Vollmacht / Generalvollmacht

19. Februar 2009 Thema abonnieren
 Von 
mausile
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 12x hilfreich)
Vollmacht / Generalvollmacht

Hallo zusammen,

leider bin ich mir nicht sicher, welches das richtige Forum ist, daher schreib ich halt hier.

Es geht um Vollmachten/Generalvollmachten was das´normale Leben´betrifft.

Wir (verheiratet) wollen, dass wenn einer nicht mehr entscheidungsfähig (geschäftsunfähig?) ist, der andere voll und ganz entscheiden kann. Sei es bei den normalen Dingen wie Bank, Geld, Kindererziehung oder aber auch z. B. bei der medizinischen Versorgung. Mein Mann weis am besten, was ich möchte, was nicht und genauso andersrum. Aber in letzter Zeit habe ich schon solche Sachen gehört, dass man da wohl evtl. einen Betreuer vom Gericht oder so zugewiesen bekommt? Das möchten wir beide nicht und deshalb überlegen wir jetzt so was mit der Vollmacht.

Aber wie funktioniert das? MUSS ich zum Notar oder geht das auch irgendwie so?

Welche Vollmacht ist die ´richtige´und was sollte alles drinstehen, was ist zu beachten?

Wir haben keinen Ehevertrag, haben also eine ´normale´Ehe, sind beide gleichberechtigt bei Bank, Haus, Kinder (Erziehungberechtigte) etc.

Ich weis, ein bisschen durcheinander, aber ich hoffe, Ihr versteht mein Anliegen.

Danke
Gruß
Mausile










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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
George2306
Status:
Schüler
(310 Beiträge, 154x hilfreich)

Die Patientenverfügung umfaßt die gesundheitliche Situation. Mit ihr legst Du fest, ob und wie Du in bestimmten Situationen ärztlich behandelt werden willst,
falls Du nicht mehr in der Lage bist, selbst darüber zu entscheiden. Die Patientenverfügung darf nicht zu allgemein gehalten sein, sie ist nur verbindlich, wenn sie individuell auf Dich zugeschnitten ist.

Und mit der Vorsorgevollmacht bestimmst Du einen Bevollmächtigten, der bei Deiner Geschäftsunfähigkeit als Dein Stellvertreter handeln darf.

Zusätzlich ist noch sinnvoll eine Betreuungsverfügung. Mit dieser legst Du für den Fall des Falles selbst Deinen Betreuer fest. Dies ist i.d.R. eine Person, der man vertraut. Ohne Betreuungsverfügung kann und wird das Gericht einen Betreuer bestimmen, den Du bezahlen darfst. Auch sollte ein Ergänzungsbetreuer benannt werden, falls der gewünschte Betreuer ebenfalls ausfällt.

Die Patienten- und die Betreuungsverfügung sollten von der Vorsorgevollmacht immer getrennt werden (verschiedene Blätter), denn die Bank braucht sich nicht für Deine Regelung im Krankenhaus zu interessieren und der Arzt nicht für Deine Regelung mit der Bank etc.

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13036 Beiträge, 4438x hilfreich)

@mausile:

Im Internet gibt es Muster für Patientenverfügungen. Die sind zumindest soweit ganz gut, als dass sie dem unbedarften Menschen helfen, sich ausgiebig mit der Thematik auseinander zu setzen und nichts wesentliches zu vergessen. Letztendlich können diese m.E. aber lediglich als Grundlage dafür dienen, dann doch selber eine Patientenverfügung und Generalvollmacht/Betreuungsverfügung zu formulieren.

Für die entgültige Fassung würde ich tatsächlich empfehlen, einen Notar hinzuzuziehen. Zum einen bringt das zusätzliche Rechtssicherheit bei den Formulierungen, zum zweiten erhöht eine notatrielle Beglaubigung aber auch die Chancen deutlich, dass insbesondere die Patientenverfügung im Ernstfall auch von den Ärzten beachtet wird.

Gruß,

Axel

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"Jeder meiner Beiträge stellt ausschließlich meine persönliche Meinung, und keine Rechtsberatung, dar"

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
cruncc1
Status:
Schlichter
(7995 Beiträge, 4497x hilfreich)

Für die Patientenverfügung kann durchaus ein Formular z.B. aus dem Internet genutzt werden. Wichtig ist, dass diese einmal jährlich neu unterschrieben wird, um aktuell zu sein.

Ich empfehle für die Erstellung einer Generalvollmacht die Beurkundung beim Notar. Das kostet ein paar Euros, dafür ist diese aber "wasserdicht" formuliert. Was nützt ein Vollmacht die im Ernstfall ggf. nicht gültig ist bzw. nicht anerkannt wird?

1x Hilfreiche Antwort

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