Vollmacht - Tunesien

30. Mai 2008 Thema abonnieren
 Von 
Linaben
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)
Vollmacht - Tunesien

Hallo, bin neu hier, und hoffe ich bin hier richtig mit meinem Beitrag.

Es geht darum, dass meine Schwester, die in Tunesien lebt, gerne in Berlin, wo ich lebe, immobilien kaufen/verkaufen möchte. Sie will mich damit bevollmächtigen. Jetzt ist die Frage wie wird so eine Vollmacht in Tunsien beantragt. und vorallem wie formuliert man so eine Vollmacht, und es muss bestimmt in Tunesien beglaubigt werden, oder? wo macht man das? reicht es beim Notar oder muss das in der Deutschen Botschaft in Tunis gemacht werden? Und was muss man noch beachten?
Ich weiss es sind viele Fragen, aber ich wär für ein paar Tipps sehr dankbar.

Vielen Dank

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

>> es muss bestimmt in Tunesien beglaubigt werden, oder <<

Wenn Sie die Vollmacht in Deutschland vorweisen wollen, wäre eine Beglaubigung (wenn sie denn überhaupt notwendig ist) sicherlich in Deutschland (oder eben durch die deutsche Botschaft in Tunesien) sinnvoller.
Auf irgendeinen Phantasiestempel aus dem Ausland würde ich mich, wenn ich denn Zweifel an der Bevollmächtigung hätte, auch nicht einlassen.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest123-1698
Status:
Student
(2977 Beiträge, 838x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Linaben
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo Mareike, vielen Dank für die Antwort. Ich hätte da noch eine Frage. Reicht eine General-Vollmacht von meine Schwester, um damit Depots zu verwalten und Immobilien zu kaufen? Hier eine Beispiel:


Ich, …………, geboren am ……., Nationalität: …….., Wohnsitz: Tunesien.., bevollmächtige hiermit Frau ., geboren am ., Nationalität: ., Wohnsitz: . Berlin.

(1) mich in allen gesetzlich zulässigen Fällen ohne Einschränkung gerichtlich und außergerichtlich zu vertreten und meine sämtlichen Angelegenheiten wahrzunehmen (Generalvollmacht).
(2) Die Bevollmächtigte ist berechtigt, sämtliche Rechtsgeschäfte und Rechtshandlungen vorzunehmen, die von mir und mir gegenüber nach den gesetzlichen Bestimmungen vorgenommen werden können und bei denen das Gesetz eine Stellvertretung gestattet. Die Vertretungsbefugnis umfasst insbesondere auch
a) die Vertretung gegenüber Privatpersonen und allen Behörden sowie sonstigen öffentlichen Stellen, einschließlich der Steuerbehörden und Gerichte;
b) den Erwerb und die Veräußerung von beweglichen Sachen, Grundstücken, Immobilien und Rechten;
c) die Entgegennahme und die Vornahme von Zahlungen;
d) die Anerkennung und Anfechtung von Verfügungen von Todes wegen, die Annahme oder Ausschlagung von Erbschaften;
e) die Bestellung, Übertragung, Kündigung und Aufgabe von dinglichen Rechten jeder Art an Grundstücken, Immobilien und anderen Gegenständen;
f) die Ausübung von Gesellschaftsrechten, insbesondere die Teilnahme an Versammlungen und die Stimmrechtsausübung.

(3) Der/Die Bevollmächtigte ist berechtigt, für bestimmte Arten von Geschäften oder für einzelne Geschäfte Untervollmacht mit/ohne Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB zu erteilen.
(4) Er/Sie selbst ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Die Vollmacht gilt über den Tod hinaus, kann aber von mir oder nach meinem Ableben von meinen Erben jederzeit widerrufen werden. _____________, den _____________ _______________________________ (Vollmachtgeber)


vielen Dank
Lina

1x Hilfreiche Antwort

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