Vertrag durch Zusenden zustande gekommen ?

31. Januar 2022 Thema abonnieren
 Von 
Hedwig07
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Vertrag durch Zusenden zustande gekommen ?

Hallo, ich erhalte die Letzten Tage sehr viele Mails von der Firma: TOP FIN 7 Mann GmbH
Diese landeten immer im Spam.

Zudem kenne ich diese Firma nicht und habe auch mit den PRODUKT: Eine Finanzsaneirung bzw, Kredit nichts am Hut, weder Beantragt oder überhaupt irgendwo angefragt.

Mich irritiert jedoch nun die Formulierung:

Eine Der Ersten Mails:

Zitat:
Ihr Antrag auf eine Finanzsanierung über EUR 8.000,00 wurde rechtswirksam und unwiderruflich zu den angebotenen Konditionen genehmigt!
Sie haben kein Risiko einer nachträglichen Überprüfung oder Ablehnung!
Ihr Vertrag liegt bereits freigegeben für Sie bereit!
Ihnen steht ein gesetzliches Widerrufs-/Kündigungsrecht von 7 Tagen zu.


USW....

Die Zweite mit mit einer Zahlungsaufforderung über: 596,00€ die Im Vorausbezahlt werden müssen, nun die nächste mail mit den AGB:

Zitat:
5. WIDERRUFSRECHT
5.1. Der Kunde ist berechtigt, von diesem Vertrag durch schriftliche Erklärung
gegenüber der TOP FIN 7 Mann GmbH innerhalb einer Frist von 7 (sieben)
Tagen ab Vertragsschluss vom Vermittlungsvertrag zurück zu treten und
die von ihm an die TOP FIN 7 Mann GmbH bezahlte Vermittlungsgebühr
zurück zu verlangen.
5.2. Der Widerruf muss eingeschrieben erfolgen, jedoch nicht begründet
werden. Eine Kündigung auf anderem Weg, insbesondere per Telefax
oder elektronisch genügt nicht.
5.3. Massgebend für die Wahrung der Widerrufsfrist ist das Datum des Poststempels.
5.4. Wurde dem Kunden der vermittelte Finanzsanierungsvertrag bereits zugestellt, muss er diesen im Original mit dem Widerruf an die TOP FIN 7
Mann GmbH zurücksenden.
5.5. Der Widerruf ist zu richten an
TOP FIN 7 Mann GmbH, Wilerstrasse 104, 8370 Sirnach, Schweiz.
5.6. Das Widerrufsrecht des Kunden erlischt vorzeitig, wenn er den vermittelten
Finanzsanierungsvertrag vor Ablauf der Widerrufsfrist unterschrieben hat.


Genannter Finazierungsvertrag wurde mit per Mail zugeschickt: ich verweise auf die AGB 5.4.

Meine Daten sind allerdings auch nur bedingt Richtig.

Ich bin ein Herr die Anrede ist Frau.
Mein Name ist nicht Vollständig, Beispiel: Martino Karl Weber / Martino Weber
Meine Adresse ist jedoch Korrekt.
Mein Geburtsdatum stehe im Vertrag jedoch richtig.


Muss / Sollte ich nun dennoch Wiederrufen, obwohl ich nichts beantragt habe ?
Immerhin müsste ich das ja Porto mit einschreiben in Ausland schicken !

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von Hedwig07):
Muss / Sollte ich nun dennoch Wiederrufen, obwohl ich nichts beantragt habe ?

Wenn man gar keinen Vertrag abgeschlossen hat, sollte man weder widerrufen oder gar kündigen. Denn damit würde man ja grundsätzlich eingestehen, das es einen Vertrag gäbe.

Man bestreitet den Vertrag bzw. dessen Existenz und fordert auf substantiiert zu beweisen, das es eine vertraglichen Vereinbarung gäbe.
Dann wird noch zusätzlich in der gleichen Mitteilung "höchst hilfsweise" widerrufen und "höchst hilfsweise" gekündigt.



Zitat (von Hedwig07):
Immerhin müsste ich das ja Porto mit einschreiben in Ausland schicken !

Ja, wenn man da gegen vorgeht, dann sollte man einen Zustellnachweis haben.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Daskalos
Status:
Lehrling
(1037 Beiträge, 179x hilfreich)

Ich würde überhaupt nicht antworten!
Wenn du nichts unterschrieben hast, brauchst du auch nichts zu kündigen oder anzufragen!
In deinem ersten Zitat steht ja nur: Alles ist fertig und genehmigt! Du kannst abholen!

Solltest du wirklich 8000.- angefordert haben, würde man dir auf die gegebene Kontonummer überweisen! Die haben die aber nicht!

Mach gar nichts! Vergiss es nur!

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3555 Beiträge, 562x hilfreich)

Solche Mails im Spam lösche ich gleich. Wenn nichts unterschrieben ist, kann nichts gefordert werden,

Und wenn dubiose Firmen anrufen, verwende ich niemals das Wort "ja", dann kommt auch nie ein mündlicher Vertrag zustande.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von Loni12):
Wenn nichts unterschrieben ist, kann nichts gefordert werden,

Was für ein Unfug ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38488 Beiträge, 14014x hilfreich)

Einfach schweigen und gut ist. Keine Diskussion eingehen, die dann missverstanden werden könnte.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

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