Versprochene Rechnungen nicht beglichen

16. Februar 2023 Thema abonnieren
 Von 
go627346-15
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Versprochene Rechnungen nicht beglichen

Hallo,

Ich habe die folgende Situation.
Ich bin dualer Student und habe Student X und Student Y kennengelernt.
Student X und Y haben ein Modeunternehmen gegründet. Sie haben nach einem IT-ler gesucht, der sich um die IT in diesem Unternehmen kümmert.
Da ich Software Engineering studiere und nebenbei ein Gewerbe für IT Dienstleistungen habe, habe ich gesagt, ich kann das machen.

Erst war es der Plan, dass ich als Dienstleister tätig bin. Dann haben wir uns alle so gut verstanden, dass es hieß, dass ich quasi in das Unternehmen eintreten werde, sobald wir launchen wollen. (Da ich die Kontrolle über die ganze IT habe, hätte ich auch nicht gelaunched ohne dass der Vertrag da wäre)

Da das Unternehmen noch andere Ausgaben hatte(Stoffe, Lagerkosten etc.), habe ich gesagt ich übernehme die Kosten für Server/Datenbank/Hosting etc. so lange bis Geld reinkommt (Sind ja auch beides Studenten mit nicht so viel Kapital)

Mir wurde gesagt, und das habe ich schriftlich, so wie mündlich mit genug Zeugen, dass ich auf die Rechnungen den Firmennamen angeben soll, damit sie diese Rechnungen dann begleichen können.

Da diese Firma auf der anderen Seite von Deutschland ist, musste ich einmal zu Ihnen kommen. Die Reisekosten hierfür liefen auch über die Firma, aber bezahlt von meinem Konto. (Es wurde mir hier auch mehrmals bestätigt, dass der Flug dann übernommen wird, auf dem Rechnungsbeleg ist auch die Firma vermerkt)

Jetzt hat sich nach einem Jahr herausgestellt, dass Student Y ein starker Narzisst ist und die anderen Personen sehr schlecht behandelt. Aufgrund eines Streits hat er dann ALLE Personen entlassen, bis auf mich. (Da er keine Alternative hatte)

Ich hab gesagt, ich möchte nicht mehr Teil dieses Unternehmens sein und würde gerne die Rechnungen beglichen haben.

Jetzt leitet sein Vater diese Firma, da er die Schulden die in der Zeit angefallen sind nicht selber hätte begleichen können. Und dieser sagt, es gibt keinerlei Rechtsanspruch auf die bezahlten Kosten, da diese nicht steuerlich vermerkt wurden und damit offiziell gar nicht existieren.

Kann ich Sie dann auch wegen Steuerhinterziehung anzeigen?

Es geht um knapp 800€, was als Student schon ne Menge Geld ist.

Welche Möglichkeiten habe ich?

Ich würde gerne mal eine erste Einschätzung haben, ob sich der Gang zu einem Anwalt lohnt.

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120255 Beiträge, 39859x hilfreich)

Zitat (von go627346-15):
Und dieser sagt, es gibt keinerlei Rechtsanspruch auf die bezahlten Kosten, da diese nicht steuerlich vermerkt wurden und damit offiziell gar nicht existieren

Kompletter Unfug.



Zitat (von go627346-15):
Ich hab gesagt, ich möchte nicht mehr Teil dieses Unternehmens sein

Da hätte ich ganz andere Sorgen als die 800 EUR ... Stichwort "Mithaftung als Gesellschafter" ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
go627346-15
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Da hätte ich ganz andere Sorgen als die 800 EUR ... Stichwort "Mithaftung als Gesellschafter" ...


Ich war nicht Teil. Das sollte erst nach dem Launch dann passieren, so dass wieder n bisschen Geld da ist um die Gesellschafterverträge anzupassen

ich hab entgeldfrei was entwickelt in meiner Freizeit und die kosten für datenbank etc., meinten sie, werden übernommen.

Ich hab ja kein Gehalt oder Bezahlung erhalten, weil ich ja eigentlich einsteigen wollte, sobald es soweit wäre. Aber dazu kam es ja nie.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2427 Beiträge, 719x hilfreich)

Mit wem genau wurden die Verträge (mündlich) geschlossen? Um welchen Unternehmenstyp handelt es sich? Ist realistisch was zu holen beim Schuldner/den Schuldnern? Gibt es offizielle Rechnungen oder hast du (ersteinmal) schwarz gearbeitet? Wurden der/die Schuldner in Verzug gesetzt?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
go627346-15
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Ex Inkassomitarbeiter):
st realistisch was zu holen beim Schuldner/den Schuldnern? Gibt es offizielle Rechnungen oder hast du (ersteinmal) schwarz gearbeitet? Wurden der/die Schuldner in Verzug gesetzt?


Ich habe nicht schwarz gearbeitet, ich wurde ja auch nicht bezahlt. Ich wollte das auch Entgeldfrei machen bis die Firma läuft. Alles was ich wollte, war die Kosten die ich für die Services tragen muss, dass diese übernommen werden.

es ist eine UG und da ja der Vater die Firma besitzt ist da auch Geld zu holen

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120255 Beiträge, 39859x hilfreich)

Zitat (von go627346-15):
da ja der Vater die Firma besitzt ist da auch Geld zu holen

Wie kommt man denn auf diese absurde Theorie?
Schon mal mit den Thema "GmbH" beschäftigt?



Zitat (von go627346-15):
Welche Möglichkeiten habe ich?

Als erstes sollte man mal durch fachlich versierte Leute prüfen lassen, was da für vertragliche Vereinbarungen mit wem konkret und im welchen Wortlaut überhaupt existent sind und wie konkret man diese beweisen kann.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
amz621718-85
Status:
Schüler
(332 Beiträge, 29x hilfreich)

Aber dann hat die Gesellschaft keine IT mehr, weil sie das betrieben haben? Da sollte dann doch eigentlich VErhandlungsspielraum da sein

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32237 Beiträge, 5662x hilfreich)

Zitat (von amz621718-85):
Aber dann hat die Gesellschaft keine IT mehr,
Na und? Da sucht sich die Gesellschaft evtl. eine andere, denn es gibt davon mehrere.
Zitat (von amz621718-85):
Da sollte dann doch eigentlich VErhandlungsspielraum da sein
Natürlich. Also verhandele doch mit Spielraum.
Kurz: ohne vereinbartes Entgelt IT entwickelt/gearbeitet und nun nichts Belegbares zu Entgelt für xy.
Zitat (von go627346-15):
meinten sie, werden übernommen.
Sie meinten---und dann meinten sie was anderes...und nun hat ein ganz anderer das Sagen und Meinen.

- Verhandeln wäre meine Empfehlung.
- Der Rest ist Lehrgeld.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Kalanndok
Status:
Student
(2332 Beiträge, 364x hilfreich)

Zitat (von go627346-15):
es ist eine UG und da ja der Vater die Firma besitzt ist da auch Geld zu holen


Und wie kommt man darauf, dass der Vater, bei dem Geld zu holen wäre, auch verpflichtet wäre dieses seine Geld auch zur Schuldentilgung einer UG (haftungsbeschränkt) zu verwenden?
Welche Rolle hat der Vater in der Unternehmensstruktur (Gesellschafter, Geschäftsführer, etc...)?

Da wäre auch mal nachzuprüfen, wie denn der Ablauf genau war. Wer hat mit wem die Hostingverträge abgeschlossen, etc.
Aktuell sieht das aus wie "Hey, Dienstleister, schließ' mal mit Hostingprovidern Verträge auf unseren Namen, aber geh' mit den Kosten in Vorleistung und irgendwann kriegst Du das Geld dann wieder".

Jetzt hast Du das Geld eingefordert und die UG (haftungsbeschränkt) verweigert die Zahlung.
Die spannende Frage ist, ob Du zum jetztigen Zeitpunkt berechtigt bist die Zahlung zu fordern oder ob Du Dich vielleicht sogar dazu verpflichtet hast als Gesellschafter in die UG (haftungsbeschränkt) einzusteigen und die entstandenen Kosten nur Dein Anteil am Grundkapital werden sollten. Da müsstest Du mal gucken, was genau Du da vereinbart hast.

Aber selbst falls die Forderung berechtigt ist, hast Du noch ein anderes Problem. Dein Vertragspartner ist eine UG (haftungsbeschränkt). Da gibt es keinen persönlich haftenden Gesellschafter, egal wieviel Geld der persönlich hat.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.144 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.355 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen