Hallo alle zusammen,
ich bearbeite aktuell alles Administrative nach dem Tod meiner Großtante Ende letzten Jahres.
Unter anderem habe ich eine ihrer Versicherungen gekündigt. Mit der Bestätigung des Versicherers wurde ich darauf aufmerksam, dass ihr Mann immer noch mitversichert war und weiter Beträge für ihn eingezogen wurden. Der Besagte ist aber bereits 2011 verstorben, was ich mit der Sterbeurkunde nachgewiesen habe. Meine Großtante hat also nach seinem Tod versäumt seine Versicherung zu kündigen.
Der Versicherer bittet um Verständnis, die Versicherung nicht rückwirkend kündigen zu können und dementsprechend auch keine Beiträge zurückzahlen zu müssen.
Ich erinnere mich, dass es hier eine drei Jahresfrist gibt, bis zu der Beiträge zurück gezahlt werden müssen, alle Ansprüche davor verjähren? Oder ist das allein Kulanz des Versicherers? Habe ich hier Ansprüche die ich geltend machen sollte?
Ich danke schon mal für eure Auskunft!
Versicherungsbeitrag von Verstorbenem einbehalten
20. Februar 2023
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Frage vom 20. Februar 2023 | 10:47
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Versicherungsbeitrag von Verstorbenem einbehalten
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#1
Antwort vom 20. Februar 2023 | 11:34
Von
Status: Beginner (94 Beiträge, 19x hilfreich)
Da stellt sich die Frage, was war es für eine Versicherung?
Hausrat, Gebäude, Haftpflicht....
Das sind versicherte Sachen oder Vorkommnisse, unabhängig vom Versicherungsnehmer.
Anders würde es bei Rentenversicherungen oder gar Lebensversicherungen aussehen.
#2
Antwort vom 20. Februar 2023 | 13:02
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Entschuldigung: Es handelt sich um eine Zahnarzt Zusatzversicherung.
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#3
Antwort vom 28. Februar 2023 | 18:16
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitateine ihrer Versicherungen gekündigt :
Hierbei handelt es sich um eine Zahnarzt Zusatzversicherung.
Hat zu meinem oben geschilderten Fall zufällig noch jemand einen Ratschlag?
Ich kann mir kaum vorstellen, das die für einen Verstorbenen gezahlten Krankenversicherungsbeiträge nicht bis zu einem bestimmten Zeitpunkt rückwirkend erstattet werden sollten.
#4
Antwort vom 28. Februar 2023 | 18:38
Von
Status: Unbeschreiblich (33948 Beiträge, 5862x hilfreich)
Das ist mW eine reine private Zusatzversicherung und hat nichts mit der GKV oder PKV zu tun.ZitatHierbei handelt es sich um eine Zahnarzt Zusatzversicherung. :
Es sind also wohl keine Krankenversicherungsbeiträge.
#5
Antwort vom 28. Februar 2023 | 18:53
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitateine reine private Zusatzversicherung :
Ja das ist richtig. Ändert das etwas am zu Beginn geschilderten Fall?
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