Hallo zusammen,
ein Bekannter vor mir muss in eine schwierige Vertragsverhandlung und leidet nachweislich unter Depression und einer Angststörung. Er ist deswegen auch schon länger in ärztlicher Behandlung. Da er befürchte dieser Situation nicht gewachsen zu sein würde er gerne mich mit in diese Verhandlung als Unterstützung mitnehmen. Kann/darf die Gegenpartei dies ablehnen?
Vertragsverhandlung mit Depression
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?



Es gibt wenige Verhandlungssituationen, in denen eine Verhandlungsseite einen zustätzlichen "Berater" akzeptieren muss. Ob hier so ein Fall vorliegt, können wir nicht abschätzen. Allerdings muss man ja auch in einer Verhandlung nicht unbedingt zwingend zu einem Ergebnis kommen. Man kann mitschreiben (ganz wichtig), sich die Entscheidung vorbehalten, das mit einer Person seines Vertrauens besprechen und dann entscheiden.
wirdwerden
Der Vertragsabschluss kommt nur bei beiderseitiger Einigung zustande und wenn die von der Begleitperson abhängig gemacht wird, dann macht dein Bekannter das eben zur Bedingung für die Verhandlungen.
Je wichtiger für eine Seite das Zustandekommen des Vertrages ist, desto mehr kannn die andere Seite fordern.
Alternativ ist der Vorschlag von wirdwerden eine gute Lösung.
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ZitatKann/darf die Gegenpartei dies ablehnen? :
Ja.
Ich würde das etwas differenzierter sehen und zwar in Abhängigkeit von dem
Zitatmuss :
Je nachdem wie offen derjenige mit seiner Krankheit umgeht, kann es zudem für die Gegenpartei geboten sein, dass man hier mit 'Berater' aufläuft um letztlich auch einer drohenden Anfechtung vorzubeugen.
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