Vertretung verzweifelt gesucht

8. Juli 2025 Thema abonnieren
 Von 
go720410-22
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Vertretung verzweifelt gesucht

Hallo liebes Forum,

ich bin zunehmend verzweifelt. Es geht um einen potentiellen vertragsrechtlichen Streitfall mit Schadensersatzforderung gg. einen als "prüfenden Dritten" beauftragten Steuerberater, der mich bei der Beantragung / Abrechnung von Überbrückungshilfen vertreten hat. Dabei hat der StB eklatante Fehler gemacht, sowohl bei der Beratung als auch bei der Abrechnung, mit der Folge, dass aktuell ein potentieller Schaden von über 21.000€ ansteht bzw. mit dem Schlussbescheid Paket 1 ein aktueller Schaden von über 16.000€ realisiert wurde. Gegen den Schlussbescheid habe ich fristgerecht Widerspruch eingelegt, die Begründung muss ich noch nachliefern. Schlussbescheid Paket 2 steht noch aus - allerdings kenne ich die durch den StB eingereichte Abrechnung - und die stimmt ebenfalls vorne und hinten nicht, lässt also auf nichts Gutes hoffen.

Ich habe dem StB bereits am 13.05.2025 eine letzte Frist von einer Woche gesetzt, sich mit dem Sachverhalt zu befassen, eine Stellungnahme abzugeben sowie einen verbindlichen Lösungsplan vorzulegen, wie er die Situation bereinigen möchte und bis wann. Zum Ablauf der Frist kam eine knappe Antwort, ich solle nicht mehr nachfragen, man würde ungefragt auf mich zukommen. Das ist nun bereits 6 Wochen her, ohne Veränderung.

Mir laufen die Fristen davon und ich weiter auf das Zahlungsziel zu. Ich weiss nicht, wo, bis wann und wie ich potentiell tätig werden muss und der StB sitzt es einfach aus. Ich habe das ungute Gefühl, dass das damit nur schlecht für mich ausgehen kann.

Ich habe zu allen Zeiten immer alles bereitgestellt, ein sehr hohes Honorar von 2.500€ pro Antrag (10.000€ in Summe) gezahlt, den StB während der Zeit bereits wiederholt auf seine Fehler hingewiesen und vor meiner Fristsetzung vom 13.05. alles minutiös ausgearbeitet, mit Förderrichtlinien etc. verglichen und dokumentiert.

Ich musste dann tätig werden und habe rechtliche Unterstützung gesucht, diese bis heute nicht gefunden. Ich kann mir aktuell nur die Abrechnung nach RVG leisten und versuche, dazu mein Möglichstes zu tun, um den Aufwand gering zu halten.

Aber alle Anwälte / Kanzleien, die ich kontaktiert habe, sagen mir ab. Ich kann nur vermuten, dass Aufwand / Nutzen nicht attraktiv genug sind. Eine Spezialisierung bzgl. Förderung oä. ist meiner Meinung nach nicht zwangsweise nötig, ebensowenig Steuerrecht, da es sich um Vertragsrecht und daraus resultierendem Schadensersatz handelt.

Also habe ich mich bei frag-einen-anwalt registriert in der Hoffnung, eine breitere Aufmerksamkeit zu bekommen und eine Vertretung zu finden. Als Anhang hatte ich als Übersicht die Fristsetzungsmail vom 13.05. beigefügt. Meine erste Frage wurde freundlich und gut beantwortet, aber der Anwalt konnte mir keine weitere Vertretung anbieten.

Ich habe eine zweite Frage gestellt und explizit darauf verwiesen, dass ich eine weiterführende Vertretung suche und benötige. Diese Frage haben einige geclaimed - aber dann wieder freigegeben, Erfolg hatte ich auch damit nicht.

Um zum Schluss zu kommen bzw. auf den Anfang meiner Frage zurück: ich bin wirklich verzweifelt.

Woran liegt es, dass ich keine/n Anwalt/Anwältin finde?
Wie könnte ich das erreichen?


Die Zeit läuft mir davon - und ich finde es aus persönlicher Sicht unfair, dass ich gefühlt so machtlos ggü. dem StB bin. Und den Konsequenzen ausgeliefert, die sich daraus ergeben.

Ich bin für alle Tips dankbar.

Viele Grüße




15 Antworten
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#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(39123 Beiträge, 6435x hilfreich)

Zitat (von go720410-22):
Woran liegt es, dass ich keine/n Anwalt/Anwältin finde?
Ich frage zunächst mal zurück:
-Suchst du eine Vertretung für den Vertragsstreit mit dem StB ?
-Was genau sollte der für dich und diese Frist machen?
-Könntest du selbst keine Fristverlängerung beantragen?
-Wann läuft welche wichtige Frist ab?

Ich lese: Überbrückungshilfe---> Eine solche Hilfe ordne ich unter *Corona-Hilfen* ein. Da gab es diverse Programme/Hilfen/Konzepte.
Falls es bei dir um eine solche Rückforderung geht, (die du als Schaden bezeichnest) frage ich nach:
-Was passiert, wenn du die Frist nicht einhältst?
-Was passiert, wenn du deine Widerspruchsbegründung nicht in einer Frist vorlegst?
-Finden sich eigentlich die Konsequenzen lesbar?

Zitat (von go720410-22):
Zum Ablauf der Frist kam eine knappe Antwort, ich solle nicht mehr nachfragen, man würde ungefragt auf mich zukommen.
Steuerberater wissen idR, dass Fristen auch verlängert werden können. Ich halte 6 Wochen für quasi *keine Zeit*.

p.s.
Mir liegt zB. für einen Selbstständigen, der in 2020 eine solche *Corona-Hilfe*---Soforthilfe 2020 des Landes NRW über seinen StB beantragt hat, auch seit ca 1 Jahr die Rückforderung per Bescheid vor. Diese Forderung wurde inzwischen zum 3. Mal von der zuständigen Bez-Reg. mit jeweils neuer Frist an den Selbstständigen gesendet. Die Fristen sind längst abgelaufen, allerdings fand sich bisher nie eine lesbare Konsequenz.

Ob das andere Bundesländer für andere Hilfen anders geregelt haben, ist mir nicht bekannt.


-- Editiert von User am 8. Juli 2025 11:47

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#2
 Von 
go720410-22
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Anami,

vielen Dank für die schnelle und engagierte Rückmeldung.
Ja, es geht um Probleme im Rahmen der Corona-Hilfen, dabei um die Antragstellung/Abrechnung der Überbrückungshilfen II-IV.
Paket 1 = ÜH II+III, Paket 2 = ÜH III Plus + IV, davon sind nach aktuellem Stand :

- Paket 1:

abgerechnet (Bescheid liegt vor (stark zu meinem Nachteil..) Widerspruch eingereicht);

StB hat diverse Fehler, die ich ihm bereits während der Abrechnungsphase aufgezeigt habe, nicht korrigiert bzw. hat einen angeblichen "Änderungswunsch" übermittelt, dafür aber keinen Nachweis und klingt diesbezüglich sehr unglaubwürdig. Die Rückforderungssumme basiert einerseits auf durch den StB fehlerhaft berechneten/gemeldeten Zahlen sowie der Rückforderung einer Summe für Digitalinvestitionen, die der StB mir empfohlen hatte, deren Inhalt und Umfang ihm bekannt waren und die er in der Form nicht hätte empfehlen dürfen, da es zeitlich überhaupt nicht umsetzbar war (er hat schlicht und einfach wohl nicht gewusst, dass die Investitionssumme innerhalb des Förderzeitraums hätte komplett verwendet (respektive Zwischenrechnung) werden müssen). Darüber hat er nicht informiert, sonst hätte man die Investition niemals beantragt. Rechnungen, die in den Zeitraum fielen, die an- bzw. abrechenbar gewesen wären, hat er nicht eingereicht bzw. den Änderungsantrag versemmelt. (Die Regelung war in sich ja abstrus: es waren in meinem Fall nach Bewilligung nur 6 Wochen übrig vom Bewilligungszeitraum und bewilligte Summen mussten IM Zeitraum ausgegeben werden. Logisch, sinnvoll und nachvollziehbar wäre ein "Umsetzungszeitraum XY nach Bewilligung" gewesen. So ist es aber nicht, so will es die Bürokratie, auch wenn es keinen Sinn macht, und daran muss man sich halten. Und davon wusste er wohl nichts. Und ich in der Folge auch nicht, ergo: Beratungsfehler, wenn auch fahrlässig.)

- Paket 2:

Dann wollte er die Summen aufteilen und Investitionskosten in der Abrechnung ÜH III Plus geltend machen. Diese sind potentiell aber auf Antrag nur zulässig, wenn eine entsprechende Begründung beigefügt wird. Hat er nicht getan, man muss davon ausgehen, dass diese "Umschichtung" ins Abrechnungspaket 2 abgelehnt wird. Dazu kommen noch ein paar Tausend ungeklärte Differenzsumme in der Abrechnung zu Paket 2, die er auf Nachfrage nicht erläutert.

Es gab (ich glaube) 2023 die Möglichkeit der Fristverlängerung für die Abrechnung durch den StB, von dieser hat er maximal Gebrauch gemacht. Die Kanzlei war wohl sehr (eher übermäßig) ausgelastet und kam mit allem nicht hinterher. Ich habe Kontakt zu anderen Mandanten der Kanzlei, bei ALLEN sind dramatisch viele Fehler aufgetreten, allerdings sind das Mandanten im Steuerbereich, das hat nichts mit Coronahilfen-Abrechnung zu tun - gibt aber eine Tendenz wieder. Jedenfalls immer alles auf den letzten Drücker, dafür hatte er von mir auch die Freigabe, ich hatte mich ja auf seine korrekte Leistungserfüllung verlassen. Während dieser Zeit hatte ich ihn aber wie gesagt schon auf Fehler aufmerksam gemacht.. Dass es sich am Ende als so dramatisch darstellt, damit habe ich nicht gerechnet und bin aus allen Wolken gefallen.

Mittlerweile sind alle Fristen abgelaufen, die Abrechnungen eingereicht. Ich habe auf diese Fristen selbst nie Einfluss gehabt, alle Beantragung / Abrechnung läuft nur über Prüfende Dritte, ich habe keine Kontaktmöglichkeit mit der Abrechnungsstelle (IBB).

Zitat (von Anami):

-Suchst du eine Vertretung für den Vertragsstreit mit dem StB ? -> Ja.

-Was genau sollte der für dich und diese Frist machen? -> Seine Arbeit als prüfender Dritter, sorgfältig und korrekt.

-Könntest du selbst keine Fristverlängerung beantragen? -> Nein.

-Wann läuft welche wichtige Frist ab? -> Das kann ich nicht abschließend sagen, da alles über den StB läuft und ich keinen direkten Überblick habe. Ich habe nur den Bescheid bekommen mit Zahlungsziel, Möglichkeit zu Widerspruch. StB weicht mir aus. Daher die Fristsetzung vor 6 Wochen, ohne Ergebnis. Außer, dass die Uhr zu meinem Nachteil weitertickt...

-Was passiert, wenn du die Frist nicht einhältst? -> Welche, das Zahlungsziel? Dann geht alles wohl seinen normalen Gang, bis ich zahle, ob ich will oder nicht.

-Was passiert, wenn du deine Widerspruchsbegründung nicht in einer Frist vorlegst? -> Das wäre eher eine Frage fürs Forum, kann ich nicht beantworten. Ich habe den Widerruf fristgerecht und fristwahrend eingereicht, mit Hinweis: Begründung folgt. Wie lange ich dafür Zeit habe weiß ich nicht, steht auch nirgendwo. Die IBB teilt mir mit, Widerspruch ist eingegangen, sie werden aber nicht antworten.. ^^

-Finden sich eigentlich die Konsequenzen lesbar? -> Das verstehe ich nicht ganz.. Ganz am Ende aller Konsequenzen steht eine schmerzhafte Zahl, die ich nicht leisten könnte und damit existenzbedrohlich ist.


Auf abgelaufene Fristen oder Zahlungsaufforderungen, die eventuell verlängert werden könnten, möchte ich mich nicht verlassen. Ein Bescheid ist bindend, egal ob bald oder später, das dicke Ende kommt bestimmt.

Ich muss aktiv werden und das Ganze aufdröseln bzw. den StB zur Lösung verpflichten, one way or another. Entweder er bekommt es irgendwie gelöst durch Wiederaufnahmeverfahren oder er muss seine Haftpflicht bemühen, um den Schaden zu regulieren. Und einen Teil des sehr hohen Honorars, das ihn umso mehr zur Sorgfalt verflichtet, darf er aufgrund mangelnder Leistung auch gerne zurückgeben.

Das ist meine Auffassung der Dinge sowie die potentiellen Zukunft. Nur bin ich kein Anwalt :)
Ich traue mir zu, Dinge zu verstehen und selbst zu recherchieren, daher habe ich die Hoffnung, einem Anwalt möglichst wenig Arbeit aufzuhalsen bzw. die Quote Aufwand / RVG so attraktiv wie möglich zu machen.

Aber ohne Vertretung gehts nicht, das traue ich mir nicht zu...

Erklärung EDITs: paar sprachliche Korrekturen, meine Antworten in Fett, sieht bissen doof aus jetzt, lässt sich aber nicht rückgängig machen, da der Editor immer nach oben springt.. ;)

-- Editiert von User am 8. Juli 2025 14:02

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#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(39123 Beiträge, 6435x hilfreich)

Zitat (von go720410-22):
Seine Arbeit als prüfender Dritter, sorgfältig und korrekt.
Damit bist du hier leider falsch. Du fragst/schreibst in einem Meinungs-u. Diskussions-Laienforum zu Rechtsfragen, wo es keine Rechtsberatung gibt. Dir steht uU evtl. die Unterrubrik *Marktplatz* zur Verfügung---> Suche Anwalt für...
Zitat (von go720410-22):
Finden sich eigentlich die Konsequenzen lesbar? -> Das verstehe ich nicht ganz.
Achso. Sorry. Erst, wenn ein entspr. Bescheid von der IBB an dich selbst als Schuldner kommt, und man von dir selbst eine Summe X zurückfordert, sollte dort auch eine Konsequenz lesbar sein für den Fall, dass du dann nicht fristgerecht zurückzahlst. Dann findet sich in der RMB die Klagemöglichkeit.
Soweit ist es bei dir aber noch lange nicht.
Denn solange du oder über einen Dritten mit dem StB streitest und der IBB die Widerspruchsbegründung nicht vorliegt, passiert gar nichts. Weder wird die IBB antworten noch zurückfordern. Die wartet. Du darfst davon ausgehen, dass diese Stelle auch nicht grad Langeweile hat...
Zitat (von go720410-22):
Ein Bescheid ist bindend, egal ob bald oder später, das dicke Ende kommt bestimmt.
Die Frage ist also: WANN kommt es und WIE dick ist es dann noch, wenn es nach Widerspruch oder gar Klage kommt?
p.s.
Die NRW-Hilfe in dem mir bekannten Fall forderte auf mit dem Feststellungs-u. Erstattungsbescheid.---Dagegen geklagt hat diese Person nicht, weil weder sie selbst noch der StB noch ein Dritter wusste, gegen was konkret zu klagen wäre. Man hatte offenbar mit Wissen des StB 9k€ *falsch* investiert. Dieser Bescheid wurde also rechtskräftig, die Person ist heute nachweislich noch nicht zahlungsfähig.
Die NRW-Hilfe meldet sich etwa alle 3 Monate und gibt eine neue Frist. Ohne lesbare Konsequenz wie Mahnung, Vollstreckungsankündigung, Ratenzahlungsangebot. Ähnliches hörte ich aus dem Bundesland S-H.

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Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#4
 Von 
McGyver0815
Status:
Schüler
(150 Beiträge, 16x hilfreich)

Wäre nicht vor dem Rechtsanwalt ein Steuerberater nötig, der ihnen erstmal aufzeigt, ob und wo ein Schaden entstanden ist? Erstmal muss man dem Stb ja was zur Last legen (insbesondere unter Berücksichtigung ihrer Mitwirkung) und dann kann man den Fehler mit seiner Haftpflicht diskutieren

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#5
 Von 
3,141592653
Status:
Bachelor
(3111 Beiträge, 1255x hilfreich)

Ich wäre mir, vor allem bei diesen grandios durchdachten und durchgeführten Coronahilfen, nicht sicher, ob hier nicht sowieso ein Schaden in vergleichbarer Höhe entstanden wären. Wenn das der Fall ist, dann wäre weiteres Vorgehen eher sinnlos.

Signatur:

Ich schreibe was ich denke, auch wenn die Kleingeister das nicht vertragen können (und weinen :P)

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#6
 Von 
go720410-22
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Damit bist du hier leider falsch. Du fragst/schreibst in einem Meinungs-u. Diskussions-Laienforum zu Rechtsfragen, wo es keine Rechtsberatung gibt


Ja, ich weiss, dass es keine Rechtsberatung gibt, zumindest keine verbindliche, sondern dass es dem Austausch dient. Ich habe den Sachverhalt nur umfassend beschrieben, um es deutlicher zu machen, worum es geht bzw gehen soll - aber die eigentliche Frage war ja eine andere: wo finde ich einen Anwalt, da meine bisherigen Bemühungen fruchtlos geblieben sind..

Vielen Dank für den Hinweis auf den Marktplatz, vielleicht werde ich dort fündig.

Ggf. hat jemand noch weitere Vorschläge:

- warum ich potentiell bisher keinen gefunden habe (zu unattraktiv, komplex, unwirtschaftlich..?
- ist es besser, möglichst wenig zu sagen, um eher einen ersten Kontakt zu erzielen?
- welche Plattformen bieten sich an, um Anwälte zu finden?

Zitat (von Anami):
Erst, wenn ein entspr. Bescheid von der IBB an dich selbst als Schuldner kommt, und man von dir selbst eine Summe X zurückfordert, sollte dort auch eine Konsequenz lesbar sein


Wie gesagt, der Bescheid für Paket 1 liegt vor, Widerspruch eingelegt, Begründung noch nicht. Diese würde ich ggf lieber mit Unterstützung rechtssicher formulieren. Ich habe den Bescheid gerade nicht hier, vermutlich wird dort aber die Konsequenz aufgeführt sein. Wüsste nicht, was daran potentiell speziell sein sollte - der Betrag ist zahlbar bis, wenn nicht gezahlt wird, wird alles Weitere in Gang gesetzt, Pfändung oä.

Dick ist das Ende, in Zahlen ausgedrückt, 17t€ aus Paket 1, weitere paar Tausend € Paket 2.
Weiterer Wert würde ich sagen: Schaden durch Verdienstausfall, rückzahlbares Honorar durch Mangelleistung.

Zitat (von McGyver0815):
Wäre nicht vor dem Rechtsanwalt ein Steuerberater nötig, der ihnen erstmal aufzeigt, ob und wo ein Schaden entstanden ist?


Ein Steuerberater per se nicht, es sollte ein Prüfender Dritter (können auch Buchhalter oä sein) mit Kompetenz in Coronahilfen sein. Es ist aber alles doppelt und dreifach geprüft, auch mit Deep Research, aufgearbeitet und dokumentiert. Das muss m.M.n. nicht nochmal geprüft werden, da es ein Anwalt potentiell ebenfalls prüfen muss, wenn er rechtlich aktiv werden soll.

Zitat (von 3,141592653):
Ich wäre mir, vor allem bei diesen grandios durchdachten und durchgeführten Coronahilfen, nicht sicher, ob hier nicht sowieso ein Schaden in vergleichbarer Höhe entstanden wären.


Das empfinde ich, sorry, als nicht zielführend. Weder weisst du worum es geht, noch hast du vermutlich wahrsagerische Fähigkeiten. Die Maßnahmen wurden bewertet, bewilligt, umgesetzt. Nur FALSCH BERATEN UND FALSCH ABGERECHNET. Das hat nichts mit unternehmerischem Fehlverhalten oder Misserfolg zu tun. Bitte vorher überlegen, ob so ein Kommentar sein muss, Danke. (Auch wenn das jetzt kleingeistig klingen sollte)

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#7
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(39123 Beiträge, 6435x hilfreich)

Zitat (von go720410-22):
vermutlich wird dort aber die Konsequenz aufgeführt sein.
In dem mir bekannten Bescheid findet sich eben nur die Frist zur Rückzahlung und die RMB mit der Klagemöglichkeit. Alle weiteren *Schreiben* sind seitdem ohne jede Konsequenz. Ich will nicht soweit gehen, dass dieser Gläubiger vorsichtig bettelt... aber wenn tats. Konsequenzen genannt werden, wird der Schuldner darauf reagieren müssen. Der kann nichts mehr mit seinem StB oder Dritten tun. Jetzt kann er nicht zahlen ...und will auch nicht, weil noch nichts droht.
Zitat (von go720410-22):
Diese würde ich ggf lieber mit Unterstützung rechtssicher formulieren
Das ist wirklich deutlich geworden. Du müsstest also einen solchen willigen Experten finden. Mir fällt keiner ein.
Zitat (von go720410-22):
Dick ist das Ende,
Oder lässt sich am Ende die IBB auf einen Vergleich ein? Oder auf Raten oderoder?
Zitat (von go720410-22):
Weiterer Wert würde ich sagen: Schaden durch Verdienstausfall, rückzahlbares Honorar durch Mangelleistung.
Das verstehe ich jetzt nicht. Wem ist seit Ausgabe der Hilfesummen ein Schaden entstanden? Dir doch wohl nicht--- du hast mit IBB-Geldern die C-Zeit überbrücken können.
Ich werde trotzdem nochmal rein: [i]Investitionen[/i] sollten mW nicht getätigt werden.

Zitat (von go720410-22):
Es ist aber alles doppelt und dreifach geprüft, auch mit Deep Research, aufgearbeitet und dokumentiert.
Kannst du deine *Aufarbeitung* nicht selbst als W-Begründung zur IBB schicken?
Und erst, wenn der Widerspruch abgelehnt würde, ergibt sich die Klage dagegen, dann durch einen Anwalt, (der auch erst in diesem heißen Eisen) Experte werden müsste . :sad:

Frage: Hat die IBB denn überhaupt einen Widerspruch zugelassen?
In dem mir bekannten NRW-Fall ging nur Rückzahlung oder Klage gegen den Bescheid.

Ich nehme an, du hast den Kommentar von @3,14 missverstanden.

btw. grad sah ich im TV irgendeine Reportage über eine junge StB, die sich über das Corona-Soforthilfe-Programm ausließ. Es scheint dermaßen komplex und verknotet bis zerfitzt zu sein, dass da keiner ran will.
...und deshalb evtl. die Gläubiger auch (noch) nicht forsch fordern? Das aber ist nur meine *Ahnung* und Wahrnehmung.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#8
 Von 
go720410-22
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Hi,

bitte entschuldige die späte Rückmeldung, ich komme erst jetzt dazu.

Zitat (von Anami):
Das verstehe ich jetzt nicht. Wem ist seit Ausgabe der Hilfesummen ein Schaden entstanden? Dir doch wohl nicht--- du hast mit IBB-Geldern die C-Zeit überbrücken können.


Deshalb habe ich es einigermaßen umfassend ausgeführt. In Kurzform: es wurden Coronahilfen zur Unterstützung bei Betriebskosten beantragt und bewilligt, diese wurden allerdings ebenfalls falsch abgerechnet, weil der StB einfach Fehler in der Abrechnung verursacht hat (vermutlich eher Mitarbeiter*in, die Kanzlei war nach eigener Aussage überlastet und an allen Ecken und Enden wurden rechnerische und Fehler anderer Art gemacht..). Aber darum geht es nicht maßgeblich, es geht beim Großteil der Summe um bewilligte Investitionskosten für Digitalisierung, konkret um den Aufbau einer neuen Webseite für eine Dienstleistung, die wir mit der Unternehmenskompentenz aufgebaut haben, um den Zeitraum des durch die Corona-Maßnahmen verursachten Auftragstops unserer eigentlichen Arbeit zu überbrücken. Keiner wusste, wie lange Corona dauert, die Fortführung durch den AG wurde immer wieder verschoben, heute ist dieser (ein sehr großer Konzern..) in der Folge insolvent. Meine Mitarbeiter waren auf den eigentlichen Einsatzzweck spezialisiert, solche Mitarbeiter / Kompetenz findet man nicht einfach so, es war schwer genug diese überhaupt zu finden. Diese mussten gehalten werden und mit der Kompetenz etwas angefangen - daher eine Neuausrichtung und dazu die Webseite.

Ja, die Richtlinien / Antragstellung könnte man als komplex bezeichnen, ich persönlich empfinde sie jetzt nicht als dramatisch, ich habe es mir selbst angesehen. Aber in der chaotischen Zeit wurde nicht alles gut kommuniziert, teilweise wurden Regelungen angepasst / geändert, die Informationen dazu waren schwer zu finden, alles war überlastet. Ich glaube aber nicht, dass es unmöglich war / gewesen wäre und auch nicht, dass es große Fehler seitens der Vergabestelle gab - sonst wäre sehr vieles strittig und es gäbe dauerhaft Streitigkeiten um Rückforderungen etc.

Die Fehler, die der StB gemacht hat, sind offensichtlich und hätten vermieden werden können / müssen. Die zugrundeliegenden Richtlinien waren klar formuliert, für Antrag und Abrechnung, und er hat alles versemmelt. Wirklich , auf ganzer Linie so viele Fehler, das muss man jetzt wirklich nicht auf "ist das wirklich so, kann er da was für, hat das jemand geprüft" schieben, es IST so.

Kann ja auch vorkommen, nur muss man es dann eben aufräumen und die Verantwortung übernehmen.

Zur Begründung des Widerspruchs durch mich: Nein, das will ich nicht, weil ich mich damit nicht auskenne und nicht weiss, welche rechtliche Verbindlichkeit mein (potentiell nicht ausreichend formulierter) Widerspruch haben kann. Daher habe ich diesen erstmal ohne Begründung fristwahrend eingelegt.

Zitat (von Anami):
Frage: Hat die IBB denn überhaupt einen Widerspruch zugelassen?


Siehst du, das wirft für mich ein rechtliches Fragezeichen auf. Warum sollte sie den Widerspruch nicht zulassen? Ich habe den Bescheid (durch den StB) bekommen, mit Frist für Widerspruch von 4 Wochen. Diese Frist habe ich eingehalten - ich wüsste nicht, warum ich keinen Widerspruch einlegen dürfte bzw. warum die IBB diesen nicht zulassen sollen dürfte. Dafür ist er ja da, das wurde auch so angegeben und wenn ich es nicht gemacht hätte, DANN wäre der Bescheid bindend.

Zitat (von Anami):
Ich nehme an, du hast den Kommentar von @3,14 missverstanden.


Das kann natürlich sein und dann würde ich mich entschuldigen. Wenn damit gemeint sein soll, dass die Coronahilfen in sich falsch formuliert sind und dadurch der Schaden entstanden wäre / sein könnte, dann wäre das an anderer Stelle als Formfehler angreifbar. Oder ich verstehe den Text einfach nicht. Welcher Schaden in vergleichbarer Höhe soll denn durch wen oder was entstanden sein?

Zusammenfassend nochmal: es gab Richtlinien zur Antragstellung / Abrechnung, diese wurden nicht korrekt berücksichtigt, zusätzlich gab es "klassische" Fehler in der Berechnung.

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#9
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(39123 Beiträge, 6435x hilfreich)

Zitat (von go720410-22):
Deshalb habe ich es einigermaßen umfassend ausgeführt
Ja. Wir kommen auch schon fast wieder zum Anfang.
Zitat (von go720410-22):
Es geht um einen potentiellen vertragsrechtlichen Streitfall mit Schadensersatzforderung gg. einen als "prüfenden Dritten" beauftragten Steuerberater, der mich bei der Beantragung / Abrechnung von Überbrückungshilfen vertreten hat
Damit faltest du hier 2 oder 3 potentielle Fälle auf.
a) Rechtsstreit mit dem StB
b) Unterstützung bei deiner Widerspruchsbegründung zu Paket 1
c) später noch bei Paket 2

Zitat (von go720410-22):
bewilligte Investitionskosten für Digitalisierung
Meine Kurzform: Diese Corona-Überbrückungshilfen wurden mW grds. nicht für Investitionen zur Verfügung gestellt. Auch nicht für Überbrückungs-Investitionen. Sie sollten idR Liquiditätsengpässe abfedern oder auffangen.

Zitat (von go720410-22):
Die Fehler, die der StB gemacht hat, sind offensichtlich und hätten vermieden werden können / müssen.
Wenn das so IST, dann ganz kurz, sorry: Hier in diesem Forum wirst du keine Person finden, die sich deiner Verzweiflung annimmt und als Dritter gegen den StB vorgeht...und/oder deinen vorformulierten Widerspruch prüft/ändert/abnickt...

Zitat (von go720410-22):
Ich habe den Bescheid (durch den StB) bekommen, mit Frist für Widerspruch von 4 Wochen.
Ach so. Danke für die späte Info. Oben fehlt das oder ich hatte es in den Kapiteln überlesen.

Zitat (von go720410-22):
welche rechtliche Verbindlichkeit mein (potentiell nicht ausreichend formulierter) Widerspruch haben kann.
A) Der W. kann als zulässig, aber unbegründet abgelehnt werden.
B) Der W. kann teilweise Anerkennung finden.
C) Die IBB erkennt den W. komplett an.
...Die Ibb antwortet dir in jedem Fall entsprechend.
Die Möglichkeit zur Klage am zuständigen VG wird dir als Rechtsbehelfsbelehrung mitgeteilt.

Zitat (von go720410-22):
Zusammenfassend nochmal:
Du kannst wählen:
a) du wartest auf den StB
b) du traust dich, die Widerspruchsbegründung gegen den Bescheid selbst an die IBB zu senden.
c) du findest einen Dritten, der in deinem Auftrag agiert

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Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#10
 Von 
drkabo
Status:
Legende
(18800 Beiträge, 10170x hilfreich)

Ist die Sachlage denn einigermaßen aufgeklärt? Sprich:
Wenn der Steuerberater von Anfang an ordentlich gearbeitet hätte, hätten Sie die Corona-Hilfen trotzdem bekommen? Und wenn der Steuerberater von Anfang an ordentlich gearbeitet hätte, müsste jetzt auch nichts zurückgezahlt werden?

Ich kann mir nämlich vorstellen, dass der Grund für die Zurückhaltung der Anwälte darin liegt, dass man erst ein "wie wäre alles gelaufen, wenn alle alles von Anfang an richtig gemacht hätten"-Szenario braucht - und das optimalerweise in gerichtsverwertbarer Form. Und das können Anwälte auch nicht aus dem Hut zaubern.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#11
 Von 
go720410-22
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich hatte zu Beginn des Threads nicht gesagt, dass ich hier im Forum Hilfe oder einen Anwalt suche, sondern dass ich bislang vergeblich einen Anwalt gesucht habe, aber ohne Erfolg. Ich hatte die Hoffnung, dass ich erfahren kann, warum ich keinen finde oder wie ich meine Chancen darauf verbessern könnte.

Das der Bescheid zu Paket 1 vorliegt (inkl. fristgerechtem Widerspruch durch mich) und der zu Paket 2 noch aussteht, hatte ich bereits mitgeteilt, aber kann in dem Ganzen untergegangen sein.

Die Coronahilfen sind vollkommen rechtens, darüber müssen wir finde ich auch nicht diskutieren. Es wurden Betriebskosten berechnet, diese wurden beantragt und bewilligt. Darüber hinaus gab es konkret die zusätzliche Möglichkeit, in Digitalisierungsmaßnahmen zu investieren und das ebenfalls zu beantragen.

Das wurde nach Beratung durch den StB durch den StB vorgenommen. Und dabei, jetzt zum wiederholten Mal, sind Fehler entstanden, einerseits weil der StB die Förderrichtlinien falsch angewendet hat bzw sich über Detail wohl einfach nicht im Klaren war, zusätzlich wurden Fehler in der Berechnung (durch den StB) bei der Abrechnung gemacht, darüberhinaus (der große Posten) wurden zuordbare Belege nicht eingereicht (durch den StB) und dann als "Ausrede / Lösungsidee" diese Posten ins Paket 2 genommen. Dort dürfen sie aber nur im begründeten Ausnahmefall angesetzt werden, die Begründung hat der StB nicht geliefert und auch diesbezüglich nicht mit mir kommuniziert, weil er es WIEDER nicht wusste.

Man könnte meine, dass hier die Erfahrung dafür spricht, dass der Mandant (ich) i.d.R. der ist, der Fehler macht, ein StB aber weniger bis nie. Könnte man annehmen, hätte ich auch gedacht und mich darauf verlassen. U.A. dafür MUSS es ein "prüfender Dritter" sein, der die Hilfen beantragt / abrechnet, weil er der Garant dafür ist, dass es korrekt gemacht wird. Dazu der Fakt, dass er 4x 2.500€, in Summe 10.000€, für seine Leistung bekommen hat, für die erstmalige Prüfung der Betriebskosten (verschwindend, einfach) sowie die 3-malige Frage: "ist das noch so?". Mit dem Honorar geht eine ERHÖHTE SORGFALTSPFLICHT einher, unabhängig davon, dass er seine Arbeit egal wie hoch bezahlt korrekt macht.

Zitat (von drkabo):
Wenn der Steuerberater von Anfang an ordentlich gearbeitet hätte, hätten Sie die Corona-Hilfen trotzdem bekommen? Und wenn der Steuerberater von Anfang an ordentlich gearbeitet hätte, müsste jetzt auch nichts zurückgezahlt werden?


Exakt. Ich würde es jetzt auch ungern nochmal erklären. Es ist ja OK, dass ich auf den Prüfstand gestellt werde, ob das nicht vielleicht ein Hirngespinst meinerseits ist und völlig aussichtslos - aber ich wäre echt dankbar dafür, wenn wir ab jetzt davon ausgehen könnten, dass der StB die Fehler gemacht und zu verantworten hat.

Zitat (von Anami):
Damit faltest du hier 2 oder 3 potentielle Fälle auf.
a) Rechtsstreit mit dem StB
b) Unterstützung bei deiner Widerspruchsbegründung zu Paket 1
c) später noch bei Paket 2


Es geht mir primär um die Vertretung gg. den StB in Kommunikation und falls es eskaliert auch vor Gericht.

Die Widerspruchsbegründung möchte ich gerne richtig machen. Wenn derselbe/dieselbe Anwalt/Anwältin das machen kann, gerne, ansonsten kann ich das entkoppeln.

Paket 2 ist die Folge von Paket 1, gehört in denselben Sachverhalt, derselbe StB, ist dieselbe Beauftragung. Die Abrechnung für Paket 2 ist vom StB eingereicht und liegt mir vor (daher weiss ich ja, dass diese nach hinten losgehen wird), der Bescheid dazu steht noch aus. Wie lange es dauert, keine Ahnung, für Paket 1 haben sie etwa 1,5 -2 Jahre gebraucht.

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#12
 Von 
drkabo
Status:
Legende
(18800 Beiträge, 10170x hilfreich)

Ich glaube jetzt zu wissen, warum Sie keinen Anwalt finden:

Erstens:
Die "Zweigleisigkeit". Einerseits wollen Sie gegen die Rückforderung vorgehen, obwohl die Rückforderung ja berechtigt ist, wenn der Steuerberater Fehler gemacht hat. Dann wollen Sie gegen den Steuerberater vorgehen, obwohl der Schaden noch nicht klar ist (keine rechtskräftige Rückforderung, weil Widerspruch noch läuft).

Zweitens:

Zitat (von go720410-22):
aber ich wäre echt dankbar dafür, wenn wir ab jetzt davon ausgehen könnten, dass der StB die Fehler gemacht und zu verantworten hat.

Wenn Sie das auch von Ihrem Anwalt erwarten, ist klar, dass die abwinken.
Wenn Sie erfolgreich gegen den Steuerberater vorgehen wollen, reicht "ausgehen, dass der StB einen Fehler gemacht hat" nicht aus. Schadensersatzfirderungen müssen quasi einen Vergleich zwischen "ist" (was haben Sie jetzt in der Tasche) und "soll" (was hätten Sie jetzt in der Tasche, wenn von Anfang an alles ordentlich gewesen wäre) enthalten.
D.h. Sie brauchen eine gerichtsverwertbare(!) Berechnung, welche Hilfen Sie in welcher Höhe bekommen hätten (und was davon zurück gezahlt hätte werden müssen), wenn alles von Anfang an ordentlich gewesen wäre. Das traut sich kein Anwalt zu, weil Sie dafür einen weiteren Steuerberater brauchen.

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Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#13
 Von 
go720410-22
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Die "Zweigleisigkeit". Einerseits wollen Sie gegen die Rückforderung vorgehen, obwohl die Rückforderung ja berechtigt ist, wenn der Steuerberater Fehler gemacht hat. Dann wollen Sie gegen den Steuerberater vorgehen, obwohl der Schaden noch nicht klar ist (keine rechtskräftige Rückforderung, weil Widerspruch noch läuft).


Ich will nicht gegen die Rückforderung vorgehen, sondern bestenfalls (auch im Interesse des StB) eine Wiederaufnahme erwirken. Damit der Bescheid neu geprüft und bestenfalls korrekt beschieden wird. Sollte das nicht möglich sein ist der Schaden eingetreten und dann ist zu klären, wer diesen zu verantworten hat und ggf dafür gerade stehen muss.

Gegen den Steuerberater möchte ich aus vielen, größtenteils genannten Gründen vorgehen. Weil die Leistung mangelhaft ist, zu Schaden geführt hat und weil er nicht tätig wird, obwohl er vertraglich dazu verpflichtet ist. Der Schaden, zum nunmehr wiederholten Mal, liegt in der Rückforderung (festgesetzt im Bescheid), der durch Fehler des StB überhaupt erst in der vorliegenden Form zustande gekommen ist. Und dem zu erwartenden Schaden (auch wenn noch nicht eingetreten), da die Abrechnung von Paket 2 fehlerhaft, aber eingereicht ist und in der Folge auch mit entsprechendem Ergebnis (=Schaden, dann) unabwendbar zu rechnen ist.

Zitat (von drkabo):
Zweitens:

Zitat (von go720410-22):
aber ich wäre echt dankbar dafür, wenn wir ab jetzt davon ausgehen könnten, dass der StB die Fehler gemacht und zu verantworten hat.


Wenn Sie das auch von Ihrem Anwalt erwarten, ist klar, dass die abwinken.


Wir sind doch hier in dem Forum, da geht es um theoretischen Austausch, nicht um verbindliche Beratung. Es macht keinen Sinn, dass ich alles hier doppelt und dreifach vollumfänglich ausführe. Ich erwarte selbstverständlich nicht, dass ein Anwalt davon ausgeht, ohne es geprüft zu haben oder dass es jemand geprüft hat, der es prüfen kann. Es gibt einige Anwalte mit Spezialisierung Steuerrecht, darum geht es hier aber gar nicht. Der Prüfende Dritte ist zufällig Steuerberater, man kann bei einem Steuerberater ja auch davon ausgehen, dass er sich mit BWA bzw. Betriebskosten, Zahlen und Formalitäten auskennt und daher passende Grundvoraussetzungen mitbringt, um sich in die Förderthematik bzw. ÜH einzuarbeiten - um dann die Leistung als Prüfender Dritter zuverlässig anbieten zu können.

Es ist alles dokumentiert, von Kommunikation, Belegen, Sachverhalt mit Förderrichtlinien, Abrechnungen etc. Der Sachverhalt ist komplex, aber wirklich nicht so komplex, dass man ihn nach Durchsicht der Dokumentation nicht verstehen und mit den frei zugänglichen Förderrichtlinien abgleichen kann. Alternativ kann es auch ein anderer StB mit Sachkenntnis bewerten oder ein Gutachter.

Aber irgendwo muss man ja mal anfangen. Und natürlich schreibe ich keine Kanzleien an mit dem Inhalt "alles bereits klar, können Sie so übernehmen, bitte klagen, ich übernehme das Risiko". Erwartet ja auch keiner. Ich hätte nur gedacht, dass es irgendwie gut wäre, wenn alles übersichtlich dokumentiert ist, damit jemand damit was anfangen kann. Es gibt sicher andere, die suchen Hilfe, aber man muss ganz von vorne im Chaos anfangen.

Aber vielleicht liege ich damit ja grundlegend falsch.

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#14
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(39123 Beiträge, 6435x hilfreich)

Zitat (von go720410-22):
wenn wir ab jetzt davon ausgehen könnten, dass der StB die Fehler gemacht und zu verantworten hat.
Dann müsstest du ab jetzt gegen den StB vorgehen.

HIER unter--Generelle Themen-- findest du aber keine Unterstützung oder gar Vertretung.

ODER
Ein gefundener Dritter könnte oder müsste dazu deine pot. W-Begründung prüfen und ggfls. bearbeiten und mit deiner Vollmacht der IBB senden.
ODER
müsste ganz neu anfangen ???...illusorisch, finde mal einen Experten zu versemmelter Vorlage und zu Rückforderungen von C-Hilfen.
Hätte eine interessierte Person mit entspr. Expertise hier mitgelesen und dir uU sogar geantwortet... wären wir jetzt garantiert nicht mehr hier. :sad:

Eine Wiederaufnahme ?? Jetzt? Jetzt liegt lediglich ein Bescheid vor, gegen den widersprochen werden darf.
Die IBB wartet und lässt den Bescheid noch nicht rechtskräftig werden, damit dagegen geklagt werden könnte.

Zitat (von go720410-22):
da geht es um theoretischen Austausch
Es beteiligt sich aber leider kein User, der genau wüsste, wie und was man bei deinem Status in dieser Angelegenheit nun zielgerichtet tun könnte oder an wen man sich wenden könnte. Weder Steuerrechtler noch Verwaltungsrechtler noch Verfahrensrechtler.
Weder verbindlich noch unverbindlich. Sorry, du suchst am falschen Platz.

Und ich habe mich nur beteiligt, weil ich einen Bekannten in nur entfernt ähnlicher Lage habe...nicht umsonst wurde dem schon empfohlen, abzuwarten, bis Konsequenzen drohen. Was ich dazu schrieb, kannst du aber auch gern komplett vergessen.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#15
 Von 
go720410-22
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Alles gut, ich danke dir so oder so für deine Zeit, das ist nicht unerheblich und nicht selbstverständlich. Den anderen ebenso.

Vielen Dank auch für die Einschätzung, daraus kann ich sicher was mitnehmen.

Vielleicht haben wir auch etwas aneinander vorbei geredet oder ich mich nicht klar genug ausgedrückt. Es ging mir auch nie primär um die Einschätzung der Sache, sondern eben um die Einschätzung, warum ich keinen Anwalt finde bzw. gefunden habe.

Das ist mir noch nicht ganz klar, aber auch nicht weiter wild, ich werde einfach weitersuchen.

Ich wollte wissen, ob Anwälte grundlegend überlastet sind (wie Ärzte) und deswegen ablehnen, oder ob es wirtschaftlich zu unattraktiv ist, viel Aufwand zu haben bei Abrechnung nach RVG bei diesem (potentiellen) Streitwert oder ob es einfach ein Thema ist, mit dem nicht viele Erfahrung haben und daher das Eisen ablehnen. Oder ablehnen, WEIL sie Erfahrung damit haben.

Und ob es eine sinnvolle Strategie gäbe, wie man eher in Kontakt kommt und nicht abgelehnt wird.

Ich werde es herausfinden.

Vielen Dank nochmal und einen schönen Abend allerseits.

PS: Bzgl. Wiederaufnahme, ich hatte da lose Wiederaufnahme eines Verwaltungsakts nach § 51 VwVfG im Kopf. Das wäre nach Beweislage (sollte eine Schuld des StB festgestellt sein) möglich und könnte den (an sich bereits abgeschlossenen) Verwaltungsakt (Bescheid) wieder aufnehmen lassen. Falls nicht möglich aber Schuld von StB bewiesen (anderer Prüfer, StB, Gutachter..) wäre Schadensersatzklage eine andere Möglichkeit. Könnte ich mir vorstellen.

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