Vollmacht/Vertretung durch Laie - Formulierung?

16. Februar 2010 Thema abonnieren
 Von 
Aras
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)
Vollmacht/Vertretung durch Laie - Formulierung?

Hi,

wenn der Klient durch den Anwalt vertreten wird schreibt dieser ja immer so etwas wie "anwaltliche Vollmacht wird versichert" ...

... wie ist das aber nun, wenn ein Laie irgend jemand vertritt, beispielsweise Elfriede erhielt einen Anwaltsschreiben von einem zwielichtigen Inkasso-Anwalt und Hugo kennt sich genug damit aus, um ein Antwortschreiben aufzusetzen, womit sich die Angelegenheit erledigt haben sollte ...

... oder anderes Beispiel: Ein Kunde von Elfriede zahlt nicht und Hugo schreibt die Mahnung, wie muss er das korrekt formulieren, damit der Gegenüber weiß, dass Hugo im Auftrag von Elfriede handelt?

-- Editiert am 16.02.2010 13:14

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Jennifer_A
Status:
Praktikant
(942 Beiträge, 276x hilfreich)

Dann sollte Hugo eine Originalvollmacht vorlegen, ansonsten könnte die Gegenseite das Vorbringen zurückweisen (was natürlich nur dann relevant wird, wenn Hugo etwa eine Frist einzuhalten hat).

Die anwaltliche Versicherung ist nur gegenüber Gerichten relevant und kann von einem Laien nicht nachgebildet werden. Im übrigen muß auch der Anwalt vor Gericht die Originalvollmacht vorlegen, wenn seine Bevollmächtigung vom Gericht oder der Gegenseite angezweifelt wird.

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Aras
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

o.k., danke.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(127384 Beiträge, 40801x hilfreich)

Hugo könnte auch alle Schreiben im Namen von Elfriede verfassen und diese unterschreiben lassen ...




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Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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