Vertrag Subunternehmer nach HGB - Zahlung erst wenn Kunde gezahlt hat?

22. März 2017 Thema abonnieren
 Von 
Vadoine
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 4x hilfreich)
Vertrag Subunternehmer nach HGB - Zahlung erst wenn Kunde gezahlt hat?

Hallo, folgende Frage wäre offen und Hilfe wäre Prima: Ist es in Ordnung wenn ich mit einem Dienstleitungsbetrieb im Bereich Regalservice/bau und Baudienstleistungen unter anderen meine Verträge mit den Auftragsausführenden Subunternehmern nach HGB statt BGB formuliere ?
Wenn der jeweilige Subunternehmer/Nachunternehmer dieses anerkennt nach Handelsgesetzbuch ist es dann rechtlich in Ordnung wenn eine Klausel mit dabei ist - Zahlung Rechnung erst nach Kundenzahlung - ?
So das man erst zahlen muss wenn der jeweilige Hauptauftraggeber/Kunde gezahlt hat? Ein Kollege von mir macht das seit Jahren so und meint wenn es Handel ist und Lieferanten geht das oder auch wenn derjenige sich dem HGB (Handelsgesetzbuch) "unterwirft" ist das rechtens. Was meint Ihr ist dem so oder was ist zu beachten um so eine Klausel rechtssicher zu gestalten?
Vielen Dank im Voraus für Antworten !!

Mfg

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119374 Beiträge, 39715x hilfreich)

Unternehmer untereinander können fast jeden Inhalt aushandeln, da gibt es wesentlich mehr Freiheiten als wenn man mit Verbrauchern Verträge abschließt.


Aufpassen muss man nur wenn die Kaludeln nicht ausgehalndelt werden, sondern AGB sind. Dann greift die AGB-Kontrolle.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Vadoine
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 4x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Unternehmer untereinander können fast jeden Inhalt aushandeln, da gibt es wesentlich mehr Freiheiten als wenn man mit Verbrauchern Verträge abschließt.


Aufpassen muss man nur wenn die Kaludeln nicht ausgehalndelt werden, sondern AGB sind. Dann greift die AGB-Kontrolle.


Danke für Antwort! Du schreibst wenn ich AGB verwende ist das mit Vorsicht zu genießen aber ein Vertrag geht?
Mich macht nur eines Unsicher ich hatte vor Jahren mal bei der IHK gefragt ob das irgendwie geht das ich das schriftlich absichere - Zahlung erst nach Kundenzahlung - ? Die von der IHK meinten das geht nicht solange es über mein Konto läuft wo das Geld laut Rechnung eingehen sollte...die werden auch nicht alles wissen bzw. können sich täuschen aber im Internet hatte ich auch mal sowas gelesen das dies schwer möglich ist und hatte mich damit abgefunden bis mein Kollege mir das mit HBG erklärt hatte.
Also meinst du auch es gibt einen Weg dies so zu gestalten - Zahlung erst nach Kundenzahlung - ? Sorry wenn ich so nachfrage und danke im Voraus für eventuelle Info/Antwort! Mfg

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