Verzicht auf den Zugang der Annahmeerklärung der Bank in Schriftform

29. Januar 2018 Thema abonnieren
 Von 
fb483061-7
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Verzicht auf den Zugang der Annahmeerklärung der Bank in Schriftform

Sehr geehrte Damen und Herren,

in Verbindung mit einer Baufinanzierung mit der Deutschen Bank, soll man als Verbraucher im Darlehensvertrag auf einer gesonderten Seite Unterschreiben, dass man auf den Zugang der Annahmeerklärung seitens der Bank in Schriftform verzichtet.
Die Verzichtsbekundung zeichnet die Bank neben meiner Unterschrift auch noch gegen.

Ich habe versucht mich via Google in die Thematik einzulesen, jedoch ohne befriedigendes Ergebnis für mich.

Für mich stellen sich nun die folgenen Fragen:

1. Im welchem möglichen Szenario hat ein solcher Verzicht in Schriftform negative Auswirkungen für mich?
2. Ist dieser Verzicht gängige Praxis bzw. gesetzlich unbedenklich für den Verbraucher?
Wenn nicht: Kann ich als Kunde daruf bestehen, dass mir diese Zugeht oder suche ich mir besser einen
anderen Kreditgeber?
3. und zu guter letzt frei nach der Volksweisheit "Man bekommt nichts geschenkt": Was genau hat die Bank
denn von diesem Verzicht? Irgend einen Vorteil muss sich ja daraus für diese ergeben, oder?

Ich würde mich über eine alsbalde Beantwortung freuen.

Vielen Dank und freundliche Grüße

Maria und Bernd K.

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