Guten Tag,
es wurde jemand beim Diebstahl erwischt im Supermarkt. Warenwert unter 5,-. Man wurde bedrängt einen Zettel zu unterschreiben wo man zugegeben hat, den Artikel gestohlen zu haben und eben auch die Vertragsstrafe. Beweis wohl auf Videoüberwachung.
Aushang Vertragsstrafe 200,-. gibt es wohl lt. Rewe. Die ist aber im Vergleich zum Warenwert viel zu hoch. Ich hatte dort als Mutter angerufen und man meinte 100,-. Auch dies ist wohl lt. Internet viel zu hoch fürden Warenwert. Anzeige wird wohl eingestellt so der Chef von Rewe, aber die Vertragsstrafe ginge dann an den Anwalt und das könnte ja teurer werden. Wobei Gerichte sicherlich auch erkennen, dass die Strafe viel zu hoch sei aber vermutlich müssen wir dennoch auch die Gerichtskosten zahlen oder ist es unwahrscheinlich, dass Rewe damit zum Anwalt geht und wenn doch, wissen die ja nicht, dass wir es drauf ankommen lassen.
Wir sind ja bereit Strafe zu zahlen, aber 200,- und auch 100,- sind unangemessen, darüber gibt es Gerichtsurteile. Wir sind jetzt unsicher was wir tun. REWE meinte wir kriegen einen Beleg, dass wir 100,- gezahlt hätten, aber damit heißt es ja nicht, dass die keine Anzeige erstatten und die restlichen 100,- noch einfordern. Was würdet ihr tun? Drauf ankommen lassen?
Strafe soll ja sein, aber dann angemessen.
Vertragsstrafe Diebstahl Supermarkt
7. Januar 2025
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Frage vom 7. Januar 2025 | 13:15
Von
Status: Frischling (21 Beiträge, 0x hilfreich)
Vertragsstrafe Diebstahl Supermarkt
#1
Antwort vom 7. Januar 2025 | 13:24
Von
Status: Schüler (481 Beiträge, 50x hilfreich)
Wenn Rewe einen schon so entgegen kommt, dann 100 EUR zahlen.. und nochmal richtig in Erziehung investieren.
#2
Antwort vom 7. Januar 2025 | 14:46
Von
Status: Frischling (21 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat :0x Hilfreiche Antwort
100,- sind allerdings immer noch zu hoch gegriffen in Bezug auf den Warenwert. Das "Kind" ist 24. Ich habe sowas bestimmt nicht vorgelebt und bin grundehrlich.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 7. Januar 2025 | 15:20
Von
Status: Student (2515 Beiträge, 576x hilfreich)
Zitat :Das "Kind" ist 24.
Dann sollte das Kind das Angebot erst recht annehmen. Vielleicht hilft es ja, erwachsen zu werden.
#4
Antwort vom 7. Januar 2025 | 15:34
Von
Status: Schüler (481 Beiträge, 50x hilfreich)
Zitat :(Editiert)
-- Editiert von Moderator am 7. Januar 2025 16:01
#5
Antwort vom 7. Januar 2025 | 16:58
Von
Status: Frischling (24 Beiträge, 7x hilfreich)
(Unfug editiert)
-- Editiert von Moderator am 7. Januar 2025 17:01
#6
Antwort vom 7. Januar 2025 | 19:03
Von
Status: Student (2673 Beiträge, 783x hilfreich)
Zitat :Wir sind ja bereit Strafe zu zahlen
Die Strafe kommt ggf von der Staatsanwaltschaft/ Gericht und ist zusätzlich zur Vertragsstrafe.
Wenn der Dieb mit der Vertragsstrafe nicht einverstanden ist dann sollte er das substantiert gegenüber dem Geschädigten schriftlich äußern. Ggf Urteile zitieren,.... die Bemerkung das steht im Internet reicht jedenfalls nicht. Ob der Geschädigte dann einen RA mit der Klage beauftragen wird, wird der Dieb abwarten müssen. Die Kosten wären dann vom Dieb zu tragen falls er verliert. Gerichts- und RA Kosten kann der Dieb googeln damit er einen Richtwert hat.
#7
Antwort vom 7. Januar 2025 | 20:32
Von
Status: Unbeschreiblich (34311 Beiträge, 17759x hilfreich)
Ich verlinke mal ein entsprechendes Urteil: https://www.ra-kotz.de/ladendiebstahl-in-supermarkt-bearbeitungsgebuehr-und-vertragsstrafe.htm
#8
Antwort vom 7. Januar 2025 | 22:03
Von
Status: Frischling (21 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat :https://www.ra-kotz.de/ladendiebstahl-in-supermarkt-bearbeitungsgebuehr-und-vertragsstrafe.htm
Hallo Mümmel,
danke, den Link hatte ich auch schon gesehen. Wir haben uns entschieden die 100 € zu zahlen. Wir gehen aber davon aus, dass die Anzeige schon raus ist. Die wird, so der Marktleiter vermutlich eh eingestellt. Ich hoffe nur, dass die nicht, wenn die 100,- bezahlt sind doch noch den Anwalt schicken mit den restlichen 100,-. Es soll in bar gezahlt werden. Hoffe, es gibt eine Quittung. Man hat anderen betroffenen auch erzählt, wenn Sie zahlen gibt es keine Anzeige, die kam aber dennoch.
Naja, ein wenig Strafe muss ja auch sein. Hoffe, es wird draus gelernt und keine neuen Abenteuer ausprobiert.
#9
Antwort vom 7. Januar 2025 | 23:22
Von
Status: Unbeschreiblich (128653 Beiträge, 41099x hilfreich)
Zitat :Aushang Vertragsstrafe 200,-. gibt es wohl lt. Rewe.
Diese Summe ist dermaßen realitätsfern ...
50-100 EUR können angemessen sein.
Aber zuvor gibt es der aktuellen Rechtsprechung nach da noch sehr viele Hürden um überhaupt zu einer Vertragsstrafe zu kommen.
#10
Antwort vom 8. Januar 2025 | 10:00
Von
Status: Frischling (21 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat :Aber zuvor gibt es der aktuellen Rechtsprechung nach da noch sehr viele Hürden um überhaupt zu einer Vertragsstrafe zu kommen.
Welche waren das? Vielen Dank
#11
Antwort vom 8. Januar 2025 | 12:01
Von
Status: Unbeschreiblich (39410 Beiträge, 6467x hilfreich)
Gute Entscheidung.Zitat :Wir haben uns entschieden die 100 € zu zahlen.
Bei Barzahlung die Quittung mitnehmen, die der Supermarkt schon genannt hat.
Man kann im Markt im Aushang nachschauen, was dort tatsächlich zu Vertragsstrafe für Ladendiebstahl steht.
Evtl. steht dort---bis zu 200,- €---?
Dann sind 100,- doch angemessen, zumal das Kind erwachsen und hoffentlich geschäfts-/schuldfähig ist.
Im Internet liest man, dass die Supermärkte den Rahmen der Vertragsstrafen selbst entscheiden.
Auf den Warenwert kommt es dabei nicht an. Die Strafe soll für den Diebstahl sein.
Gibt es etwa schon eine *Ladendiebstahl-Community*Zitat :Man hat anderen betroffenen auch erzählt, wenn Sie zahlen gibt es keine Anzeige, die kam aber dennoch.
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