Vertrag auf andere Person abgeschlossen. Eigentumsrecht

29. Januar 2024 Thema abonnieren
 Von 
go653876-29
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Vertrag auf andere Person abgeschlossen. Eigentumsrecht

Hallo zusammen,

angenommen Freund A ist nicht solvent und fragt Freund B ob er einen Handyvertrag auf Freund B abschließen darf. Freund B sagt ja. Die Bezahlung erfolgt durch Freund A. Freund B hat keinerlei Informationen über den auf seinen Namen laufenden Vertrag.

Nun gibt es Streit und es herrscht Funkstille zwischen A und B.

Kann Freund B nun beim Vertragsanbieter die Sperrung der Sim Karte anfordern (den eigenen Vertrag also übernehmen) und die Herausgabe des Handys oder einen Vergleichswert des Handys von Freund A fordern?

Dass es eher nicht so schlau war, Freund A den Vertragsabschluss überhaupt zu erlauben, weiß Freund B natürlich selber.

Freue mich über Rückmeldung!




2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cirius32832
Status:
Unparteiischer
(9978 Beiträge, 2092x hilfreich)

Zitat (von go653876-29):
Freund B hat keinerlei Informationen über den auf seinen Namen laufenden Vertrag.


Dann bezeichne ich Freund B als naiv.

Zitat (von go653876-29):
Kann Freund B nun beim Vertragsanbieter die Sperrung der Sim Karte anfordern (den eigenen Vertrag also übernehmen) und die Herausgabe des Handys oder einen Vergleichswert des Handys von Freund A fordern?


Man kann den Vertrag auch kündigen.....Können kann man immer vieles

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130340 Beiträge, 41515x hilfreich)

Zitat (von go653876-29):
Kann Freund B nun beim Vertragsanbieter die Sperrung der Sim Karte anfordern (den eigenen Vertrag also übernehmen) und die Herausgabe des Handys oder einen Vergleichswert des Handys von Freund A fordern?

Ja, das können und fordern ...

Können kann man vieles, in Abhängigkeit der persönlichen Talente, der Motivation und des finanziellen Spielraumes.
Rechtlich ist das „können" aber regelmäßig wesentlich unrelevanter als das „dürfen".

Und fordern kann man bekanntermaßen man ja auch fast alles .
Probleme gibt es meist erst beim „bekommen" bzw. „durchsetzen", denn da spielen eine Vielzahl
von Faktoren (kann er, will er, darf er, ist er vertraglich verpflichtet, sind diese vertraglichen
Verpflichtungen gültig, Gesetze, Verordnungen, …) mit.

Falls dann keine Rechtsgrundlage erkennbar ist, tendieren die Erfolgsaussichten gegen 0.


Insofern müsste man erst mal die vertraglichen Vereinbarungen aufdröseln.
Als erste wäre mal der Wortlaut der Vereinbarungen zwischen A und B relevant.
Dann der Wortlaut der vertraglichen Vereinbarungen mit dem Mobilfunbkanbieter.

Nur am Rande sei erwähnt, das A und B sich des gemeinschaftlichen Betruge schuldig gemacht haben könnten.



Zitat (von go653876-29):
(den eigenen Vertrag also übernehmen)

Finde den Widerspruch ...
Den eigenen Vertrag kann man denknotwendigerweise gar nicht übernehmen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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