Virtuelles Hausverbot im Internet rechtens?

29. Februar 2012 Thema abonnieren
 Von 
fragesteller69
Status:
Beginner
(112 Beiträge, 15x hilfreich)
Virtuelles Hausverbot im Internet rechtens?

Hallo, folgender Sachverhalt:

Testkäufer ("Mystery Shopper") führt mehrere Jobs durch, einige hiervon jedoch fehlerhaft, was zu Sperrung des Accounts führt. Ich schätze, die Agentur hat Ihr gutes Recht hierzu. (Alleinige Sperrung, keine Begründung)

Nach einigen Monaten hat der Testkäufer versucht, sich erneut zu registrieren. Hieraufhin kam folgende Nachricht:

"Hiermit müssen wir Ihnen mitteilen, dass Sie aufgrund mehrerer Vorkommnisse bis auf weiteres von unserem Testkunden-Portal ausgeschlossen sind. [...]
Wir untersagen Ihnen hiermit ausdrücklich, die Systeme der XYZ Firma zu nutzen, insbesondere sich als Testkunde zu registrieren."

Nun aber hat die Firma doch funktionierende Zugangsdaten versendet (wohl eher ein Fehler als Absicht).


- Kann der Testkäufer davon ausgehen, dass die Agentur ihn nun doch haben will und somit auch das System nutzen darf?

- Ist so ein "virtuelles Hausverbot" überhaupt rechtens? Wenn ja, was wären die Konsequenzen, wenn man sich doch nicht daran hält?

DANKE

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Ed Wood
Status:
Schüler
(349 Beiträge, 249x hilfreich)

Wie schlussfolgerst du aus:

quote:
Wir untersagen Ihnen hiermit ausdrücklich, die Systeme der XYZ Firma zu nutzen, insbesondere sich als Testkunde zu registrieren.


folgendes:

quote:
Kann der Testkäufer davon ausgehen, dass die Agentur ihn nun doch haben will und somit auch das System nutzen darf?


Wenn ausdrücklich geschrieben wird, dass der Testkäufer unerwünscht ist, bedeutet das wohl kaum, dass er akzeptiert wird. Logisch, gelle?

--------------------

quote:
Nun aber hat die Firma doch funktionierende Zugangsdaten versendet (wohl eher ein Fehler als Absicht).



Offensichtlich ein Fehler - der aber natürlich korrigiert werden darf.

Analog: Wenn du in einem Kaufhaus Hausverbot bekommst, gehst trotzdem hinein, ein Verkäufer, der nichts davon weiß, lässt dich den Laden betreten - das macht das Hausverbot noch lange nicht ungültig.

---------------

quote:
Ist so ein "virtuelles Hausverbot" überhaupt rechtens?


Rechtens schon - aber sehr schwer durchzusetzen. Mir ist kein Fall bekannt, in dem jemand wegen einem virtuellen Hausverbot vor Gericht stand.

Es sei denn, dem Plattformbetreiber ist ein erheblicher finanzieller Schaden entstanden, dann läuft es aber über die Thematik wirtschaftliche Schädigung und nicht über ordinäres Hausverbot.


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"Vor Gericht und auf See sind wir alle in Gottes Hand."

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