Vertrag gekündigt oder nicht??

12. Juni 2017 Thema abonnieren
 Von 
Colishdave
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Vertrag gekündigt oder nicht??

Hallo liebe Community,
Ist die Formulierung so zu sehen, dass der Vertrag gekündigt wurde oder nicht?

"Hallo xyz,
Hiermit bestätige ich die Aufhebung des Vertrags xyz.

Falls Sie mir einen Betrag von 100,- überweisen schicke ich Ihnen eine schriftliche Bestätigung der Kündigung des Vertrags.

Mit freundlichen Grüßen
[Name]
[Unterschrift]".

Ist das nicht ein bisschen doppeltgemoppelt?


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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von Colishdave):
Ist das nicht ein bisschen doppeltgemoppelt?


Im Grunde genommen schon, wobei aus dem Satz "Hiermit bestätige ich die Aufhebung des Vertrags xyz" nur die Beendigung an sich, aber nicht der Termin hervorgeht.

Die geforderten 100 € lassen vermuten, dass der gewünschte Kündigungstermin nicht mit dem realen übereinstimmt.

Berry

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#2
 Von 
Ilsa1939
Status:
Bachelor
(3728 Beiträge, 1170x hilfreich)

Meiner Meinung nach geht es da etwas durcheinander. Aufhebung und Kündigung sind rechtlich gesehen zwei unterschiedliche Dinge. Außerdem hört es sich so an, als ob die Kündigung / Vertragsaufhebung von einer Zahlung abhängig gemacht wird, was bei einer Kündigung nicht geht.

Ist Vertragsaufhebung gemeint, könnte man z.B. bestätigen, "dass der Vertrag xyz gegen Zahlung von 100,- Euro aufgehoben wird."

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Colishdave
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Ilsa1939):
Meiner Meinung nach geht es da etwas durcheinander. Aufhebung und Kündigung sind rechtlich gesehen zwei unterschiedliche Dinge. Außerdem hört es sich so an, als ob die Kündigung / Vertragsaufhebung von einer Zahlung abhängig gemacht wird, was bei einer Kündigung nicht geht.

Ist Vertragsaufhebung gemeint, könnte man z.B. bestätigen, "dass der Vertrag xyz gegen Zahlung von 100,- Euro aufgehoben wird."


Angenommen es handelt sich um eine Vertragsaufhebung, ist das dann nicht schon bestätigt worden mit dem Satz

Zitat:
Hiermit bestätige ich die Aufhebung des Vertrags xyz.

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#4
 Von 
Ilsa1939
Status:
Bachelor
(3728 Beiträge, 1170x hilfreich)

Zitat (von Colishdave):
Angenommen es handelt sich um eine Vertragsaufhebung, ist das dann nicht schon bestätigt worden mit dem Satz ...

Ja. Und deshalb verwirrt das Wort Kündigung im zweiten Satz. Kündigung und Aufhebungsvertrag sind zwei unterschiedliche Dinge. Soll die Vertragsbeendigung gegen eine Geldzahlung erfolgen, liegt in der Regel ein Aufhebungsvertrag vor. Ich würde bei einem Aufhebungsvertrag formulieren:

(Anrede),

hiermit hiermit bestätige ich Ihnen, dass der Vertrag gegen Zahlung von x Euro aufgehoben wird.

(Grußformel)

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