Vollmacht unseres Anwalts unterschreiben?

24. Januar 2005 Thema abonnieren
 Von 
J.B.
Status:
Schüler
(156 Beiträge, 101x hilfreich)
Vollmacht unseres Anwalts unterschreiben?

Wir haben von unserer Anwältin eine umfassende Vollmacht erhalten, die wir ihr unterschrieben zurücksenden sollen. Sie hat für uns Klage gegen eine Bank beim LG eingereicht.
Ich habe allerdings "Bauchschmerzen" und möchte eigentlich keine Blankovollmacht : " Die Vollmacht ermächtigt zu allen die Angelegenheit betreffenden Handlungen ... zur Beseitigung des Rechtsstreits durch Vergleich, Verzicht u. Anerkenntnis ......usw.
Das geht mir zu weit. Ich will schließlich entscheiden können, ob ich beispielsweise einem Vergleich zustimmen will. Ich fühle mich durch die Vollmacht entmündigt.
Was kann ich tun?. Wir müssen schließlich alle Kosten tragen , meine Rechtsschutzversicherung zahlt nicht (wegen Bürgschaft).
Wer kennt sich damit aus und kann mir einen Rat geben?

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"Viele Grüße Jacqueline"

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
verona
Status:
Beginner
(88 Beiträge, 32x hilfreich)

M.E. kann man die Vollmacht entsprechend einschränken, in etwa so, dass vor allen Entscheidungen durch den RA Rücksprache mit Dir zu nehmen ist . Selbstverständlich braucht der RA eine allumfassende Vollmacht, die ihm auch genügend Spielraum zu zwingenden Handlungen lässt, natürlich immer in Deinem Sinne. Gruß Verona

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#2
 Von 
J.B.
Status:
Schüler
(156 Beiträge, 101x hilfreich)

Danke verona,
Soll ich den Satz handschriftlich ergänzen oder ein extra Anschreiben fertigen. Ich habe gelesen, dass auch eine mündliche Vollmacht ausreichen würde, stimmt das?

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"Viele Grüße Jacqueline"

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#3
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1434x hilfreich)

Guten Tag,

ich rate Ihnen Rücksprache mit Ihrem Rechtsanwalt zu halten und dieses mit diesem zu klären. Dass eine mündliche Vollmacht akzeptiert wird, halte ich für unwahrscheinlich.


Mit freundlichen Grüßen,

- J. Roenner -

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#4
 Von 
verona
Status:
Beginner
(88 Beiträge, 32x hilfreich)

Hallo Jacqueline, ich würde es selbst nur schriftlich tun. Hast dann später ( für evtl. Schadensersatzansprüche) auch einen sicheren Nachweis. Ein extra Schreiben würde ich nicht verfassen, sondern handschriftlich dieVollmacht auf der eigentlichen Vollmacht einschränken. Viel Glück, Verona

-- Editiert von verona am 25.01.2005 19:14:51

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#5
 Von 
J.B.
Status:
Schüler
(156 Beiträge, 101x hilfreich)

Vielen Dank nochmal. Ich werde es so machen.

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"Viele Grüße Jacqueline"

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#6
 Von 
guest123-1400
Status:
Student
(2641 Beiträge, 617x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#7
 Von 
J.B.
Status:
Schüler
(156 Beiträge, 101x hilfreich)

Wir müssen nun leider gegen die Bank vorgehen, da sie ohne Klage nicht bereits war aus der Bankbürgschaft zu leisten und der BT insolvent ist.
Da uns ein anderer Anwalt bereits vor dem LG u. dem OLG vertreten hat und von uns nie eine schriftliche Vollmacht verlangt hat, diese demzufolge auch nicht bei den Gerichtsakten vorliegt, wundert mich der letzte Beitrag von F. Lorenz schon. Auch die Gegenseite hatte m. W. keine Vollmacht bei Gericht eingereicht.

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"Viele Grüße Jacqueline"

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#8
 Von 
guest123-545
Status:
Praktikant
(567 Beiträge, 228x hilfreich)

Die Vollmacht, die mein Anwalt mal von mir unterschrieben haben wollte, kam einer Bankvollmacht gleich.

Ich glaube, jeder der so eine Vollmacht, wie in meinem Falle, unterschreibt, macht sich durch die Unterschrift (wegen grober Dummheit) bereits strafbar.

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#9
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1715x hilfreich)

Das ist eine risikoreiche Angelegenheit, weil so mancher Richter sind Nebenberuflich Treuhänder für eine Bank.

Dieses verschwörungstheoretische Geblubber nervt. :(

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