Hallo zusammen,
ich habe ein Schreiben einer Rechtsanwaltskanzlei erhalten. Die sachbearbeitende Anwältin gibt an, die rechtlichen Interesse Ihrer Mandantin zu vertreten, dokumentiert durch eine entsprechende Vollmacht. In dem Schreiben wird eine fristlose Kündigung einer Dienstleistung ausgesprochen.
Das Schreiben wurde allerdings nicht von der angegebenen Rechtsanwältin unterschrieben, sondern von der Mandantin der Rechtsanwältin und das auf dem Briefkopf einer Anwaltskanzlei.
Das kommt mir sehr merkwürdig vor. Daher meine Fragen: Ist das zulässig? Bzw. gegen welche Gesetze (o. Rechtsgrundlagen) wird hier verstoßen?
Herzlichen Dank
Tom Thomas