Hallo zusammen,
ich hätte da mal eine Frage und zwar hat eine Bekannte von mir angeblich einen Vollstreckungsbescheid bekommen dieser wurde am 25.05.2012 geschrieben (lt. Schreiben und Briefumschlag). Aber erst am 08.06.2012 postalisch übermittelt. Weiterhin finde ich komisch, dass dieses Schreiben einfach nur eingeworfen wurde und von niemandem überreicht, außerdem war ein ganz normaler Postumschlag darum. Wie soll man bei einer 14 tägigen Einspruchsfrist reagieren können, wenn der Brief erst am 08.06.2012 ankommt und die Frist am 09.06.2012 (auf einem Samstag) endet.
In dem Schreiben stand noch drin, dass man das Geld was verlangt wird und sonst zur Haft ausgesetzt wird innerhalb der Frist überweisen soll und es war nicht mal mehr ein Überweisungsbeleg dabei.
Mir kommt das ganze ziemlich spanisch vor. Was meint Ihr dazu und wie sollte man jetzt am besten reagieren?
Hoffe auf schnelle Antwort und bedanke mich schon einmal im voraus.
Mit freundlichem Gruß
Linda
-----------------
""
Vollstreckungsbescheid - Mahnbescheid kam nie an
Warum wurde nicht bereits gegen den MB Widerspruch eingelegt?
Normalerweise erfolgt eine derartige Zustellung mit Postzustellungsurkunde. Auf dem Umschlag wird dann vom Zusteller das Datum der Zustellung vermerkt.
Sollte es tatsächlich so abgelaufen sein (??????????), dann könnte man ggfs. "Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand" beantragen. Erfolgsaussichten???????
-----------------
""
-- Editiert hamburger-1910 am 10.06.2012 00:57
Ein MB ist nie angekommen, von daher konnte sie nicht drauf reagieren. Sie ist ja bereit es zu zahlen oder abzuarbeiten.
Würde es helfen, wenn sie morgen einfach zur Polizei geht mit dem Schreiben und dort sagt, dass sie es erst am Freitag erhalten hat?
-----------------
""
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Die Polizei hat mit einem zivilrechtlichen Vollstreckungsbescheid NICHTS (!!!!!!!!) zu tun.
Auch ein MB wird i.d.R. mit PZU zugestellt.
Ich würde mal vermuten, dass Ihre Bekannte nicht die Wahrheit erzählt hat, denn soviel PECH gibt es nicht.
-----------------
""
Es scheint sich hier eher um einen Strafbefehl zu handeln - in einem Vollstreckungsbescheid wird ja keine Haft angedroht.
-----------------
" "
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
-
6 Antworten
-
1 Antworten
-
9 Antworten