Vollmacht während Eltern in Urlaub

16. August 2006 Thema abonnieren
 Von 
ilmusy
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 5x hilfreich)
Vollmacht während Eltern in Urlaub

Hallo,

meine Eltern fahren für 6 Monate in Urlaub. Das ist eine lange Zeit. Daher hat mir mein Vater seine Kundenkarte bei seiner Bank anvertraut und mich gebeten mich um Haus und Finanzen zu kümmern, zb um wenn die Miete erhöht wird zustimmen zu können und zu schauen das Rechnungen usw. rechtzeitig überwieseen werden. Dazu wird wohl auch mal eine Vollmacht notwendig sein. Wie funktioniert das jetzt, brauch ich mehrere Vollmachten, falls ich die Vollmacht zb jedesmal abgeben muß? Oder reicht das Vorzeigen der Vollmacht und dann wird eine Kopie gemacht. Wie muß so eine Vollmacht aussehen die praktisch für so vieles gelten muß? Ich habe schon Vollmachten geschrieben, aber das waren immer auf eine bestimmte Situation bezogen. Muß ich sonst noch was beachten?

Danke

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
holiday357
Status:
Praktikant
(739 Beiträge, 114x hilfreich)

Ich will auch mal 6 Monate in Urlaub fahren können....

Soll der Vater doch einen Stapel Papier blanko unterschreiben und für jeden Fall, der eintritt in dem eine Vollmacht notwendig ist wird der Rest dann entsprechend ausgefüllt! :)

Gruß Holger

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#2
 Von 
Rechtsanwalt Marc N. Wandt
Status:
Lehrling
(1169 Beiträge, 633x hilfreich)

Ich würde zu einer notariell beglaubigten Generalvollmacht raten. Die gilt dann für alle Geschäftszweige.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Nachtschwaermer
Status:
Schüler
(324 Beiträge, 68x hilfreich)

Wenn er Dir die Kundenkarte gibt, die ja auf seinen Namen ausgestellt ist, und Du keine Kontovollmacht bei der Bank hast, ist die Karte für die wertlos und nutzlos.
Allein die Kontoauszüge könntest Du am Drucker holen - aber selbst das ist eigentlich nicht zulässig. Wenn er Dir obendrein noch die PIN verrät, mag das ja für ihn in Ordnung sein, streng genommen ist das aber Kartenmissbrauch.

Bei der Bank kannst Du handeln wenn
- Du eine bei der Bank hinterlegte Kontovollmacht hast
- wenn Du ein Einzelvollmacht hast, die Dir Dein Vater separat für Notfälle ausgestellt hat. Die Bank wird die Vollmacht sehr wahrscheinlich aber einbehalten
- eine Generalvollmacht besteht, wie Ruhrdiver schon geschrieben hat.

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#4
 Von 
ilmusy
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 5x hilfreich)

Danke,

ein Stapel Blanko Unterschriften hört sich gut an, aber eine Generalvollmacht ist wohl die sicherste Variante. Wo muß ich denn da hin, zu einem Anwalt, wir haben keine Versicherung oder ähnliches die Anwaltskosten übernimmt?

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#5
 Von 
Rechtsanwalt Marc N. Wandt
Status:
Lehrling
(1169 Beiträge, 633x hilfreich)

Zu einem Notar.

Die Kosten dürften sich im überschauhbaren Bereich halten, wohl noch unter 100 EUR. Das sollte doch noch drin sein, oder? ;)

Solche Kosten zahlt eine RSV ohnehin nicht.

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