Vertragsstrafe Diebstahl Supermarkt

7. Januar 2025 Thema abonnieren
 Von 
Klotilde09
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)
Vertragsstrafe Diebstahl Supermarkt

Guten Tag,
es wurde jemand beim Diebstahl erwischt im Supermarkt. Warenwert unter 5,-. Man wurde bedrängt einen Zettel zu unterschreiben wo man zugegeben hat, den Artikel gestohlen zu haben und eben auch die Vertragsstrafe. Beweis wohl auf Videoüberwachung.

Aushang Vertragsstrafe 200,-. gibt es wohl lt. Rewe. Die ist aber im Vergleich zum Warenwert viel zu hoch. Ich hatte dort als Mutter angerufen und man meinte 100,-. Auch dies ist wohl lt. Internet viel zu hoch fürden Warenwert. Anzeige wird wohl eingestellt so der Chef von Rewe, aber die Vertragsstrafe ginge dann an den Anwalt und das könnte ja teurer werden. Wobei Gerichte sicherlich auch erkennen, dass die Strafe viel zu hoch sei aber vermutlich müssen wir dennoch auch die Gerichtskosten zahlen oder ist es unwahrscheinlich, dass Rewe damit zum Anwalt geht und wenn doch, wissen die ja nicht, dass wir es drauf ankommen lassen.

Wir sind ja bereit Strafe zu zahlen, aber 200,- und auch 100,- sind unangemessen, darüber gibt es Gerichtsurteile. Wir sind jetzt unsicher was wir tun. REWE meinte wir kriegen einen Beleg, dass wir 100,- gezahlt hätten, aber damit heißt es ja nicht, dass die keine Anzeige erstatten und die restlichen 100,- noch einfordern. Was würdet ihr tun? Drauf ankommen lassen?
Strafe soll ja sein, aber dann angemessen.




11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
amz621718-85
Status:
Schüler
(481 Beiträge, 50x hilfreich)

Wenn Rewe einen schon so entgegen kommt, dann 100 EUR zahlen.. und nochmal richtig in Erziehung investieren.

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#2
 Von 
Klotilde09
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von amz621718-85):
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100,- sind allerdings immer noch zu hoch gegriffen in Bezug auf den Warenwert. Das "Kind" ist 24. Ich habe sowas bestimmt nicht vorgelebt und bin grundehrlich.

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#3
 Von 
de Bakel
Status:
Student
(2515 Beiträge, 576x hilfreich)

Zitat (von Klotilde09):
Das "Kind" ist 24.

Dann sollte das Kind das Angebot erst recht annehmen. Vielleicht hilft es ja, erwachsen zu werden.

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#4
 Von 
amz621718-85
Status:
Schüler
(481 Beiträge, 50x hilfreich)

Zitat (von Klotilde09):
(Editiert)

-- Editiert von Moderator am 7. Januar 2025 16:01

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#5
 Von 
Bobo84
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 7x hilfreich)

(Unfug editiert)

-- Editiert von Moderator am 7. Januar 2025 17:01

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#6
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2673 Beiträge, 783x hilfreich)

Zitat (von Klotilde09):
Wir sind ja bereit Strafe zu zahlen

Die Strafe kommt ggf von der Staatsanwaltschaft/ Gericht und ist zusätzlich zur Vertragsstrafe.

Wenn der Dieb mit der Vertragsstrafe nicht einverstanden ist dann sollte er das substantiert gegenüber dem Geschädigten schriftlich äußern. Ggf Urteile zitieren,.... die Bemerkung das steht im Internet reicht jedenfalls nicht. Ob der Geschädigte dann einen RA mit der Klage beauftragen wird, wird der Dieb abwarten müssen. Die Kosten wären dann vom Dieb zu tragen falls er verliert. Gerichts- und RA Kosten kann der Dieb googeln damit er einen Richtwert hat.

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#7
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(34311 Beiträge, 17759x hilfreich)
Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#8
 Von 
Klotilde09
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
https://www.ra-kotz.de/ladendiebstahl-in-supermarkt-bearbeitungsgebuehr-und-vertragsstrafe.htm

Hallo Mümmel,
danke, den Link hatte ich auch schon gesehen. Wir haben uns entschieden die 100 € zu zahlen. Wir gehen aber davon aus, dass die Anzeige schon raus ist. Die wird, so der Marktleiter vermutlich eh eingestellt. Ich hoffe nur, dass die nicht, wenn die 100,- bezahlt sind doch noch den Anwalt schicken mit den restlichen 100,-. Es soll in bar gezahlt werden. Hoffe, es gibt eine Quittung. Man hat anderen betroffenen auch erzählt, wenn Sie zahlen gibt es keine Anzeige, die kam aber dennoch.

Naja, ein wenig Strafe muss ja auch sein. Hoffe, es wird draus gelernt und keine neuen Abenteuer ausprobiert.

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#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128653 Beiträge, 41099x hilfreich)

Zitat (von Klotilde09):
Aushang Vertragsstrafe 200,-. gibt es wohl lt. Rewe.

Diese Summe ist dermaßen realitätsfern ...

50-100 EUR können angemessen sein.

Aber zuvor gibt es der aktuellen Rechtsprechung nach da noch sehr viele Hürden um überhaupt zu einer Vertragsstrafe zu kommen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#10
 Von 
Klotilde09
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Aber zuvor gibt es der aktuellen Rechtsprechung nach da noch sehr viele Hürden um überhaupt zu einer Vertragsstrafe zu kommen.

Welche waren das? Vielen Dank

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#11
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(39410 Beiträge, 6467x hilfreich)

Zitat (von Klotilde09):
Wir haben uns entschieden die 100 € zu zahlen.
Gute Entscheidung.
Bei Barzahlung die Quittung mitnehmen, die der Supermarkt schon genannt hat.
Man kann im Markt im Aushang nachschauen, was dort tatsächlich zu Vertragsstrafe für Ladendiebstahl steht.
Evtl. steht dort---bis zu 200,- €---?
Dann sind 100,- doch angemessen, zumal das Kind erwachsen und hoffentlich geschäfts-/schuldfähig ist.
Im Internet liest man, dass die Supermärkte den Rahmen der Vertragsstrafen selbst entscheiden.
Auf den Warenwert kommt es dabei nicht an. Die Strafe soll für den Diebstahl sein.
Zitat (von Klotilde09):
Man hat anderen betroffenen auch erzählt, wenn Sie zahlen gibt es keine Anzeige, die kam aber dennoch.
Gibt es etwa schon eine *Ladendiebstahl-Community* :???:

Alles andere:
Abwarten, was kommt.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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