Darf ein Paketbote die persönliche Übergabe eines Paketes an der Haustür verweigern, nur weil kein Name an der Tür steht? Es geht um ein Einzelhaus mit deutlich erkennbarer Hausnummer in einer kleinen Dorfgemeinschaft, in der man sich normalerweise kennt (auch den Postboten) so dass dies seit Jahren kein Problem war. Nun hat der Paketbote gewechselt und der neue hat die persönliche Übergabe der Pakete an die in der Tür stehenden Person verweigert mit diesem Argument- Person war der auf dem Paket genannte Empfänger und war bereit sich auszuweisen. Er hat sie am ersten Tag noch übergeben aber sehr vehement darauf verwiesen, am 2. Tag ist er ganz bewusst am Haus vorbei gefahren und hat die Person die an der Tür bereit stand ignoriert und hat später lt Sendestatus das Paket als unzustellbar zurück gehen lassen.
Ich kann verstehen dass insbesondere ein neuer Postbote evtl nichts blind einwirft in einen unmarkierten Briefkasten. Aber wenn jemand da ist, die Tür öffnet??
Heute (Tag 3), nachdem er angehalten hat, ausgestiegrn ist, den Empfänger angesprochen und nochmals auf den fehlenden Namen am Briefkasten hingewiesen hat, wollte er der dann die Pakete wieder mit ins Auto nehmen.
Das ist doch Schikane? Er ist dann sogar handgreiflich geworden, hat meinen 70jährigen Vater regelrecht verprügelt, als dieser in seiner Hilflosigkeit versucht hat, die Pakete an sich zu nehmen. Gibt es da eine Rechtsgrundlage auf die sich der Paketbote berufen kann?
Verweigerung der Paketzustellung
4. Dezember 2020
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Frage vom 4. Dezember 2020 | 20:10
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Verweigerung der Paketzustellung
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#1
Antwort vom 4. Dezember 2020 | 23:13
Von
Status: Unbeschreiblich (128687 Beiträge, 41018x hilfreich)
Zitatund der neue hat die persönliche Übergabe der Pakete an die in der Tür stehenden Person verweigert mit diesem Argument :
Das ist aber kein Argument.
Hier sollte man den Zustellstützpunkt als ersten Schritt gerichtsfest auffordern das zu unterlassen.
ZitatEr ist dann sogar handgreiflich geworden, hat meinen 70jährigen Vater regelrecht verprügelt, als dieser in seiner Hilflosigkeit versucht hat, die Pakete an sich zu nehmen. Gibt es da eine Rechtsgrundlage auf die sich der Paketbote berufen kann? :
Durchaus, das verprügeln dürfte Notwehr bei der Abwehr eines versuchten Raubes sein. Bei einer Anzeige könnte das sogar unangenehme Folgen für den Vater haben.
#2
Antwort vom 5. Dezember 2020 | 12:21
Von
Status: Unbeschreiblich (36995 Beiträge, 6227x hilfreich)
Da hatte der Bewohner oder dein Vater doch fast 3 Tage Zeit und Gelegenheit, den Namen anzubringen? Wenn schon nicht auch gleich an der Tür?ZitatHeute (Tag 3), :
Wie kommt dein Vater dazu, dem Zusteller die Pakete zu entreißen? Er wurde doch mehrfach auf den Grund hingewiesen, selbst, wenn der übertrieben scheint.
Heute sollte der Name dran stehen, wenn man weiteren Streit und Stress vermeiden will... der Zusteller schaut garantiert ganz genau hin.
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https://www.dhl.de/content/dam/images/pdf/dhl-agb-paket-express-national-012020.pdf
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