Versäumnisurteil was kann ich tun?

10. Oktober 2018 Thema abonnieren
 Von 
HElMAU
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 15x hilfreich)
Versäumnisurteil was kann ich tun?

Guten Tag!

Ich hatte vor 4 Jahren einen schweren Autounfall, Autototalschaden. Ich wollte nie wieder Autofahren und mir auch kein Auto mehr kaufen. Mein Ex- Freund hatte damals auf mich eingeredet ich solle mir wieder ein Auto kaufen, kleine strecken würde ich bestimmt wieder fahren. Da ich es mir aber auch Finanziell nicht leisten konnte, meinte er damals, er würde mir dieses Auto kaufen. Nach langem hin und her habe ich zu gestimmt und mich für einen Gebrauchtwagen entschieden, zu diesem hat er mir 4.000€ Überwiesen vermerk "geliehen". Das ich bis heute so gut wie möglich vermeide Auto zufahren ist hier uninteressant.
Einige zeit später kam die Trennung, die leider etwas böse ablief. Bei meinem Auszug hatte ich meinem Ex- Freund die Wohnungsschlüssel, einen Brief und 2.000€ eure in der Wohnung hinterlegt. Darauf bekam ich nie eine Reaktion.
Nach 4 Jahren kommt ein schreiben seines Anwalts, mit der Forderung 4000€ zurück zu zahlen.
Nun habe ich leider keinen Beweis, dass ich bereits 2.000€ an ihn zurückgezahlt habe. Leider habe ich auch nicht das Geld um die restlichen 2.000€ zurückzuzahlen schon gar nicht 4.000€.
Im Moment arbeite ich nur auf 450€ Basis. Davon könnte ich aller allerhöchstens 50€ Raten zurückzahlen.
Über Advocado.de hatte ich einen Anwalt hinzugezogen, leider waren wir nicht ganz auf einer Wellenlänge und es gab einige Kommunikation Problem. Nachdem der Prozesskosten Antrag abgelehnt wurde und er mich telefonisch nicht erreichbar war (Handy defekt). Wurde das Mandat niedergelegt.
Nun bekam ich ein schreiben vom Gericht mit einem Versäumnisurteil. Ich war der Meinung, der Gerichtstermin wäre einen Monat später und da ich meinen Anwalt gebeten hatte, eine Ratenzahlung zu vereinbaren (3Wochen später noch immer keine Rückmeldung ob der Anwalt was rausgesickt hat)da die Erfolgschancen sehr schlecht stehen.
Ich weiß leider gerade gar nicht wo mir der Kopf steht. Natürlich werde ich ihm den Betrag zurückzahlen, es war ja sein Geld, er hatte es gut gemeint und groß geredet das er es mir schenkt. Da ich ihm allerdings schon 2.000€ gegeben hatte, sehe ich nicht ein, ihm 4000€ zurückzahle. Meine frage ist nun, wie gehe ich am besten vor.


-- Editiert von Moderator am 10.10.2018 15:04

-- Thema wurde verschoben am 10.10.2018 15:04

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23 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8035 Beiträge, 4505x hilfreich)

Zitat:
Da ich ihm allerdings schon 2.000€ gegeben hatte, sehe ich nicht ein, ihm 4000€ zurückzahle.

Ob du das einsiehst oder nicht - wie willst du das beweisen?

P.S.: Was hat das eigentlich mit Familienrecht zu tun?

-- Editiert von cruncc1 am 10.10.2018 12:52

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
HElMAU
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 15x hilfreich)

Zitat (von cruncc1):
Zitat:
Da ich ihm allerdings schon 2.000€ gegeben hatte, sehe ich nicht ein, ihm 4000€ zurückzahle.

Ob du das einsiehst oder nicht - wie willst du das beweisen?

Das ist nicht besonders hilfreich. Das die Erfolgschancen schlecht stehen, hatte ich ja beschrieben.

Das Geld habe ich definitiv nicht und ich habe keine Ahnung was ich jetzt machen soll. ich möchte einfach das es ganz schnell vorbei ist, lange halte ich es nicht mehr aus :( :( :(


P.S.: Was hat das eigentlich mit Familienrecht zu tun?

-- Editiert von cruncc1 am 10.10.2018 12:52


Ich kenne mich damit überhaupt nicht aus, bislang hieß es immer Familienrecht. Anwalt der Gegenseite mit Schwerpunkt Familienrecht und bei meinem Anwalt ebenso.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12309.11.2018 09:43:45
Status:
Lehrling
(1613 Beiträge, 610x hilfreich)

Zitat (von HElMAU):
Nun habe ich leider keinen Beweis, dass ich bereits 2.000€ an ihn zurückgezahlt habe.


Sehr sehr schlecht.

Zitat (von HElMAU):
Ich war der Meinung, der Gerichtstermin wäre einen Monat später und da ich meinen Anwalt gebeten hatte, eine Ratenzahlung zu vereinbaren (3Wochen später noch immer keine Rückmeldung ob der Anwalt was rausgesickt hat)da die Erfolgschancen sehr schlecht stehen.


Welcher Anwalt? Der, der das Mandat niedergelegt hat?



Zitat (von HElMAU):
Meine frage ist nun, wie gehe ich am besten vor.


Auto verkaufen und falls da nicht 4.000 Euro bei rumkommen, über den Rest eine Ratenzahlung vereinbaren.


Zitat (von HElMAU):
Im Moment arbeite ich nur auf 450€ Basis. Davon könnte ich aller allerhöchstens 50€ Raten zurückzahlen.


Und sonst so? Das wird ja nicht alles sein und davon ist man auch nicht krankenversichert.

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
HElMAU
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 15x hilfreich)

Ja, der Anwalt der das Mandat niedergelegt hatte. Ich hatte ihn kurz zuvor darum gebeten, da es meiner Meinung nach sowieso Erfolglos wäre.


Das Auto ist max. 1200€ wert und ohne Auto bin ich Arbeitslos. Muss zu Kundenterminen.


Doch, dass ist alles. Mit der Krankenversicherung habe ich auch ärger weil die Beiträge nicht regelmäßig kommen. Ich hoffe das ich bald festeingestellt werde. da ich vermeiden möchte, auf Arbeitsamt zu gehen. Da ich Mietfrei wohne und sowieso auf größern Konsum verzichte (bis auf das Auto was benötigt wird) komme ich so hin.

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38432 Beiträge, 14000x hilfreich)

Obwohl das nicht mal im Ansatz mit Familienrecht was zu tun hat hier trotzdem eine Einschätzung:

Wir haben ein Versäuminsurteil. Wie man dagegen vorgeht, steht in der Rechtsmittelbelehrung. Einfach mal lesen. Wenn das Teil rechtskräftig ist, dann muss man zahlen, dann interessiert der Ursprung der Forderung und die materiell-rechtliche Seite überhaupt nicht.

wirdwerden

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
HElMAU
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 15x hilfreich)

Welches Rechtsgebiet wäre es denn ? Vielleicht kann ich dies im Nachgang noch korrigieren.

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
HElMAU
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 15x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Obwohl das nicht mal im Ansatz mit Familienrecht was zu tun hat hier trotzdem eine Einschätzung:

Wir haben ein Versäuminsurteil. Wie man dagegen vorgeht, steht in der Rechtsmittelbelehrung. Einfach mal lesen. Wenn das Teil rechtskräftig ist, dann muss man zahlen, dann interessiert der Ursprung der Forderung und die materiell-rechtliche Seite überhaupt nicht.

wirdwerden



Ich lese gleich mal nach.

Kann man sowas mit Raten zahlen, ich komme da eh nicht mehr raus :(
Was passiert, wenn ich nicht darauf reagiere?

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
hausfrau66
Status:
Lehrling
(1094 Beiträge, 838x hilfreich)

Zitat:
Was passiert, wenn ich nicht darauf reagiere?


Das Übliche wird passieren:
der GV klopft an, Abgabe einer Vermögensauskunft, Kontopfändung etc.

3x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38432 Beiträge, 14000x hilfreich)

Erst mal nachlesen. Dann eventuell eine Ratenzahlungsvereinbarung treffen, aber bitte nicht in bar in kleinen Umschlägen regulieren. Und wenn da nichts zustande kommt, dann kommt eben irgendwann der Gerichtsvollzieher.

wirdwerden

2x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32868 Beiträge, 17263x hilfreich)

Kann man sowas mit Raten zahlen Reine Verhandlungssache - der Gläubiger kann Raten akzeptieren oder nicht.
Was passiert, wenn ich nicht darauf reagiere? Das Übliche - Gerichtsvollzieher, Zwangsvollstreckung, eidesstattliche Versicherung etc.
Da ich Mietfrei wohne In eigenem Eigentum? Da wäre z. B. eine Zwangshypothek möglich...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

2x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
HElMAU
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 15x hilfreich)

Zitat (von HElMAU):
Zitat (von wirdwerden):
Obwohl das nicht mal im Ansatz mit Familienrecht was zu tun hat hier trotzdem eine Einschätzung:

Wir haben ein Versäuminsurteil. Wie man dagegen vorgeht, steht in der Rechtsmittelbelehrung. Einfach mal lesen. Wenn das Teil rechtskräftig ist, dann muss man zahlen, dann interessiert der Ursprung der Forderung und die materiell-rechtliche Seite überhaupt nicht.

wirdwerden



Ich lese gleich mal nach.

Kann man sowas mit Raten zahlen, ich komme da eh nicht mehr raus :(
Was passiert, wenn ich nicht darauf reagiere?


Doofe frage...

wo steht ob es Rechtskräftig ist ? Ich hatte noch mit mit sowas zu tun und kapier gar nichts. :(

Beschluss steht drauf und das ich binnen zwei Wochen widersprechen kann.



Ich glaub ich brauch nochmal einen Anwalt aber dafür habe ich echt kein Geld :( :( .(

2x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38432 Beiträge, 14000x hilfreich)

Nun ja, dann schaust Du mal in das Ureil, dann auf die Zustellungsurkunde, und dann weisst Du es.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32868 Beiträge, 17263x hilfreich)

Beschluss steht drauf und das ich binnen zwei Wochen widersprechen kann Und? Sind die 2 Wochen um? Dann ist es rechtskräftig. Und ansonsten wird es nach 2 Wochen rechtskräftig, wenn Sie keinen Einspruch einlegen.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

2x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
HElMAU
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 15x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Beschluss steht drauf und das ich binnen zwei Wochen widersprechen kann Und? Sind die 2 Wochen um? Dann ist es rechtskräftig. Und ansonsten wird es nach 2 Wochen rechtskräftig, wenn Sie keinen Einspruch einlegen.


nein, die 2 Wochen sind noch nicht rum.
Wie widerspreche ich denn? Brauche ich dafür einen Anwalt? :(

2x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Heiserkeit
Status:
Lehrling
(1510 Beiträge, 561x hilfreich)

Bevor du dir Gedanken machst wie du dem Urteil widersprichst, solltest du dir erstmal überlegen weshalb du widersprechen willst u. ob du Beweisen kannst das du einen Teil (hier 2.000€) bereits gezahlt hast.

Wann genau hat er dir das Geld geliehen? Gab es einen Termin bis wann das Geld zurück gezahlt werden soll, gab es bereits damals eine Ratenvereinbarung u. kannst du den Inhalt dieses (anscheinend nur mündlichen) Vertrages?

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38432 Beiträge, 14000x hilfreich)

HEIMAU sollte endlich mal das Urteil bis zum Ende durchlesen. Da steht doch alles drinne. Und sich überlegen, ob die 2000 € wirklich zweckbestimmt zurück gelassen wurden. Abgesehen von allem anderen, was mein Vorschreiber schon angemerkt hat.

wirdwerden

2x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32868 Beiträge, 17263x hilfreich)

Wie widerspreche ich denn? Durch ein entsprechendes Schreiben ans Gericht.
Brauche ich dafür einen Anwalt? Grundsätzlich - nein. Sie allerdings wohl schon - bis jetzt haben Sie offenbar nicht mal verstanden, daß es nicht Widerspruch, sondern Einspruch heißt. Und wie in Antwort Nr. 15 schon erwähnt, sollte der Einspruch auch begründet werden.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

3x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
HElMAU
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 15x hilfreich)

Zitat (von pOtH):
Bevor du dir Gedanken machst wie du dem Urteil widersprichst, solltest du dir erstmal überlegen weshalb du widersprechen willst u. ob du Beweisen kannst das du einen Teil (hier 2.000€) bereits gezahlt hast.

Wann genau hat er dir das Geld geliehen? Gab es einen Termin bis wann das Geld zurück gezahlt werden soll, gab es bereits damals eine Ratenvereinbarung u. kannst du den Inhalt dieses (anscheinend nur mündlichen) Vertrages?


Bei Auszug hatte ich es in der Wohung zusammen mit dem Wohnungsschlüssel gelassen. 2014 hatte er es mir überwiesen. Als ich ihm anbat, mein erspartes als anzahlung für die rückzahlung zu leisten, hatte er abgelehnt und meinte, ich brauch ihm nichts zurückzahlen. Es sein ein Geschenk.
Ich möchte es auch gar nicht darauf auslegen, dass es ein geschenk war und ich gar nichts zurückzhalen möchte. Klar, gebe ich ihm es zurück. Deshalb auch die 2000€ die ich dort gelassen hatte. Ich hatte seither keinen kontakt mehr zu ihm. Hatte ihn auch vor 2 Jahren versucht zu erreichen aber er hat wohl die Nr. gewechselt. Nach 4 Jahren dann ein schrieb vom Anwalt, das der "Darlehnsvertrag" gekündigt ist und ich ihm 4000€ zurückzahlen muss. Von den 2000€ will er nichts wissen und ich kann nichts beweisen. :(

Ich weiß nicht was ich machen soll, kann und wie :( :( :(
Ich schlaf kaum noch, habe seither extrem abgenommen und bin täglich am heulen.

1x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Hallo,

ich habe hier mitgelesen und bin schlichtweg verwundert. Was erwarten Sie???? Wie soll man Ihnen ein Rat geben - bei den gemachten Fehlern und Unterlassungen.

Es faengt damit an, dass Sie angeblich 2000 Euro zurueckzahlten, sich diesen Betrag aber niemals quittieren liessen. Sorry - das ist mehr als blauaeugig (editiert)

Jedes Urteil und jeder Beschluss von Gerichten hat eine Rechtsmittelbelehrung. Wenn Sie die Fristen, die in der Rechtsmittelbelehrung genannt werden, verschlampen, dann ist das ausschliesslich Ihr Problem. Sie haetten den jeweiligen Einspruch nicht einmal schriftlich zu machen gebraucht, sondern waeren mit dem Beschluss rechtzeitig zum Gericht gedackelt und dort zum Rechtspfleger und haetten Einspruch erklaert, man haette dort ein entsprechendes Dokument erstellt.

Das Sie keine Prozesskostenhilfe erhalten ist ebenfalls klar. Sie haben keinerlei Erfolgsaussichten einen diesbezueglichen Prozess zu gewinnen. Warum soll da die Allgemeinheit Prozesskostenhilfe gewaehren. Im Uebrigen waere gegen den Beschluss, dass man Prozesskostenhilfe ablehnt ebenfalls die Moeglichkeit der Einrede gegeben gewesen. Auch diese Frist zur Einrede haben Sie offensichtlich verpennt.

Versuchen Sie eine Ratenzahlung zu vereinbaren - Sie haben keine andere Moeglichkeit!!!!!
(editiert)

Viele Gruesse
bernardoselva

-- Editiert von Moderator am 12.10.2018 13:06

Signatur:

Touristiker. Hinweise sind meine persoenliche Meinung und keinesfalls Rechtsberatung!

2x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
HElMAU
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 15x hilfreich)

Zitat (von bernardoselva):
Hallo,

ich habe hier mitgelesen und bin schlichtweg verwundert. Was erwarten Sie???? Wie soll man Ihnen ein Rat geben - bei den gemachten Fehlern und Unterlassungen.

Es faengt damit an, dass Sie angeblich 2000 Euro zurueckzahlten, sich diesen Betrag aber niemals quittieren liessen. Sorry - das ist mehr als blauaeugig (editiert)

Jedes Urteil und jeder Beschluss von Gerichten hat eine Rechtsmittelbelehrung. Wenn Sie die Fristen, die in der Rechtsmittelbelehrung genannt werden, verschlampen, dann ist das ausschliesslich Ihr Problem. Sie haetten den jeweiligen Einspruch nicht einmal schriftlich zu machen gebraucht, sondern waeren mit dem Beschluss rechtzeitig zum Gericht gedackelt und dort zum Rechtspfleger und haetten Einspruch erklaert, man haette dort ein entsprechendes Dokument erstellt.

Das Sie keine Prozesskostenhilfe erhalten ist ebenfalls klar. Sie haben keinerlei Erfolgsaussichten einen diesbezueglichen Prozess zu gewinnen. Warum soll da die Allgemeinheit Prozesskostenhilfe gewaehren. Im Uebrigen waere gegen den Beschluss, dass man Prozesskostenhilfe ablehnt ebenfalls die Moeglichkeit der Einrede gegeben gewesen. Auch diese Frist zur Einrede haben Sie offensichtlich verpennt.

Versuchen Sie eine Ratenzahlung zu vereinbaren - Sie haben keine andere Moeglichkeit!!!!!
(editiert)

Viele Gruesse
bernardoselva

-- Editiert von Moderator am 12.10.2018 13:06


Hatte mein Anwalt gemacht, ohne erfolg.
Wenn ich nur die geringste Ahnung hätte, hätte ich hier nicht um Rat gefragt. Ich versteh davon überhaupt nichts und mir geht langsam die kraft und Zeit aus.

2x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10684 Beiträge, 4205x hilfreich)

Dann manchen wir es doch kurz und schmerzvoll.

Ein Einspruch gegen das Urteil ist sinnlos, da Sie weder die angebliche Schenkung noch die 2000€ Rückzahlung nachweisen können.
Durch einen Einspruch generieren Sie maximal etwas Zeitgewinn, den Sie durch höhere Kosten teuer bezahlen müssten.

Sie werden nicht umhin kommen, dem Ex die 4000€ bzw. das was im Urteil steht zahlen zu müssen.

Bieten Sie eine Ratenzahlung an, sollte diese abgelehnt werden machen Sie sich schon mal mit der Vermögensauskunft und dessen Folgen vertraut.

3x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32868 Beiträge, 17263x hilfreich)

Ich schlaf kaum noch, habe seither extrem abgenommen und bin täglich am heulen. Darüber sollten Sie dringend mit einem Arzt reden - ein Rechtsforum ist kein Ort, wo man Ihnen diesbezüglich helfen könnte.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

2x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120010 Beiträge, 39816x hilfreich)

1. Wenn die Einspruchsfrist abgelaufen ist, dann ist Ende der Fahnenstange.

2. Der Einspruch gegen ein Versäumnisurteil muss begründet werden. Ich sehe da nichts, womit der begründet werden kann - es fehlen anscheinend schlicht die Beweise.



Man könnte den Gläubiger jetzt darüber informieren und beweisen, das derzeit kein Geld zu holen ist (Gibte es ALG I bzw. ALG II Bescheide?) und eine Vollstreckung derzeit schlicht sinnlos ist.
Und versuchen eine Ratenzahlungsvereinbarung zu treffen.
Und selbst wenn es keine Ratenzahlungsvereinbarung gibt, dennoch Raten zahlen soweit es möglich ist.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

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