Verstorbenen als Patenonkel eintragen lassen?

2. Juni 2013 Thema abonnieren
 Von 
Cysha
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 5x hilfreich)
Verstorbenen als Patenonkel eintragen lassen?

Hallo,

ich habe eine Frage die vielleicht etwas komisch klingt...
Ich weiss nicht wwo ich die Frage reinsetzen soll deswegen hier... zur not bitte einfach verschieben.

Mein Sohn sollte dieses Jahr getauft werden, nun ist aber sein "paten"onkel verstorben.

Die beiden haben sich mindestens 3-4x die woche gesehen und immer viel zusammen gemacht.
Die beiden haben sich geliebt!

nun ist er leider verstorben und kann so die Taufe nicht mehr erleben nun würde ich ihn aber dennoch sehr gerne als Pate eintragen lassen.
Für uns wird er immer der Patenonkel sein aber ich würde das eben auch gerne auf dem Papier stehen sehen.
Ich weiss das einige das vielleicht nicht verstehen können aber mir wäre es eben wichtig!

Nun die Frage, ist sowas möglich?
Zur Not eben mit de zusatz das er verstorben ist?

Wie gesagt wäre uns das sehr wichtig und deshalb bitte nur antworten die auch ernst gemeint sind!

Liebe Grüße

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6 Antworten
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#1
 Von 
Pragmaticus
Status:
Lehrling
(1449 Beiträge, 508x hilfreich)

Da das keine gesetzliche Sache ist und du noch nicht mal die Konfession angibst, ist das kein Rechtsproblem.

Das sollte man mit dem Pfarrer besprechen. Ich vermute jedoch, das der "Pate" dieses Amt nicht mit den erforderlichen Handlungen übernehmen kann - also keine Patenschaft. Ob es da einen Ausweg gibt weiß nur der Pfarrer.

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#2
 Von 
Yogi1
Status:
Student
(2030 Beiträge, 934x hilfreich)

Wie gut versteht Ihr Euch denn mit dem Pfarrer?

Dass das geht, kann ich mir nicht vorstellen. Allein schon deshalb, weil nach Kirchenrecht (zumindest bei Evangelischen) die Paten bei der Taufe anwesend sein müssen oder in Ausnahmefällen genügt eine schriftliche Erklärung der Paten, das Amt übernehmen zu wollen.
Und es ist ja leider so, dass ein Verstorbener kein Amt übernehmen kann.

Vielleicht lässt sich eine andere Lösung finden? Ich denke da z.B. daran, dass vielleicht im Rahmen des Taufgottesdienstes an den Verstorbenen erinnert wird und darauf hingewiesen, dass er eigentlich der Pate sein sollte. Etc.

Wichtig wäre auch: ist die Taufe nur geplant für dieses Jahr? Oder wurde schon alles besprochen mit dem Pfarrer und die Paten festgelegt? (nur dann könnte ich mir überhaupt vorstellen, dass ein Verstorbener als Pate aufgeführt wird, wenn er bereits akzeptiert wurde als Pate und sozusagen schon festgelegt)

Aber das kann Dir alles nur der Pfarrer sagen, was möglich ist und was nicht. Vielleicht findet Ihr ja auch eine ganz andere Lösung?

Und, blöd gefragt, muss er denn wirklich im offiziellen Dokument stehen? Ihr könntet doch auch ein Taufalbum machen z.B. und Bilder des Verstorbenen dort drin mit aufnehmen. (Sind vielleicht alles blöde Ideen von mir, aber ich verstehe Euren Wunsch, kann mir aber nicht vorstellen, dass das so geht. Und da er ja eh nicht mehr Pate sein kann, kann man ihn ja auch anders in Erinnerung behalten, Ihr könnt ihn ja auch privat als "Paten" verewigen.)

LG

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#3
 Von 
JuBiPe
Status:
Lehrling
(1091 Beiträge, 564x hilfreich)

Wikipedia sez:

"Der Taufpate bzw. die Taufpatin begleitet oder trägt den Täufling bei der Taufe und ist Zeuge der Sakramentenspendung.
[...]
Sie sollen für den Täufling beten, ihm in Notlagen beistehen und ihm helfen, ein lebendiges Glied der Kirche Jesu Christi zu werden.
[...]
Die Taufpaten haben die Aufgabe, die menschliche und religiöse Entwicklung des Patenkindes zu begleiten und die Eltern moralisch und in allen Erziehungsfragen zu unterstützen.
"

Stelle ich mir bei Toten eher schwierig vor. "Pate" ist keine bloß deklaratorische Funktion in der Kirche, die man quasi auch "ehrenhalber" oder "posthum" ausüben kann.

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#4
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Es ist wirklich keine juristische Frage, eher kirchenrechtlich. Paten haben, wenn man das mal googelt, nicht nur die schöne Bezeichnung, sondern müssen auch in ihrer Person Voraussetzungen erfüllen und sie haben auch Aufgaben. Ich gehe mal stark davon aus, dass ein Toter deshalb als Pate nicht mehr in Frage kommt.

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Es wäre die Frage, ob der Pfarrer eventuell einen Lebenden und einen verstorbenen Paten zulässt?



quote:
Wikipedia sez:
"Der Taufpate bzw. die Taufpatin begleitet oder trägt den Täufling bei der Taufe und ist Zeuge der Sakramentenspendung.
[...]
Sie sollen für den Täufling beten, ihm in Notlagen beistehen und ihm helfen, ein lebendiges Glied der Kirche Jesu Christi zu werden.
[...]
Die Taufpaten haben die Aufgabe, die menschliche und religiöse Entwicklung des Patenkindes zu begleiten und die Eltern moralisch und in allen Erziehungsfragen zu unterstützen. "
Stelle ich mir bei Toten eher schwierig vor.

Da würde ich den Pfarrer fragen warum er ein Leben nach den Tode verneint ... dann das kann man ja auch vom Jenseits aus ...





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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#6
 Von 
JuBiPe
Status:
Lehrling
(1091 Beiträge, 564x hilfreich)

quote:
dann das kann man ja auch vom Jenseits aus


Auch wenn es ein Leben nach dem Tode gibt, ist das für die Aufgaben eines Paten irrelevant, da es keine bekannten Fälle gibt, in denen jemand aus dem Afterlife heraus diese Aufgaben hätte erfüllen können.

Ich könnte mir vorstellen, ein Pate, der auf dem Mars lebt, würde auch nicht akzeptiert werden.

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