Falschem über ihn und seine Glaubwürdigkeit behauptet wird.

quote:
wurde von dem Anwalt des beklagten herunter gestuft, angeblich weil dieser mit dem damaligem anwalt des beklagten jetzt eine gemeinsame Kanzlei besitz


Bin ich der einzige, der das völlig unlogisch und auch völlig irrelevant findet? Wieso sollte es denn eine Rolle spielen, wenn der Zeuge heute eine Kanzlei mit einem ehemaligen RA desjenigen hat, gegen den er aussagt? Das würde ja ganz ganz vielleicht dann eine Rolle spielen, wenn er jetzt *für* denjenigen aussagt, mit dessen Ex-Anwalt er eine Kanzlei hat.

Aber mich wundert ja gar nichts mehr...

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#18
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38470 Beiträge, 14009x hilfreich)

@ Rose Tayler: ich glaube, die anderen, die sich hier um Aufklärung bemüht haben, sehen das so wie Du, wirklich. Nur, was man nicht kapieren will, das kapiert man auch nicht. Wir können ja noch froh sein, dass nicht die kleinen grünen Männchen vom Mars als Zeugen oder Schuldige für was auch immer herangezogen werden!

wirdwerden

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