Vertretung von Behörden bei Gericht

10. April 2017 Thema abonnieren
 Von 
Mappe
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Vertretung von Behörden bei Gericht

Leider habe ich - trotz Recherge - bisher nichts zum nachfolgenden Thema gefunden.

Ist es bei Gericht zulässig, das sich eine Behörde von jemanden vertreten lässt, der nur mit Mitarbeiter Behörde + maschinenschriftlichem Nachnamen und "gezeichnet" Auftritt, sich vertreten lässt?

Theoretisch hätte so ein Schreiben auch der Hausmeister oder "weiß-der-Geier-wer" unterschreiben können.

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38481 Beiträge, 14013x hilfreich)

Ja, warum nicht?

wirdwerden

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#2
 Von 
Ed Wood
Status:
Schüler
(349 Beiträge, 249x hilfreich)

Zitat:
Theoretisch hätte so ein Schreiben auch der Hausmeister oder "weiß-der-Geier-wer" unterschreiben können.

Aber warum sollte der Hausmeister oder weissdergeier das tun sollen? Es gibt keinerlei Grund.
Mal davon abgesehen, dass es vor Gericht auffallen dürfte, wenn plötzlich 2 Behördenvertreter auftauchen: Der echte und der Hausmeister. Da sich daraufhin logischerweise schnell überprüfen ließe wer der echte ist, wäre der Hausmeister oder auch der Geier sehr dumm, das erst zu versuchen.

Ohne etwas unterstellen zu wollen, irgendwie geht mir das hier ein bisschen in Richtung "Reichsbürger", die aufgrund vermeintlicher Formfehler allem und jedem die Legitimation absprechen wollen.

Kann mich natürlich auch irren. :)

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Sofern die Behörde nicht durch Gesetze/Verordnungen/Vorschriften daran gehindert ist und das Gericht das akzeptiert, kann sie sich sogar durch den Busfahrer oder den Postboten vertreten lassen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
guest-12328.06.2022 18:42:04
Status:
Praktikant
(770 Beiträge, 247x hilfreich)

Zitat (von Ed Wood):
Aber warum sollte der Hausmeister oder weissdergeier das tun sollen? Es gibt keinerlei Grund.


Zitat (von Harry van Sell):
Sofern die Behörde nicht durch Gesetze/Verordnungen/Vorschriften daran gehindert ist und das Gericht das akzeptiert, kann sie sich sogar durch den Busfahrer oder den Postboten vertreten lassen.


Eine Behörde wird durch irgendjemanden vertreten, letztendlich durch einen Menschen aus Fleisch und Blut. Der wird dann als "Prozeßbevollmächtigter" benannt. Das kann durchaus ein Hausmeister, ein Postbote oder ein Busfahrer sein.

Es muß nur klar erkennbar sein, wer hier klagt bzw. verklagt wird. Zum Beispiel:

Stadt Entenhausen
Die Oberente
Geldspeicherbehörde
Prozeßbevollmächtigter bzw. vertreten durch Dagobert Duck

Eine Berufsangabe wie Hausmeister, Postbote oder Busfahrer ist entbehrlich, kann aber als informativer Zusatz enthalten sein.

Im wirklichen Leben ist das aber etwas komplizierter. Stichworte hierzu sind Rechtsträgerprinzip, Behördenprinzip, Verwaltungsaufbau der verschiedenen Bundesländer (zwei- und dreistufig) und der Bundesrepublik Deutschland. Dazu müßte man aber was im Internet finden.


-- Editiert von BudWiser am 11.04.2017 05:50

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38481 Beiträge, 14013x hilfreich)

Kleine Korrektur. Derjenige, der vor Gericht auftritt für die Behörde muss nicht benannt sein. Weiss man ja auch häufig gar nicht bei Beginn des Verfahrens.

wirdwerden

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#6
 Von 
guest-12328.06.2022 18:42:04
Status:
Praktikant
(770 Beiträge, 247x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Kleine Korrektur. Derjenige, der vor Gericht auftritt für die Behörde muss nicht benannt sein. Weiss man ja auch häufig gar nicht bei Beginn des Verfahrens.


Stimmt.

Strenggenommen ist ein "Mensch aus Fleisch und Blut" auch nicht Prozeßbevollmächtigter der rechtlich unselbständigen Verwaltungseinheit "Behörde".

In natura können dann der Hausmeister oder Postbote oder Busfahrer oder alle drei gemeinsam vor Gericht auftreten.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Mappe
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat:
Es muß nur klar erkennbar sein, wer hier klagt bzw. verklagt wird. Zum Beispiel:
Stadt Entenhausen
Die Oberente
Geldspeicherbehörde
Prozeßbevollmächtigter bzw. vertreten durch Dagobert Duck


Danke, inzwischen habe ich auch den entsprechenden Paragraphen gefunden ZPO § 80 (Prozessvollmacht muss bei Gericht vorliegen).

Angenommen es bestehen Zweifel ob die Person berechtigt ist, die Behörde zu vertreten, könnte man Einsicht in die Vollmacht verlangen?

Wie soll man bei der lediglichen Angabe von einem Nachnamen und gezeichnet feststellen können, ob die Person auch tatsächlich jene ist, die in der Vollmacht angegeben wurde?

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12328.06.2022 18:42:04
Status:
Praktikant
(770 Beiträge, 247x hilfreich)

Zitat (von Mappe):

Danke, inzwischen habe ich auch den entsprechenden Paragraphen gefunden ZPO § 80 (Prozessvollmacht muss bei Gericht vorliegen).


Da bist du auf dem völlig falschen Dampfer.

Eine Behörde ist lediglich eine "Verwaltungseinheit" und hat einen "Rechtsträger".

Beispiel Polizeibehörde: der Rechtsträger wäre das Innenministerium. Das Innenministerium wäre dann "Prozeßbevollmächtigt". Und der Prozeßbevollmächtigte schickt dann einen Vertreter zum Gericht. Das muß nicht zwangsläufig der sein, der zuvor Schreiben verfaßt hat. Also Hausmeister verfaßt die Schreiben und der Busfahrer wird zur Verhandlung geschickt.

Um welche Behörde handelt es sich?

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Mappe
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Um das Jobcenter

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38481 Beiträge, 14013x hilfreich)

Nochmals: einer Vollmacht bedarf es, wenn der Betroffene von einer externen Person vertreten ist. Nicht, wenn sich das Amt selbst vertritt. Du musst dich ja auch nicht selbst bevollmächtigen, um für Dich bei Gericht aufzutreten.

wirdwerden

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