Hallo,
Ich hatte dieses Jahr ein Schaden an meinem Dach und hatte diese nun beheben lassen. Die Handwerkerrechnung habe ich meiner Versicherung eingereicht und die wollen nun die Entsorgungskosten nicht tragen da der Handwerker sich weigert einen Nachweis zu erbringen. Darf die Versichung die Kosten ohne Nachweis einfach so ablehnen?
danke!
Versicherung verweigert erstattung der Entsorgungskosten einer Handwerker Rechnung
Die Versicherung erstattet nur Kosten, die a) vom Versicherungsumfang gedeckt sind und b) vom Versicherungsnehmer ausreichend nachgewiesen werden.
Selbstverständlich braucht es einen Nachweis über die Entsorgungskosten, sonst kann die Versicherung nicht prüfen, ob überhöhte Kosten abgerechnet werden sollen.
Der Handwerker ist im übrigen schon gegenüber dem Auftraggeber verpflichtet, die in Rechnung gestellten Entsorgungskosten ausreichend präzise aufzuschlüsseln. Das gilt umso mehr, als man sonst nicht nachvollziehen kann, ob die Entsorgung von Bauschutt usw. vorschriftsgemäß erfolgt ist.
Hat der Auftraggeber schon bezahlt, ist das blöd, hat er noch nicht bezahlt, behält er diesen Teil der Forderung zurück, bis der Handwerker einen korrekten Nachweis der Entsorgung nachliefert.
Sicher? Ich bin etwas überrascht. Für den Auftraggeber spielt es doch überhaupt keine Rolle was der Handwerker selbst für die Entsorgung bezahlt hat.Zitat :Hat der Auftraggeber schon bezahlt, ist das blöd, hat er noch nicht bezahlt, behält er diesen Teil der Forderung zurück, bis der Handwerker einen korrekten Nachweis der Entsorgung nachliefert.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Zitat :Die Handwerkerrechnung habe ich meiner Versicherung eingereicht und die wollen nun die Entsorgungskosten nicht tragen da der Handwerker sich weigert einen Nachweis zu erbringen.
Was für einen konkreten Entsorgungsnachweis verlangt die Versicherung den konkret.
Sofern sich die Entsorgungskosten im marktüblichen Rahmen (bezogen auf die durchgeführten Arbeiten) bewegen wüsste ich nicht wodurch diese Forderung begründet sein könnte.
... könnte es sein, dass es um den Nachweis geht, dass ordnungsgemäß entsorgt worden ist (und nicht etwa in den Wald abgekippt wurde)? Und dann erst um die Angemessenheit der Kosten?
Zitat :Darf die Versichung die Kosten ohne Nachweis einfach so ablehnen?
Nein.
Zitat :Die Versicherung erstattet nur Kosten, die ............................. b) vom Versicherungsnehmer ausreichend nachgewiesen werden.
Der VN hat die Kosten nachgewiesen. Es liegt offensichtlich eine ordenliche Rechnung vor.
Zitat :Selbstverständlich braucht es einen Nachweis über die Entsorgungskosten, sonst kann die Versicherung nicht prüfen, ob überhöhte Kosten abgerechnet werden sollen.
Es liegt ein Nachweis vor; die Rechnung der Handwerksfirma über die Entsorgung.
Zitat :Der Handwerker ist im übrigen schon gegenüber dem Auftraggeber verpflichtet, die in Rechnung gestellten Entsorgungskosten ausreichend präzise aufzuschlüsseln.
Hier wäre doch die rechtliche Grundlage interessant aus der sich diese `Pflicht`ergibt.
Zitat :Das gilt umso mehr, als man sonst nicht nachvollziehen kann, ob die Entsorgung von Bauschutt usw. vorschriftsgemäß erfolgt ist.
Das geht den Auftraggeber aber nun mal nichts an.
Zitat :hat er noch nicht bezahlt, behält er diesen Teil der Forderung zurück, bis der Handwerker einen korrekten Nachweis der Entsorgung nachliefert.
So einem unsinnigen Ratschlag sollte der TE natürlich nicht folgen.
Zitat :Sicher? Ich bin etwas überrascht.
Der TE sollte den ganzen Post am besten ignorieren.
Zitat :könnte es sein, dass es um den Nachweis geht, dass ordnungsgemäß entsorgt worden ist (und nicht etwa in den Wald abgekippt wurde)?
Das geht aber weder den Auftraggeber noch die VS etwas an. Oder bekommen Sie in der Werkstatt immer einen nachvollziehbaren Nachweis über die ordnungsgemässe Entsorgung von Öl, Ölfilter, Reifen, Luftfilter, Bremsflüssigkeit, Kühlflüssigkeit etc. etc..
Zitat :Das geht aber weder den Auftraggeber noch die VS etwas an. Oder bekommen Sie in der Werkstatt immer einen nachvollziehbaren Nachweis über die ordnungsgemässe Entsorgung von Öl, Ölfilter, Reifen, Luftfilter, Bremsflüssigkeit, Kühlflüssigkeit etc. etc..
So einfach ist das auch nicht.
Die Versicherung muss Entsorgungskosten (die Reparatur gehören) nur zu marktüblichen Preisen begleichen. Insofern vermute ich auch eher das die Versicherung einen Nachweis über die Entsorgungskosten verlangt weil diese ungewöhnlich hoch sind.
Zitat :das die Versicherung einen Nachweis über die Entsorgungskosten verlangt
Und wie sollte dieser Nachweis aussehen?
Zitat :Und wie sollte dieser Nachweis aussehen?
Teilsätze zitieren ist selten hilfreich!
Offenkundig bezog sich meine Antwort auf eine Klärung was die Versicherung nun eigentlich will:
a) einen Nachweis für die fachgerechte Entsorgung
b) einen Nachweis das den nun konkret entsorgt wurde um die in Rechnung gestellten Kosten zu bewerten.
Zitat :Zitat (von eh1960):
Die Versicherung erstattet nur Kosten, die ............................. b) vom Versicherungsnehmer ausreichend nachgewiesen werden.
Der VN hat die Kosten nachgewiesen. Es liegt offensichtlich eine ordenliche Rechnung vor.
Nein, die liegt nach Ansicht der Versicherung ja nun offenkundig gerade nicht vor.
Womit die Versicherung dann recht hat, wenn die Rechnung nicht ausreichend spezifiziert ist. Die Versicherung hat das Recht nachzuprüfen, ob z.B. die Schadensminderungspflicht vom Versicherungsnehmer beachtet wurde. Er darf nicht zu teuer in Auftrag geben, und wenn er zu teure Leistungen in Auftrag gibt, dann muss die Versicherung das nicht bezahlen.
Ob die Entsorgung zu teuer berechnet wird, kann die Versicherung aber nur anhand einer ausreichend spezifizierten Rechnung nachprüfen.
Ein Rechnungsposten "Entsorgung 3.000 Euro" und weiter nix dazu würde von der Versicherung völlig zu recht beanstandet und nicht erstattet werden.
Ein Rechnungsposten "Entsorgung von 895kg Bauschutt auf der Deponie XYZ, Abrechnung gemäß Gebührenordnung XYZ Euro" wäre z.B. ausreichend spezifiziert. Die Entsorgung könnte auch 10.000 Euro kosten - wenn da z.B. eine Menge Asbest zu entsorgen wäre. Auch das müsste dann detailliert auf der Rechnung aufgeführt sein.
Die Versicherung erstattet ja auch keine Rechnung "Dachreparatur 8.950 Euro zuzüglich 19% USt."
Etwas detaillierter muss es schon sein.
Zitat:Zitat (von eh1960):
Selbstverständlich braucht es einen Nachweis über die Entsorgungskosten, sonst kann die Versicherung nicht prüfen, ob überhöhte Kosten abgerechnet werden sollen.
Es liegt ein Nachweis vor; die Rechnung der Handwerksfirma über die Entsorgung.
Die Handwerksfirma entsorgt aber nicht selber. Sie nutzt vielmehr einen Entsorger. Eine Deponie z.B.
Zitat:
Zitat (von eh1960):
Der Handwerker ist im übrigen schon gegenüber dem Auftraggeber verpflichtet, die in Rechnung gestellten Entsorgungskosten ausreichend präzise aufzuschlüsseln.
Hier wäre doch die rechtliche Grundlage interessant aus der sich diese `Pflicht`ergibt.
UStG und Abgabenordnung.
Zitat:Zitat (von eh1960):
Das gilt umso mehr, als man sonst nicht nachvollziehen kann, ob die Entsorgung von Bauschutt usw. vorschriftsgemäß erfolgt ist.
Das geht den Auftraggeber aber nun mal nichts an.
Doch, das geht ihn sogar sehr viel an. Dazu ist er nämlich verpflichtet.
Zitat :Die Versicherung muss Entsorgungskosten (die Reparatur gehören) nur zu marktüblichen Preisen begleichen. Insofern vermute ich auch eher das die Versicherung einen Nachweis über die Entsorgungskosten verlangt weil diese ungewöhnlich hoch sind.
Genau das wird vermutlich der Punkt sein.
Zitat :Zitat (von Gerd61):
das die Versicherung einen Nachweis über die Entsorgungskosten verlangt
Und wie sollte dieser Nachweis aussehen?
Genau Angaben über das, was der Entsorger dem Handwerker berechnet hat.
Ein Dachdecker entsorgt den Bauschutt ja nicht selbst - er betreibt schließlich keine Bauschuttdeponie.
Und wenn doch, dann stellt er seinem Kunden auch eine entsprechend detaillierte Rechnung aus.
Hier klingt es jedenfalls so, als würde einfach "freihändig" irgendwas berechnet, und das macht die Versicherung nun mal nicht mit.
Da bleibt dem Versicherungsnehmer dann nur eine von zwei Möglichkeiten:
1) er verklagt seine Versicherung auf Zahlung. Das könnte sehr teuer in die Hose gehen.
2) er verlangt vom Dachdecker eine ausreichend detaillierte Rechnung mit Nachweis der Entsorgung (Angabe des Entsorgers usw.) und reicht die seiner Versicherung nach.
Erfüllt der Dachdecker diese Forderung nicht, kürzt er die Rechnung vorläufig um diesen Betrag und erklärt dem Dachdecker, er werde diesen Rechnungsposten erst bezahlen, wenn er eine seine Versicherung zufriedenstellende Rechnung dafür erhalten hat. (Dafür könnte es hilfreich sein, einfach mal die Versicherung zu fragen, was ganz konkret sie denn gerne hätte.)
Andere Möglichkeiten gibt es nämlich nicht - außer der ungünstigen Option, den Betrag aus eigener Tasche zu zahlen und auf die Erstattung durch die Versicherung zu verzichten.
Nachtrag: wenn der Dachdecker sich weigert, seinem Kunden einen sauberen Nachweis über die Entsorgung samt detaillierter Rechnung auszustellen, dann liegt in der Tat der Verdacht sehr nahe, daß der Dachdecker den Schutt einfach irgendwo illegal abgeladen und dann die "Entsorgung" teuer berechnet hat.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
-
2 Antworten
-
8 Antworten
-
21 Antworten
-
11 Antworten